Verweigert Amazon das Rückgaberecht für Gewerbliche?

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fonprofi
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Verweigert Amazon das Rückgaberecht für Gewerbliche?

Hallo,

heute einen Anruf erhalten, das ein telefon nicht zurückgegeben werden kann mit verweis auf die Rückgaberichtlinien:
Zwischenablage01.jpg
Zwischenablage01.jpg (23.77 KiB) 4029 mal betrachtet
Ist es ein Bug oder Feature (hoffentlich)?

Gruß
Zuletzt geändert von fossi am 19. Jun 2019 18:12, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Titel korrigiert


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CNC-Holzwelt
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Re: Verweigert Amazon das Eückgaberecht für Gewerbliche?

Gewerblich gibt es kein Rückgaberecht, das gilt nur für Endverbraucher. :winken:
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fonprofi
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Re: Verweigert Amazon das Eückgaberecht für Gewerbliche?

Ist mir schon klar, hatte aber Amazon bisher nicht interessiert....
bcksbx
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Re: Verweigert Amazon das Eückgaberecht für Gewerbliche?

Ich kann den Anhang nicht sehen, aber es wäre mir neu, dass Amazon das Widerrufsrecht nur auf Verbraucher beschränkt. Im übrigen ist eine Rückgabe als Gewerblicher möglich. Da muss nur der Verkäufer mitspielen.
CNC-Holzwelt
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Re: Verweigert Amazon das Eückgaberecht für Gewerbliche?

Das ist dann reine Kulanz vom Verkäufer, aber kein Recht was man in Anpruch nehmen kann.
Der Kauf erfolgt bei Gewerblichen unter "Vollkaufleuten". :-}
FirmaLieb
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Re: Verweigert Amazon das Eückgaberecht für Gewerbliche?

fonprofi hat geschrieben: 19. Jun 2019 16:21 Hallo,

heute einen Anruf erhalten, das ein telefon nicht zurückgegeben werden kann mit verweis auf die Rückgaberichtlinien:
Zwischenablage01.jpg

Ist es ein Bug oder Feature (hoffentlich)?

Gruß
Hallo,

verstehe ich das richtig, dass dein Amazon-Business-Konto-Kunde sich telefonisch bei dir gemeldet hat, weil er über den Rückgabeprozess von Amazon den Verweis auf die Rückgaberichtlinien in Bezug auf sein Amazon-Business-Konto angezeigt bekommen hat und die Rückgabe somit über Amazon nicht möglich ist bzw. verhindert wird? (wahrscheinlich gibt der Anhang darüber Aufschluss, kann ihn aber mangels Plus ja nicht sehen).

Das wäre in der Tat ein tolles "Feature" - aus bisherigen Erfahrungen ja kaum denkbar bei Amazon, aber sollte das der Fall sein, werden Business-Angebote ja deutlich attraktiver (aus Verkäufersicht versteht sich).

Das B2B ohnehin keine gesetzliche Rückgabe beinhaltet, das Amazon das in der Regel eben nicht interessiert und man selbst auf Kulanz ja nun alles mögliche anbieten kann, dürfte uns allen hier klar sein.

Schöne Grüße in die Runde
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fonprofi
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Re: Verweigert Amazon das Eückgaberecht für Gewerbliche?

ja, hier der Screenshot des Kunden für alle die kein Plus haben (legt es euch zu!)
https://www.dropbox.com/s/sd5him2mxmwb0 ... 1.jpg?dl=0
FirmaLieb
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Re: Verweigert Amazon das Eückgaberecht für Gewerbliche?

fonprofi hat geschrieben: 19. Jun 2019 17:09 ja, hier der Screenshot des Kunden für alle die kein Plus haben (legt es euch zu!)
Vielen Dank! Und ja, mit Plus hast du natürlich auch recht!

Bin gespannt, ob noch mehr diese Erfahrungen machen dürfen und ob es letztlich auch generell so gehandhabt wird!
Wir haben zwar Verhältnismäßig wenig Business-Kunden, aber eben auch noch keine besonderen Angebote.

Schöne Grüße
roman
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Re: Verweigert Amazon das Eückgaberecht für Gewerbliche?

Was mich irritiert, dass dort eine amerikanische Telefonnummer und amerikanische Geschäftszeiten genannt werden.
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fonprofi
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Re: Verweigert Amazon das Eückgaberecht für Gewerbliche?

roman hat geschrieben: 19. Jun 2019 17:26 Was mich irritiert, dass dort eine amerikanische Telefonnummer und amerikanische Geschäftszeiten genannt werden.
Also eher Bug...
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DINa3
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Re: Verweigert Amazon das Rückgaberecht für Gewerbliche?

ich unterscheide in der Regel bei der Rückgabe nicht unter Privat und Gewerblich
Die Verweigerung bringt zu viel Ärger, so daß es mehr schadet
Bin schon froh, daß die Meisten Widerruf machen und nicht die Ware beschädigen und in diesem Rahmen reklamieren
Doppel
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Re: Verweigert Amazon das Rückgaberecht für Gewerbliche?

Leute es stimmt nicht, dass man als B2B Kunde nix zurück geben kann.
Es gibt mittlerweile genug Urteile, wo unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Rückgabe eines B2B Kunden akzeptiert werden muß - das ist z.B. dann der Fall, wenn der Artikel auch bei so einem Kunden sich in der Originalverpackung noch befindet und Problem los wieder verkauft werden kann.

Pauschal einfach zu sagen, es gäbe im B2B Bereich keine Rückgabemöglichkeit ist falsch!

Was Amazon betrifft, ich akzeptiere hier fast alles - auch wenn es B2B Kunden sind.
Außer die Kunde liegen außerhalb der Rückgabezeit - da hatte ich auch schon 3 Ablehnungen. Einer davon hat dann mal versucht, einen A-Z aufzumachen, aber der wurde - Glück für mich - zu meinen Gunsten entscheiden und der Kunde bekam auch von Amazon sein Geld nicht zurück. War damals auch ein B2B Kunde.

Es kann aber gut sein, dass Amazon eine Funktion inne hat, die eine Rückgabe blockt, wenn man länger schon über der Rückgabezeit liegt oder es auch ein "schwarzer Kunde" für Amazon war, wo Amazon weiß, dass so Jemand generell sehr viel immer wieder retourniert - denn diese Art Kunden mag Amazon auch nicht.
CNC-Holzwelt
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Re: Verweigert Amazon das Rückgaberecht für Gewerbliche?

Pauschal einfach zu sagen, es gäbe im B2B Bereich keine Rückgabemöglichkeit ist falsch!
Da würde mich mal brennend der Rechtstext dazu intressieren!
Wo steht das denn nachlesbar?
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fussel
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Re: Verweigert Amazon das Rückgaberecht für Gewerbliche?

Korrekter wäre die Aussage: "Pauschal einfach zu sagen, es gäbe für Unternehmen keine Rückgabemöglichkeit ist falsch!"
regalboy
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Re: Verweigert Amazon das Rückgaberecht für Gewerbliche?

CNC-Holzwelt hat geschrieben: 20. Jun 2019 09:52
Pauschal einfach zu sagen, es gäbe im B2B Bereich keine Rückgabemöglichkeit ist falsch!
Da würde mich mal brennend der Rechtstext dazu intressieren!
Wo steht das denn nachlesbar?
Ich schließe mich da an.
Oder meinst du Fossies Amtsgerichts-Urteil? ;-)
ReginaSF
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Re: Verweigert Amazon das Rückgaberecht für Gewerbliche?

Das Problem an solchen rechtlichen Diskussionen ist halt, dass nur Meinungen diskutiert werden.

Selbst ein Amts-/Landgerichtsurteil ist erst mal nur eine juristische Meinung dieses einen Gerichts (zwar eine im Einzelfall verbindliche, aber trotzdem nur eine Meinung). Rechtsanwälte der beteiligten Parteien geben erst mal auch nur ihre jeweilige juristische Meinung kund.

Grundsätzlich steht ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gemäß §§312 Abs. 1, 312g Abs. 1 BGB nur Verbrauchern im Sinne des §13 BGB zu. Im (nachweisbaren) B2B herrscht Vertragsfreiheit und ordentlich verwendete AGB gelten.

Wie ist das denn bei Amazon geregelt in den AGB, die der Kunde beim Kauf akzeptiert?
Doppel
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Re: Verweigert Amazon das Rückgaberecht für Gewerbliche?

Leute, natürlich ist es zwischen 2 Unternehmen so, dass es grundsätzlich kein Widerrufsrecht gibt - das hab ich auch nicht bestritten.
Es ist nur so, dass es mittlerweile auch das ein oder andere urteil gibt, was eben auch hier ein Widerrufsrecht einräumt.

Vielleicht war meine aussage in der tat etwas falsch formuliert oben.
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fussel
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Re: Verweigert Amazon das Rückgaberecht für Gewerbliche?

Repricing hat geschrieben: 20. Jun 2019 11:10 Leute, natürlich ist es zwischen 2 Unternehmen so, dass es grundsätzlich kein Widerrufsrecht gibt - das hab ich auch nicht bestritten.
Also die Quelle hätte ich jetzt gerne einmal gewusst.
FirmaLieb
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Re: Verweigert Amazon das Rückgaberecht für Gewerbliche?

ReginaSF hat geschrieben: 20. Jun 2019 10:33 Wie ist das denn bei Amazon geregelt in den AGB, die der Kunde beim Kauf akzeptiert?
Soweit ich das verstehe, macht Amazon in ihren AGB keine Unterscheidung zwischen Unternehmer - jedoch werden in den Geschäftsbedingungen zum Business-Konto Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemacht, die sich auf das Widerrufsrecht, die freiwillige Rückgabegarantie und das gesetzliches Gewährleistungsrecht beziehen (zu finden am Ende der Business-Konto Geschäftsbedingungen, unter 18. ERGÄNZUNGEN ZU DEN AGB).

Für mich liest es sich so, dass mit der Nutzung des Amazon Business-Konto die besagten Punkte aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit verlieren bzw. nicht berücksichtigt werden ("Die folgenden Bestimmungen der AGB gelten ausschließlich für die Nutzung der Amazon Services für Verbraucherzwecke und sind daher für Ihre Nutzung von Amazon Business als Geschäftskunde nicht relevant").

Das wäre also die Grundlage, die fonprofis Vermutung untermauern könnte - und nun vielleicht auch angewandt wird.
Das im Kunden-Screenshot auf die US-Telefonnummer bzw. die com-Mail verwiesen wird, könnte ja mehrere Ursachen haben (Rollout im Gange, Test/Bug -> erstmal nur auf der US-Seite usw.).

Schönen Feiertag!
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