Hallo zusammen,
wir versenden unsere Ware hauptsächlich über FBA. In den letzten Monaten haben wir festgestellt, dass der Versand in die Länder außerhalb der EU (Drittländer) gestiegen ist. Die Rechnungen werden korrekterweise ohne Ust. ausgestellt. Diesen Kunden haben wir im Nachhhinein eine Gelangensbestätigung per Email zugesendet, mit der Bitte, diese unterschrieben an uns zurück zu senden. Keiner dieser Kunden hat auf diese Email reagiert. Mit den von Amazon übermittelten Sendungsnummern können wir leider nichts anfangen, da wir nicht wissen, mit welchem Transportdienstleister die Ware versendet wurde.
Wie macht ihr das mit den Gelangensbestätigungen bei Drittländern und B2B-Kunden? Im Forum habe ich leider nichts zu diesem Thema gefunden.
Gruß,
Steffi
Gelangensbestätigungen von FBA-Kunden (Drittland)
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Re: Gelangensbestätigungen von FBA-Kunden (Drittland)
Wir machen das mit FBA an Gewerbekunden im EU Ausland alles nur Mehrwertsteuerbehaftet.So wie ich das sehe, darf man auch nur Mehrwertsteuerfrei schicken wenn man die Umsatzsteuer ID vor Versand geprüft hat. Das geht bei FBA aber gar nicht. Von daher werden alle solche Anfragen abgewiesen und wir verschicken nur mit Mehrwertsteuer.
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Re: Gelangensbestätigungen von FBA-Kunden (Drittland)
EU Ausland nicht verwechseln mit Drittland, dass sind 2 verschiedene Schubladen.
Kannst du von Amazon keinen Nachweis verlangen?
Kannst du von Amazon keinen Nachweis verlangen?
Re: Gelangensbestätigungen von FBA-Kunden (Drittland)
Vorausgesagt, dass ich das nie habe... aber nach meinem Kenntnisstand:
a) Ausserhalb DE Innerhalb EU entweder Umsatzsteuer berechnen ODER keine Berechnung aber Gelangesbestätigung (Als Nachweis) verlangen (und klar nur Firmen mit gültiger UST-ID)
b) Ausserhabl EU Keine USt Berechnen und auch keine Gelangesbestägigung nötig....
a) Ausserhalb DE Innerhalb EU entweder Umsatzsteuer berechnen ODER keine Berechnung aber Gelangesbestätigung (Als Nachweis) verlangen (und klar nur Firmen mit gültiger UST-ID)
b) Ausserhabl EU Keine USt Berechnen und auch keine Gelangesbestägigung nötig....
Re: Gelangensbestätigungen von FBA-Kunden (Drittland)
Ah. Da habe ich mich verlesen. Es geht um nicht-EU Ausland.
Wir speichern hier immer die abgeschlossene Sendungsverfolgung als Nachweis, dass die Ware aus der EU raus verbracht wurde.Der Transportdienstleister wird uns beim Import in unsere Abwicklungssoftware genannt. Das heißt Amazon stellt diese Information zumindest über API zur Verfügung.
Wir speichern hier immer die abgeschlossene Sendungsverfolgung als Nachweis, dass die Ware aus der EU raus verbracht wurde.Der Transportdienstleister wird uns beim Import in unsere Abwicklungssoftware genannt. Das heißt Amazon stellt diese Information zumindest über API zur Verfügung.
Re: Gelangensbestätigungen von FBA-Kunden (Drittland)
Man braucht auch außerhalb der EU einen Belegnachweis für die Ausfuhr. Das muss keine Gelangensbestätigung sein, aber zumindest ein Versandnachweis.
https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... tleInText0
Wenn Amazon zumindest gültige Sendungsnummern hat, dann könnt ihr ggf. ja über einen Trackingdienstleister an die Sendungsverfolgung kommen, wenn ihr den genauen Versender nicht wisst:
Z.B. Eurolog One Track
https://www.eurolog.com/innovationen/one-track/
oder Paketda
https://www.paketda.de/
https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... tleInText0
Wenn Amazon zumindest gültige Sendungsnummern hat, dann könnt ihr ggf. ja über einen Trackingdienstleister an die Sendungsverfolgung kommen, wenn ihr den genauen Versender nicht wisst:
Z.B. Eurolog One Track
https://www.eurolog.com/innovationen/one-track/
oder Paketda
https://www.paketda.de/
Re: Gelangensbestätigungen von FBA-Kunden (Drittland)
Wobei mit Versandnachweis nicht zwingend eine Aufgabequittung oder ein Trackingverlauf o.ä. gemeint ist.
Auch muß man nicht die direkt Ausfuhr dokumentieren, sondern nur den Versand als solchen.
Es wird ja bei FBA irgendwo eine Dokumentation geben, bei der man sieht dass die Sendung X am soundsovielten ins Land Y gesendet wurde.
Sofern man betragsmäßig keine großen Sendungen hat (die Ausfuhrmeldungspflichtig etc. sind), sollte das reichen.
Man darf ja z.B. auch ganz normal in einem stinknormalen Brief expotieren, für den es ebenso keine Quittung etc. gibt.
Man muß jedoch sicherstellen dass man den Vorgang irgendwie dokumentiert (z.B. bei Eigenversand in der WaWi beim Auftrag eingegeben hat dass dieser Auftrag per Brief am X.Y. an die Lieferadresse versendet wurde).
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