Verlängertes Rückgaberecht Weihnachten

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Superuse
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Verlängertes Rückgaberecht Weihnachten

Amazon hat ja für Weihnachten ein verlängertes Rückgaberecht eingeräumt. Wenn ich das korrekt verstehe, gilt das aber nur für
direkt von Amazon verkaufte Artikel, FBA und Prime durch Verkäufer
https://www.amazon.de/gp/help/customer/ ... =200804690

Amazon möchte das aber auch auf einen Kauf anwenden, der direkt von uns verschickt wurde also unter keinen der oben genannten Fälle fällt. Auf meine Rückfragen wird nicht eingegangen. Es kommen immer wieder nur Textbausteine.

Letztendlich hat der Kunde eine A-Z-Garantie aufgemacht und ich erahne schon, auf was das herausläuft.


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movieman
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Re: Verlängertes Rückgaberecht Weihnachten

Tja, die folgende Nachricht wird wohl jeder Amazon Seller erhalten haben:
Erweiterte Rückgaberichtlinien für die Weihnachtszeit
24. Dez. 2018

Durch die verlängerte Rückgabefrist in der Weihnachtszeit dürfen Bestellungen, die zwischen dem 1. November und 31. Dezember versendet wurden, bis zum 31. Januar des Folgejahres zurückgegeben werden. Dies bezieht sich auf Bestellungen, die von Ihnen und von Amazon versendet werden. Amazon genehmigt die Rücksendungen in Ihrem Namen automatisch.
Das ganze findest Du wohl auch bei Dir im Amazon Seller Central in der Mitte. Unter dem Punkt "Neuigkeiten" -> "Weitere Informationen" anklicken und die Nachrichten dort bitte auch lesen. ;-)
Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.
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lallekalle
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Re: Verlängertes Rückgaberecht Weihnachten

Zum Glück ist es nicht so, dass Rücksendeanträge automatisch genehmigt werden. Ich kann immer noch schön ablehnen.
Superuse
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Re: Verlängertes Rückgaberecht Weihnachten

Also bei mir gibt es auf der Sellercentral-Seite keinen Menupunkt Neuigkeiten.

Die von dir genannte Email finde ich auch nicht in meinem Posteingang. Zudem widerspricht sich das ja mit den Informationen, die Amazon in seinen eigenen Websiten zeigt.
https://www.amazon.de/gp/help/customer/ ... =200804690

Mittlerweile hat Amazon die A-Z-Garantie, die vom Kunden aufgemacht wurde, auch noch erstattet. Ich werde da nicht kleinbeigeben. Gott sei Dank wohnt der Kunde nur ca. 40 km weg von mir. Ich werde dem nun die Rechnung und dann einen Mahnbescheid usw. schicken!
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movieman
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Re: Verlängertes Rückgaberecht Weihnachten

Superuse hat geschrieben: 29. Jan 2019 08:27 Die von dir genannte Email finde ich auch nicht in meinem Posteingang. Zudem widerspricht sich das ja mit den Informationen, die Amazon in seinen eigenen Websiten zeigt.
Hast recht, das ist in der Tat recht widersprüchlich. Willkommen bei Amazon. :durchdreh:
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xMerchant
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Re: Verlängertes Rückgaberecht Weihnachten

Superuse hat geschrieben: 29. Jan 2019 08:27 Also bei mir gibt es auf der Sellercentral-Seite keinen Menupunkt Neuigkeiten.
Ist kein Menüpunkt sondern ein Widget auf der Hauptseite. Zwischen den "Ihre Bestellungen" und "Zahlungen" Widgets, zumindest in der Desktop-Version von Sellercentral. Mobil kann es natürlich anders sein.

Hier der direkte Link: https://sellercentral-europe.amazon.com ... lines.html

und das steht in der Richtlinie bzw. auch im von jedem Händler akzeptierten Business Solution Vertrag:
Rückgaberichtlinie für die Weihnachtszeit
Die verlängerte Rückgabefrist für Weihnachten ermöglicht die Rückgabe von Bestellungen, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember (jeweils einschließlich) versendet wurden, bis Mitternacht am 31. Januar des folgenden Jahres.

Ganz gleich, ob Sie Produkte über unser Versandzentrum oder selbst versenden, müssen Sie die von Amazon im Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag veröffentlichten Rückgaberichtlinien einhalten, die auch die verlängerte Rückgabefrist für Weihnachten einschließen.

Weitere Informationen zu diesen Richtlinien finden Sie unter Rückgaberichtlinien von Amazon.de.
Superuse
Beiträge: 111
Registriert: 10. Nov 2011 10:45

Re: Verlängertes Rückgaberecht Weihnachten

Über deinen Link kann ich das aufrufen. Letztendlich führt das aber wieder zur gleichen Seite und dort steht eben NICHT, das man als Verkäufer über Amazon davon betroffen ist. Ich habe jetzt erst mal einen Widerspruch bei Amazon gegen die A-Z-Garantie laufen.
Ansonsten werde ich gegen den Kunden selbst vorgehen.
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