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Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 31. Mär 2019 13:06
von Boo
War klar, dass wieder nur wir gefickt werden. Wie mit DSGVO und bald auch der Novelle Urheberrecht.

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 31. Mär 2019 13:16
von Technokrat
Naja, ich verstehe das eher so, dass sich Ama absichert.

Von sich aus den Hahn zudrehen wird Amazon am wenigsten wollen. Wahrscheinlich läuft das dann so, dass irgendwann - wenn überhaupt - ein Anspruch gegen Amazon gestellt wird, weil jemand fleißig weiter über FBA vertickert und keine Steuern abführt. Amazon zeigt dann auf die Erklärung, schmeißt denjenigen raus und sagt, sehr ihr, wir haben reagiert, wir sind die Guten.

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 31. Mär 2019 13:22
von fonprofi
Reicht das rausschmeißen oder muss Ama dann die Steuern nachzahlen?

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 31. Mär 2019 13:25
von Technokrat
Das habe ich mich gerade allerdings auch gefragt :)
Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre die rechtliche Grundlage ja da, die Steuern zu verlangen, oder?
Aufgrund der Erklärung hätte dann Amazon den Chinesen theoretisch am Wickel.

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 31. Mär 2019 13:27
von fonprofi
Ama müsste warten bis Geld auf dem Konto ist und dann die Eiszeit einläuten.

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 31. Mär 2019 13:56
von welpe
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 25e Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz
(1) Der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes (Betreiber) haftet für die nicht entrichtete Steuer aus der Lieferung eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden ist.
(2) Der Betreiber haftet nicht nach Absatz 1, wenn er eine Bescheinigung nach § 22f Absatz 1 Satz 2 oder eine elektronische Bestätigung nach § 22f Absatz 1 Satz 6 vorlegt. Dies gilt nicht, wenn er Kenntnis davon hatte oder nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte haben müssen, dass der liefernde Unternehmer seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommt.
(3) Der Betreiber haftet des Weiteren nicht nach Absatz 1, wenn die Registrierung auf dem elektronischen Marktplatz des Betreibers nicht als Unternehmer erfolgt ist und der Betreiber die Anforderungen nach § 22f Absatz 2 erfüllt. Dies gilt nicht, wenn nach Art, Menge oder Höhe der erzielten Umsätze davon auszugehen ist, dass der Betreiber Kenntnis davon hatte oder nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte haben müssen, dass die Umsätze im Rahmen eines Unternehmens erbracht werden.
(4) Kommt der liefernde Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in wesentlichem Umfang nach, ist das für den liefernden Unternehmer zuständige Finanzamt berechtigt, dies dem Betreiber mitzuteilen, wenn andere Maßnahmen keinen unmittelbaren Erfolg versprechen. Nach Zugang der Mitteilung haftet der Betreiber in den Fällen des Absatzes 2 für die Steuer auf Umsätze im Sinne des Absatzes 1, soweit das dem Umsatz zugrunde liegende Rechtsgeschäft nach dem Zugang der Mitteilung abgeschlossen worden ist. Eine Inanspruchnahme des Betreibers nach Satz 2 erfolgt nicht, wenn der Betreiber innerhalb einer vom Finanzamt im Rahmen der Mitteilung nach Satz 1 gesetzten Frist nachweist, dass der liefernde Unternehmer über seinen elektronischen Marktplatz keine Waren mehr anbieten kann. Die Sätze 1 bis 3 sind in den Fällen des Absatzes 3 entsprechend anzuwenden.
(5) Ein elektronischer Marktplatz im Sinne dieser Vorschrift ist eine Website oder jedes andere Instrument, mit dessen Hilfe Informationen über das Internet zur Verfüg

Also ich verstehe es so:

Amazon haftet nicht wenn die Bescheinigung vorliegt und der Chinese nicht zahlt.

Erst wenn das Finanzamt Amazon darauf hinweißt muss Amazon reagieren und das Konto schließen da sie sonst dazu haften.

Also braucht der Chinese je nachdem nur alle 40-50 Tage ein neues Konto aufmachen.

Für mich alles zu schwammig. Sind zu viele Lücken zum Ausnutzen.

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 31. Mär 2019 14:03
von fonprofi
Selbst wenn der Chinese alle 40 Tage ein neues Konto eröffnet, müsste er erst die FA-Bescheinigung vorlegen, bevor er verkaufen kann. Oder Irre ich mich da? Gerade weil das FA die Bescheinigung erst nach einer Laufzeit ausstellt?

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 31. Mär 2019 14:16
von Technokrat
Dazu ist wahrscheinlich auch erstmal der Warenbestand eingefroren oder beschlagnahmt. Ständig neues Konto und neuer Warenbestand ist wahrscheinlich teurer, als einfach die Steuern abzudrücken.

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 31. Mär 2019 15:04
von welpe
fonprofi hat geschrieben: 31. Mär 2019 14:03 Selbst wenn der Chinese alle 40 Tage ein neues Konto eröffnet, müsste er erst die FA-Bescheinigung vorlegen, bevor er verkaufen kann. Oder Irre ich mich da? Gerade weil das FA die Bescheinigung erst nach einer Laufzeit ausstellt?

Für Verkaufspartner, die keine steuerpflichtigen Umsätze nach den Bestimmungen der Umsatzsteuergesetzgebung tätigen und daher in Deutschland nicht steuerlich registriert sein müssen und eine deutsche Steuerbescheinigung erhalten wollen, muss Amazon als Marktplatz-Betreiber diese Erklärung einholen, wenn Sie weiterhin Waren an Kunden in Deutschland verkaufen wollen. In der Erklärung werden Sie aufgefordert, relevante Fakten zu bestätigen, die zeigen, dass Sie in Deutschland keine Meldepflicht haben.

Exklusiver Versand von Orten außerhalb Deutschlands:
1. Ich erziele keine steuerpflichtigen Umsätze in Deutschland, indem ich Waren aus einem deutschen Lager oder einem anderen Ort in Deutschland liefere. Ich versende ausschließlich Waren aus Ländern außerhalb Deutschlands.

2. Wenn ich für alle diese Sendungen Waren direkt von außerhalb der EU an deutsche Kunden versende, besteht in Deutschland keine Steuerpflicht, da die in § 3 Abs. 8 UStG genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

3. Wenn ich Waren versende, die in anderen EU-Ländern gelagert sind und direkt an deutsche Kunden versende, betragen diese Lieferungen im laufenden Kalenderjahr weniger als 100.000 EUR und im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 100.000 EUR (gemäß § 3c Abs. 3 UStG).

4. Ich werde Amazon unverzüglich informieren, sobald ich die Schwelle von 100.000 EUR erstmals in einem Kalenderjahr aufgrund meiner Verkäufe auf jedem Marktplatz überschreite.



Wenn die Informationen von Amazon stimmen (finde leider nichts zu den Begrenzungen)

Dann braucht der Chinese sofern er per FBA aus Polen oder wo auch immer schicken lässt erst eine Bescheinigung ab 100k im Jahr oder?

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 31. Mär 2019 16:18
von xMerchant
Ja, weil erst ab da ist er in Deutschland steuerpflichtig. Aber nur in der Theorie. FBA-Polen allein kann man nicht buchen, das ist immer Mitteleuropa mit DE, PL, CZ und somit ist er in DE von Anfang an steuerpflichtig.

Umgehen können das die Chinesen nur, indem sie nur in IT, FR, ES oder noch GB einlagern und EFN machen. Das wird ihnen aber sicherlich auf Dauer zu teuer werden. Einige meiner Konkurrenten machen das, hat sie, ausgehend von den Händlerbewertungen, ca. 50% Umsatz gekostet (haben alle einige Tage längere Lieferzeit). Dann noch die EFN-Gebühren dazu, des rechnet sich bei den niedrigpreisigen Artikeln der Chinesen nicht. Sie werden also DE machen, sich steuerlich registrieren und nichts abführen, bis es auffällt. Dann einen neuen Account aufmachen und wieder von vorn anfangen.

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 31. Mär 2019 16:53
von welpe
Naja zurzeit ist es so.

Bin mir fast sicher das es Amazon noch ändern wird.

Als Tochterfirma gibt es dann eine Firma bei denen die Chinesen die FBA Artikel zurückholen können (wenn sie über 100k sind) und dann wieder hinschicken.

Bestimmt gibt es dann noch ein Programm wo man nur mit Copy & Paste die ganzen Angebote übertragen kann.

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 31. Mär 2019 17:20
von xMerchant
Bringt aber nichts. Polen hat noch strengere Regeln als Deutschland. Da muss jeden Monat jeder einzelne Verkauf (nicht nur die Gesamtsumme) an das FA übermittelt werden (SAF-T Report). Dann noch die höhere USt in PL, um die kommen sie dann ja nicht herum.
In Italien bräuchte der Drittländer einen Steuerstellvertreter und vermutlich unterliegt er damit auch den strengen Reporting-Regeln in Italien. Jeder mit Steuersitz in Italien muss die Rechnung sofort mit Ausstellung an das italienische FA elektronisch übermitteln.
UK bereitet gerade etwas ähnliches vor, auch dort müssen demnächst alle Umsätze für Steuerinländer im Detail elektronisch übermittelt werden.

Wenn da einer kreativer Buchführung macht und die Umsätze runter rechnet, fällt das viel schneller auf als bei uns, da die FA die aktuellen Daten haben und die unterjährigen Steuererklärungen auch keine Voranmeldung sind, sondern eigenständig rechtskräftige Steuererklärungen.

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 12. Apr 2019 11:46
von slucide
xMerchant hat geschrieben: 31. Mär 2019 17:20 Bringt aber nichts. Polen hat noch strengere Regeln als Deutschland. Da muss jeden Monat jeder einzelne Verkauf (nicht nur die Gesamtsumme) an das FA übermittelt werden (SAF-T Report). Dann noch die höhere USt in PL, um die kommen sie dann ja nicht herum.
In Italien bräuchte der Drittländer einen Steuerstellvertreter und vermutlich unterliegt er damit auch den strengen Reporting-Regeln in Italien. Jeder mit Steuersitz in Italien muss die Rechnung sofort mit Ausstellung an das italienische FA elektronisch übermitteln.
UK bereitet gerade etwas ähnliches vor, auch dort müssen demnächst alle Umsätze für Steuerinländer im Detail elektronisch übermittelt werden.

Wenn da einer kreativer Buchführung macht und die Umsätze runter rechnet, fällt das viel schneller auf als bei uns, da die FA die aktuellen Daten haben und die unterjährigen Steuererklärungen auch keine Voranmeldung sind, sondern eigenständig rechtskräftige Steuererklärungen.
Sei dir da mit Italien mal nicht so sicher. Die Chinesen haben sich bereits seit Jahren in Italien etabliert und betreiben dort unzählige Scheinfirmen von denen aus sie Produkte nach Deutschland liefern. In Italien ist praktisch jedes Business "schwarz" und sowas wie Steuern zahlen nur die Dummen. Daher ist Italien DER Umschlagplatz schlechthin für jegliche chinesischen Produkte die für Deutschland und Europa bestimmt sind.
Hoffe dass die EU den Italienern mal bald den Hahn zudrehen wird, ist schon nervig das alles mit anzusehen wie Steuergelder für die Rettung dieser kriminellen Vereinigungen in das Land gepumpt werden um das alles noch weiter zu unterstützen.

Etwas Offtopic: Ausserdem plant der Alibaba Chef ein eigenes chinesisches Pendant zu Amazon hier in Europa zu errichten....wird also alles sehr rosig werden in der Zukunft, zumal 90% der Waren bei Amazon eh schon aus China stammen :)

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 24. Mai 2019 15:19
von bcksbx
Amazon hat scheinbar im Gieskannenprinzip nochmal schön an alle eine F22-Mail rausgehauen. "Wir haben Ihr Konto geprüft und festgestellt, dass Sie gemäß unseren Unterlagen in Deutschland steuerlich registriert sein müssen. " - Ja, aber nachgesehen, obs erledigt ist, hat der dumme Amazon-Bot nicht. Kirmesgesichter.

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 24. Mai 2019 15:23
von Technokrat
:D

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 24. Mai 2019 15:31
von Buchmerlin
Auch grade gekriegt und schon vor Urzeiten abgearbeitet.
Jeden Dreck bestraft der Algorithmus, aber dafür ist er einfach zu dumm. Immer wieder schön. Das passiert wenn Trump-Wähler und südostasiatische Billigst-Programmierer zusammenarbeiten.
Und nun rufen bestimmt dutzende, die es bereits ordentlich erledigt haben, bei Verkäufer-Verarschungs-Service an......

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 24. Mai 2019 15:37
von Doppel
Leute Leute, es gibt weiß Gott wichtigeres über was man sich aufregen sollte / könnte - ich hab die Mail nach 3 Sekunden entsorgt und gut wars :)

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 24. Mai 2019 15:48
von Verkäuferperformance
Wie stehen eigentlich die Wetten, daß am Stichtag der ein oder andere Account baden geht, weil das 22f angeblich nicht richtig übermittelt wurde?

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 24. Mai 2019 15:53
von fuxxi
Verkäuferperformance hat geschrieben: 24. Mai 2019 15:48 Wie stehen eigentlich die Wetten, daß am Stichtag der ein oder andere Account baden geht, weil das 22f angeblich nicht richtig übermittelt wurde?
Wird manuell durch Menschen geprüft und ist im Account bestätigt. Da wird es keine Schwierigkeiten geben.

Von daher schätze ich die Chancen auf nahezu "0". engel

Re: Amazon verlangt Steuernummer / -bescheinigung

Verfasst: 24. Mai 2019 16:11
von Verkäuferperformance
fuxxi hat geschrieben: 24. Mai 2019 15:53 Wird manuell durch Menschen geprüft...
Das heißt bei Amazon überhaupt nichts.