Shöpping neue AGB
Verfasst: 17. Mai 2022 14:48
Shöpping hat heute einige Änderungen in deren AGB verkündet. Teils schon sehr fragwürdig...
Anlage 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler
- Preise (Punkt 5.1): Die vom Händler auf dem Marktplatz ausgewiesenen Brutto-Verkaufspreise dürfen (1) nicht höher sein als die auf der Webseite des Händlers angebotenen Verkaufspreise für die entsprechenden Produkte und (2) die unverbindlichen Brutto-Preisempfehlungen des Herstellers (=UVP; Händlerpreisempfehlung) nicht übersteigen.
- Storno (Punkt 6.5): Der Stornowertgrad darf maximal 1,99% betragen. Bei Überschreitung wird ein Pönale in der Höhe der Verkaufsprovision für die im jeweiligen Kalendermonat stornierten Waren fällig. Der Stornowertgrad definiert sich wie folgt:
(Summe des in einem Kalendermonat stornierten Warenwertes) : (Handelsumsatz des jeweiligen Kalendermonats) x 100
- Liefertreue (Punkt 6.5): Bei Platzierung von Produkten auf shöpping.at hat der Händler eine Versandbereitstellungszeit (=Zeitpunkt, bis zu dem die Ware an die Post übergeben wird) bekanntzugeben. Der Händler hat sämtliche Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Versandbereitstellungszeit möglichst kurz ist und jedenfalls eingehalten wird. Bei Überschreitung der Versandbereitstellungszeit um mehr als 1 Kalendertag wird eine Pönale in der Höhe von 5,- EUR pro Verzugstag (= Kalendertag) fällig.
- Geheimhaltung (Punkt 12.1): Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass Informationen, Unterlagen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Ideen, Know-how, Codes etc. (kurz „Informationen“), die über das Internet veröffentlicht und damit anderen zugänglich gemacht werden, nicht mehr der Geheimhaltung unterliegen. Geheimzuhalten sind lediglich Informationen, die dem Marktplatz-Betreiber ausdrücklich unter der Bedingung der Geheimhaltung zur Verfügung gestellt werden, die mit dem gut sichtbaren Vermerk „streng vertraulich“ gekennzeichnet und nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind. Ausnahmen davon bilden gesetzliche Verpflichtungen oder die Abwendung der Schädigung Dritter (z.B. Gefahr bzw. Eintritt einer Insolvenz).