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Shöpping neue AGB

Verfasst: 17. Mai 2022 14:48
von marcibet
Shöpping hat heute einige Änderungen in deren AGB verkündet. Teils schon sehr fragwürdig...
Anlage 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler

- Preise (Punkt 5.1): Die vom Händler auf dem Marktplatz ausgewiesenen Brutto-Verkaufspreise dürfen (1) nicht höher sein als die auf der Webseite des Händlers angebotenen Verkaufspreise für die entsprechenden Produkte und (2) die unverbindlichen Brutto-Preisempfehlungen des Herstellers (=UVP; Händlerpreisempfehlung) nicht übersteigen.

- Storno (Punkt 6.5): Der Stornowertgrad darf maximal 1,99% betragen. Bei Überschreitung wird ein Pönale in der Höhe der Verkaufsprovision für die im jeweiligen Kalendermonat stornierten Waren fällig. Der Stornowertgrad definiert sich wie folgt:
(Summe des in einem Kalendermonat stornierten Warenwertes) : (Handelsumsatz des jeweiligen Kalendermonats) x 100

- Liefertreue (Punkt 6.5): Bei Platzierung von Produkten auf shöpping.at hat der Händler eine Versandbereitstellungszeit (=Zeitpunkt, bis zu dem die Ware an die Post übergeben wird) bekanntzugeben. Der Händler hat sämtliche Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Versandbereitstellungszeit möglichst kurz ist und jedenfalls eingehalten wird. Bei Überschreitung der Versandbereitstellungszeit um mehr als 1 Kalendertag wird eine Pönale in der Höhe von 5,- EUR pro Verzugstag (= Kalendertag) fällig.

- Geheimhaltung (Punkt 12.1): Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass Informationen, Unterlagen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Ideen, Know-how, Codes etc. (kurz „Informationen“), die über das Internet veröffentlicht und damit anderen zugänglich gemacht werden, nicht mehr der Geheimhaltung unterliegen. Geheimzuhalten sind lediglich Informationen, die dem Marktplatz-Betreiber ausdrücklich unter der Bedingung der Geheimhaltung zur Verfügung gestellt werden, die mit dem gut sichtbaren Vermerk „streng vertraulich“ gekennzeichnet und nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind. Ausnahmen davon bilden gesetzliche Verpflichtungen oder die Abwendung der Schädigung Dritter (z.B. Gefahr bzw. Eintritt einer Insolvenz).

Re: Shöpping neue AGB

Verfasst: 17. Mai 2022 15:24
von regalboy
Punkt 5.1 dürfte nach deutschem Recht wohl illegal sein, aber nach österreichischem Recht ggf. erlaubt?

Re: Shöpping neue AGB

Verfasst: 17. Mai 2022 16:03
von roman
marcibet hat geschrieben: 17. Mai 2022 14:48 - Liefertreue (Punkt 6.5):
Den Punkt finde ich lustig:

Postpartner haben einerseits offizielle Öffnungszeiten (wie auch auf der Post-Homepage ersichtlich).
Und dann gibt es noch die Realität.

Da wird schon mal Landesfeiertag, am Fasching-Dienstag, am Karfreitag, oder wenn der Bürgermeister meint einen Ausflug machen zu müssen, oder was auch immer passiert, zugesperrt.

Dann stehst da mit Deinem Shöppingpaket und kannst es nicht aufgeben (tatsächlich schon passiert...).

Man ganz abgesehen von den Öffnungszeiten die man sonst nur vom Arzt kennt: Nicht selten ist Mittags die Show bereits vorbei.

Re: Shöpping neue AGB

Verfasst: 17. Mai 2022 16:26
von new100
5.1
Wollte dass Amazon nicht auch ?

Re: Shöpping neue AGB

Verfasst: 17. Mai 2022 17:49
von roman
Amazon wollte das nicht nur, sondern das war - wenn ich mich richtig erinnere, bis vor ca. 10 Jahren dort tatsächlich Pflicht.

Die Kartellbehörden sind dann eingeschritten und Amazon hat das dann freiwllig zurückgenommen.

Vermutlich wusste Aamzon dass ein Urteil noch strenger geworden wäre und ihnen noch weitere Freiheiten genommen hätte. Daher war die freiwillige Zurücknahme wohl "billiger" und das kleine Übel.

Edit:
Kann man hier nachlesen (aber ich vermute dass da in etwa das selbe drinnensteht wie ich grade gesagt habe).
https://www.bundeskartellamt.de/SharedD ... onFile&v=2

Re: Shöpping neue AGB

Verfasst: 17. Mai 2022 18:02
von Doppel
Ein paar Gründe mehr, um diese Plattform als Händler einen noch größeren Bogen zu machen :)
Selbst wenn wir aus DE dort nicht listen können :)

Re: Shöpping neue AGB

Verfasst: 7. Jul 2022 12:57
von roman
Habe gesehen dass Shöpping kürzlich so ein Kennzahlen-Dashboard ("Leistungsbericht") eingeführt hat, auf dem die Bestellwerte (Storno, Verspätungen...) zu sehen sind.

Die Werte schienen nicht plausibel. Denn ich weiß dass es während unserer ganzen Shöppping-Karriere nur eine einzige Bestellung gab die (um 1 Tag) zu spät versendet wurde. Storno gab es überhaupt noch nie.
Aber in diesem Dashboard gab es zahlreiche Werte die unter 100% lagen.

Das Dashboard ist auch schon wieder weg. Haben sich wohl verrechnet :-)