Moin zusammen,
seit 3 Tagen habe ich ein paar Angebote zu Testzwecken bei Ebay Kleinanzeigen eingestellt.
Jetzt kam der erste Verkauf zu Stande.
Allerdings sehe ich das sehr kritisch... Zumindest so wie ich das gemacht habe.
Habe die kompletten AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung in die Nachricht kopiert die an den Kunden geht.
Ist schon ganz schöner Mist und total unübersichtlich.
Habt ihr dafür Lösungen? Per Bilddatei oder sowas?
Wie macht ihr das, wenn ihr dort etwas verkauft?
Danke und Gruß
Janek
Verkauf über ebay Kleinanzeigen
Re: Verkauf über ebay Kleinanzeigen
Also müssen diese Elend langen Texte immer in das Nachrichtenfenster? Ein Verweis, dass die rechtlichen Angaben unter dem Impressum zu finden sind, reicht nicht aus?
Habe durch den Händlerbund, die komplette Vorgehensweise bekommen. Sollte dann etwas nicht passen und eine Abmahnung kommen. Dann sollen die sich darum kümmern. Dafür sind die dann hoffentlich da.
Trotzdem hat das nichts mit professionellem Verkaufen zu tun.
Habe durch den Händlerbund, die komplette Vorgehensweise bekommen. Sollte dann etwas nicht passen und eine Abmahnung kommen. Dann sollen die sich darum kümmern. Dafür sind die dann hoffentlich da.
Trotzdem hat das nichts mit professionellem Verkaufen zu tun.
Re: Verkauf über ebay Kleinanzeigen
Wie macht ihr das bei Abholung? Was muss ich dem Kunden da mitteilen?
- content-werkstatt
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Re: Verkauf über ebay Kleinanzeigen
Bei uns gibt es überhaupt keine AGB und Ebay Kleinanzeigen nutzen wir nur für Privatanzeigen oder Dienstleistungen. Also schon mal ziemlich viel Stress gespart und sonst gilt: No risk - no fun. Als Unternehmer wird immer irgendwer irgendwas finden, was nicht zu 1000 % perfekt gemacht wurde. Sogar bei der Steuererklärung durch den Steuerberater kann noch Mist dabei rauskommen. Man kann sich nicht 24 Stunden am Tag zum Sklaven seiner Ängste machen, oder? IMHO!!!
Re: Verkauf über ebay Kleinanzeigen
Alles was zum Fernabsatzgeschäft gehört, wenn der Verkauf über Online/Telefon/Fax/Email eingeleitet wurde.
Also gilt auch die WRB.
Re: Verkauf über ebay Kleinanzeigen
Man sollte schon alles tun was möglich ist ohne großen Aufwand.content-werkstatt hat geschrieben: ↑3. Mai 2020 15:44 Bei uns gibt es überhaupt keine AGB und Ebay Kleinanzeigen nutzen wir nur für Privatanzeigen oder Dienstleistungen. Also schon mal ziemlich viel Stress gespart und sonst gilt: No risk - no fun. Als Unternehmer wird immer irgendwer irgendwas finden, was nicht zu 1000 % perfekt gemacht wurde. Sogar bei der Steuererklärung durch den Steuerberater kann noch Mist dabei rauskommen. Man kann sich nicht 24 Stunden am Tag zum Sklaven seiner Ängste machen, oder? IMHO!!!
- DINa3
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Re: Verkauf über ebay Kleinanzeigen
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Alles was zum Fernabsatzgeschäft gehört, wenn der Verkauf über Online/Telefon/Fax/Email eingeleitet wurde.
Also gilt auch die WRB.
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jetzt bin ich erstmal geschockt
ein Kunde interessiert sich für eine Ware welche online angeboten wird, kommt vorbei - prüft wie im Laden und kauft sie dann.
jetzt gibt es hierfür ein Widerrufsrecht ?
verstehe ich nicht
Alles was zum Fernabsatzgeschäft gehört, wenn der Verkauf über Online/Telefon/Fax/Email eingeleitet wurde.
Also gilt auch die WRB.
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jetzt bin ich erstmal geschockt
ein Kunde interessiert sich für eine Ware welche online angeboten wird, kommt vorbei - prüft wie im Laden und kauft sie dann.
jetzt gibt es hierfür ein Widerrufsrecht ?
verstehe ich nicht
Re: Verkauf über ebay Kleinanzeigen
ITR schreibt:
Fernabsatzvertrag liegt vor, Widerrufsrecht besteht!
Das AG Charlottenburg stellte fest, dass es sich um einen Fernabsatzvertrag handele und der Widerruf damit gemäß § 312 g Abs. 1 BGB wirksam erfolgte. Maßgeblich für das Gericht war allein die Art des Vertragsschlusses: „Ein [Fernabsatz-] Vertrag im Sinne des § 312 c BGB liegt vor, wenn sowohl für den Vertragsantrag als auch für die Annahmeerklärung Fernkommunikationsmittel eingesetzt werden.“ Ein Angebot des Verbrauchers zum Kauf der angebotenen Uhr erfolgte über eBay. Der Händler habe dieses Angebot auch ausdrücklich angenommen, so das Gericht weiter. Der Vertragsschluss sei daher „ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems zustande gekommen.“ Der Widerruf sei aufgrund dieser Umstände wirksam erfolgt. Der Umstand, dass die Ware später im Ladengeschäft abgeholt wurde, ändere hieran nichts.
Re: Verkauf über ebay Kleinanzeigen
Wenn der Kunde die Entscheidung im Anschluss im Laden fällt, ist es kein Fernabsatz.DINa3 hat geschrieben: ↑6. Mai 2020 08:24jetzt bin ich erstmal geschocktAlles was zum Fernabsatzgeschäft gehört, wenn der Verkauf über Online/Telefon/Fax/Email eingeleitet wurde.
Also gilt auch die WRB.
ein Kunde interessiert sich für eine Ware welche online angeboten wird, kommt vorbei - prüft wie im Laden und kauft sie dann.
jetzt gibt es hierfür ein Widerrufsrecht ?
verstehe ich nicht
Bei uns bspw. Küchenplanung haben wir oft eine Kombination aus Telefonaten, Vor-Ort-Beratungen, Mails und Beratungen im Küchenstudio. Am Ende holen wir uns die Unterschrift in unserem Studio.
Ähnlich Online-Shop: Der Kunde kann bei uns im Online-Shop auch Ware "reservieren". Er schließt damit noch keinen Kaufvertrag. Wenn er vorbeikommt, sich das Produkt anguckt und dann kauft, haben wir keinen Fernabsatz.
Und genauso betrachte ich auch Kleinanzeigen.
- luxsline
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Re: Verkauf über ebay Kleinanzeigen
Bevor ich da anbiete vorab die Frage an Euch: lohnt sich das? Ja ich weiss Sortimentsabhängig. Allerdings bei dem monatsbeitrag müsste da ordentlich umsatz kommen bis es eine Null Nummer wird.
PS:
Vor 2 Jahren habe ich die anderen Plattformen wie crowdfox, real, Rakuten und Hood ausprobiert. War eine null Nummer und real ein draufleger. Daher bin ich eher skeptisch...
PS:
Vor 2 Jahren habe ich die anderen Plattformen wie crowdfox, real, Rakuten und Hood ausprobiert. War eine null Nummer und real ein draufleger. Daher bin ich eher skeptisch...
- Eat The Rich
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Re: Verkauf über ebay Kleinanzeigen
Wir verkaufen so 10- 20 (hochpreisige) Artikel im Monat per Ebay Kleinanzeigen und das seit Jahren. Ich habe da allerdings NOCH NIE auch nur einen Cent "Monatsbeitrag" oder sonstige Gebühren bezahlt. Wozu der kostenpflichtige Account gut sein soll, erschliesst sich mir nicht.
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
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Re: Verkauf über ebay Kleinanzeigen
Wie bekommst Du die gesetzlichen Vorgaben korrekt eingebunden?Eat The Rich hat geschrieben: ↑12. Jun 2020 18:05 Wozu der kostenpflichtige Account gut sein soll, erschliesst sich mir nicht.
- Eat The Rich
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Re: Verkauf über ebay Kleinanzeigen
Unter "rechtliche Angaben" und im Angebotstext. Wo machen es denn die Kostenpflichtigen?
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Re: Verkauf über ebay Kleinanzeigen
Keine Sorge, das wird sicher auch als Marktplatz ausgebaut, wenn der Verkauf erstmal durch ist :)
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Re: Verkauf über ebay Kleinanzeigen
Hey,
was ist denn, wenn du den Kunden bei der Abholung einen Vertrag unterzeichnen lässt.
Bei meinen Verkäufen, die mit Abholung waren, habe ich das so gehandhabt.
Ich hoffe ich konnte dir damit etwas helfen.
LG
Peter
was ist denn, wenn du den Kunden bei der Abholung einen Vertrag unterzeichnen lässt.
Bei meinen Verkäufen, die mit Abholung waren, habe ich das so gehandhabt.
Ich hoffe ich konnte dir damit etwas helfen.
LG
Peter
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