Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

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Vio
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

Warum sollte ich denn einen Fall aufmachen? Ich hab mein Geld wieder bekommen.

Der Grund warum ich keinen Fall eröffnen wollte war, dass ich dem Verkäufer keinen Ärger bereiten wollte. Ich wollte die Ware umtauschen und das so schnell wie möglich. Stattdessen sind 14 Tage vergangen, in denen ich die Ware gerne hätte nutzen wollen und stattdessen einen Umschlag hier rumliegen hatte, der Platz und Aufmerksamkeit frisst.

Und ab einem gewissen Punkt war ich dann auch ehrlich gesagt neugierig, was als nächstes kommt. Das, was jetzt passiert ist, war doch unter´m Strich für ihn teurer, als wenn er mir am ersten Tag ein Warenpostlabel für 2,95 Euro geschickt hätte? Darum geht es mir.

Ich find´s seltsam. Und was soll jetzt dieses dämliche Rätsel, dass ich schon selber wissen müsse, was ich mit der Ware mache? Soll ich jetzt auf eigene Kosten zurücksenden oder wie?

Das ist doch Kindergarten hoch drei. Das Amazon-System erscheint mir in allen Punkten sinnvoller.


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hkhk
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

Vio hat geschrieben: 8. Mär 2023 16:05 Warum sollte ich denn einen Fall aufmachen? Ich hab mein Geld wieder bekommen.
Hast du? Du hattest geschrieben:
Im Postfach fand ich eine grußlose, einsilbige Nachricht, dass erstattet wird. (Heute war noch kein Geld bei PayPal, vielleicht morgen?).
Wenn der Verkäufer erstattet hat, bekommst du von eBay eine entsprechende Mitteilung, zumindest siehst du das in deiner Kaufübersicht, dass erstattet wurde.

Erstattet wird dann über das Zahlungsmittel, über das du bezahlt hast. Wenn PainPal, dann natürlich PainPal, die das dann auch wiederum auf die bei PayPal hinterlegte Zahlungsart gutschreiben.
Aber auch da müsstest du doch eigentlich von PayPal eine mail bekommen, dass dir ein Betrag erstattet wurde. Kann ich aber nicht 100%ig sagen, da ich PainPal so gut es geht nicht mehr nutze, man kann ja bei eBay auch mit KK bezahlen.
Vio hat geschrieben: 8. Mär 2023 16:05Der Grund warum ich keinen Fall eröffnen wollte war, dass ich dem Verkäufer keinen Ärger bereiten wollte.
Das ehrt dich, aber Hand aufs Herz: Hat dieser Verkäufer das verdient?

Vio hat geschrieben: 8. Mär 2023 16:05Und was soll jetzt dieses dämliche Rätsel, dass ich schon selber wissen müsse, was ich mit der Ware mache? Soll ich jetzt auf eigene Kosten zurücksenden oder wie?
Der Verkäufer hat bedingungslos erstattet. Du kannst die Ware also entweder trotzdem nutzen, wegschmeißen oder weiterverkaufen, wie du willst, wie der Verkäufer süffisant sagt. Würde der Verkäufer die Ware zurückhaben wollen, hätte er das schreiben müssen.
Vio hat geschrieben: 8. Mär 2023 16:05Das ist doch Kindergarten hoch drei.
Eine ehrliche Bewertung kann man immer abgeben.
roman
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

Vio hat geschrieben: 8. Mär 2023 16:05 Warum sollte ich denn einen Fall aufmachen? Ich hab mein Geld wieder bekommen.
Dieses "kleine Detail" hast Du aber bislang konsequent verschwiegen.

Wobei ich nicht verstehe: Wenn das Geld erstattet wurde, wird doch der offene Fall ohnehin automatisch geschlossen.
Von daher dürfte es hier gar keine Diskussionsplattform zwischen euch 2 mehr geben?!?

Da hast Dein Geld zurückerhalten, Du hast die Ware behalten dürfen. Was ist jetzt nochmals genau Dein Problem?
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Vio
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

roman hat geschrieben: 8. Mär 2023 16:29
Vio hat geschrieben: 8. Mär 2023 16:05 Warum sollte ich denn einen Fall aufmachen? Ich hab mein Geld wieder bekommen.
Dieses "kleine Detail" hast Du aber bislang konsequent verschwiegen.
Sag mal roman, artet das jetzt hier in Sticheleien aus? :gruebel:

Das erstattet wurde habe ich ebenso hier geschildert, wie meinen Reklamationsgrund. Siehe hier:
Vio hat geschrieben: 8. Mär 2023 14:59 Daraufhin bekam ich innerhalb von wenigen Stunden eine Ankündigung, dass beide Artikel komplett erstattet werden.
roman hat geschrieben: 8. Mär 2023 16:29Da hast Dein Geld zurückerhalten, Du hast die Ware behalten dürfen. Was ist jetzt nochmals genau Dein Problem?
Dieser völlig beknackte, umständliche, nervige und zeitraubende Ablauf eines Widerrufs ist mein Problem. Hast Du ein Problem damit, dass ich das in meinem Thread poste?

Was genau ist denn jetzt die von Dir oben angekündigte Erklärung, warum die Sache so abgelaufen ist, wie sie abgelaufen ist?

@ hkhk
Danke für die Infos. Da ich bei Ebay nicht so viel kaufe und entsprechend selten was zurückschicke, kenne ich die Abläufe nicht. Also ja: im Konto steht, dass erstattet wurde, das habe ich jetzt Dank Deiner Anleitung gefunden - nur bei PayPal ist das Geld noch nicht angekommen.
Der Verkäufer hat bedingungslos erstattet. Du kannst die Ware also entweder trotzdem nutzen, wegschmeißen oder weiterverkaufen, wie du willst, wie der Verkäufer süffisant sagt. Würde der Verkäufer die Ware zurückhaben wollen, hätte er das schreiben müssen.
Das weiß ich alles. :wink: Meine ursprüngliche Frage war, ob das Comedy ist, so eine Antwort zu geben.

Findt ihr das echt alles völlig normal? Ich kommuniziere als Verkäuferin anders. Vielleicht ist das die Erklärung dafür, warum ich eine gute Performance und wenig Brieffreundschaften habe.
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hkhk
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

jeder Verkäufer tickt anders, und leider sind die Verkäufer, die komisch ticken, meist eher nicht als Mitglied im sellerforum registriert.

Wenn du uns den ebay Verkäufernick verrätst, dann kann man sich den ja mal unter die Lupe nehmen, ob da schon Auffälligkeiten sichtbar sind.
roman
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

Vio hat geschrieben: 8. Mär 2023 17:00 Sag mal roman, artet das jetzt hier in Sticheleien aus? :gruebel:
Das erstattet wurde habe ich ebenso hier geschildert, wie meinen Reklamationsgrund.
Du hatttest geschrieben:
... habe ich am Dienstag nochmal höflich angefragt ... dass ich sonst nach Verstreichen einer Frist von weiteren 2 Werktagen einen Fall eröffnen werde ... Im Postfach fand ich eine grußlose, einsilbige Nachricht, dass erstattet wird ... Heute war noch kein Geld bei PayPal, vielleicht morgen?
Für mich hörte sich das nicht nach "ich habe das Geld bekommen" an, sondern eher nach "jemand hat mir eine Erstattung in Aussicht gestellt aber es war dann ein leeres Versprechen"

Selbiges mit dem Reklamationsgrund: Du hast zwar irgendwo geschrieben dass Du falsche Ware reklamiert hast, aber was Du bei Ebay tatsächlich ganz konkret ausgewählt hast, eben nicht.

Um etwas zu beurteilen braucht man möglichst präzise Angaben.
Nur weil Du exakt weißt wie etwas lief (weil Du dabei warst :-) ) tut ich mir als Außenstehender etwas schwerer die Sache aufgrund von ein paar einzelnen Informationen zu überblicken.

Mir liegt es fern hier irgendwie zu sticheln! :winken:
roman hat geschrieben: 8. Mär 2023 16:29 Was genau ist denn jetzt die von Dir oben angekündigte Erklärung, warum die Sache so abgelaufen ist, wie sie abgelaufen ist?
Ich weiß jetzt nicht genau was Du meinst.
Aber diese Art von Fall ist bei Ebay eigentlich sehr klar: Kunde reklamiert, Verkäufer hat eine Frist von ein paar Tagen um das Problem zu klären.
Nach Fristablauf hat der Kunde praktisch alle Möglichkeit zu entscheiden was er tut.
Solange der Kunde dann nichts konsequentes macht (z.B. Ebay zur Klärung rufen) passiert auch nichts, sondern ein paar Wochen später wird der geöffnete Fall ereignislos geschlossen.

Mir sind diese Art von Fällen als Verkäufer sehr unangenehm, weil sie ziemlich auf die Verkäuferperformance und auf das Geldbörserl drücken können.
Mit anderen Worten: Da ist Feuer am Dach und es muß reagiert werden (auch wenn in meinem Fall bei über 50% der Fälle die Begründungen der Kunden nicht stimmen).
Dieser Verkäufer sieht das halt scheinbar anders.
Ob das eine gute Strategie ist, ist die Frage.
Zuletzt geändert von roman am 8. Mär 2023 17:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

hkhk hat geschrieben: 8. Mär 2023 17:05 Wenn du uns den ebay Verkäufernick verrätst, dann kann man sich den ja mal unter die Lupe nehmen, ob da schon Auffälligkeiten sichtbar sind.
Ich schicke Dir eine PN. Soweit (in Bezug auf Auffälligkeiten) hätte ich jetzt gar nicht gedacht.

Bzgl. der Kommunikation: Ich hatte oben geschrieben, dass ich weiß, dass ich die Ware behalten, spenden, wegschmeißen darf. Aber üblicherweise müsste man das einer Käuferin schon mitteilen, weil nicht alle von denen zufällig auch verkaufen.
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Vio
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

roman hat geschrieben: 8. Mär 2023 17:28 Solange der Kunde dann nichts konsequentes macht (z.B. Ebay zur Klärung rufen) passiert auch nichts, sondern ein paar Wochen später wird der geöffnete Fall ereignislos geschlossen.
Als Käuferin steht man dann allerdings mit leeren Händen da. Ich bin damit schonmal auf die Nase gefallen, weil ein Verkäufer mich so lange in eine Warteschleife geschickt hat, bis ich keine Handhabe mehr hatte. Weil ich darauf vertraut habe, dass der Verkäufer ehrlich ist und nicht wusste, dass da im Hintergrund irgendwelche Fristen laufen, nach deren Ablauf man nichts mehr tun kann.

Ich hab da irgendwie eine Beißhemmung negativ zu bewerten oder sonst irgendeinen Aufstand zu proben. Bevor ich negativ bewerte, muss ich echt ziemlich sauer sein und das bin ich in dem Fall nicht. Schwer genervt: ja. Aber sauer: nein.
Die Erstattung wird ja irgendwie in seine Quote eingehen und damit soll der Sache genüge getan sein.
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

Vio hat geschrieben: 8. Mär 2023 17:39 Als Käuferin steht man dann allerdings mit leeren Händen da. Ich bin damit schonmal auf die Nase gefallen, weil ein Verkäufer mich so lange in eine Warteschleife geschickt hat, bis ich keine Handhabe mehr hatte.
Ich bin mir sicher dass die Fristen irgendwo in den diversen Begleittexten stehen. Liest halt kein, ist mir schon klar.
Wie so oft im Leben, tut mich mit sowas natürlich leider wenn man die Abläufe schon kennt und eine gewisse Routine damit hat, keine Frage.
Vio hat geschrieben: 8. Mär 2023 17:39 Die Erstattung wird ja irgendwie in seine Quote eingehen und damit soll der Sache genüge getan sein.
Nein, tut sie nicht.

Aber bereits die Eröffnung des Falles ist in eine Quote eingeflossen.
Das ist immer sehr toll: Beispielsweise Kunde öffnet Fall, nach 5 Minuten stellt er fest dass es ein Irrtum war (z.B. falscher Verkäufer), und er schließt den Fall wieder.
Der Fall bleibt trotzdem in der Performancequote enthalten.

Durch die Erstattung gibt es dann KEINE weitere negative Konsequenz.

Erst wenn Du auf "DURCH EBAY KLÄREN" geklickt hättest, und der Verkäufer den Fall verloren hätte (was in diesem Fall wahrscheinlich gewesen wäre) hätte es weitere negative Konsequenzen für den Verkäufer gegeben.
Diese tun dann richtig weh, weil das auf einen Wert drückt, bei dem man - z.B. für den Top-Verkäufer-Status - nur sehr wenig Schlechtpunkte sammeln darf.
Außerdem kostet es dann auch Geld, da Ebay dann - trotz Erstattung - keine Gebühren zurückzahlt.
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hkhk
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

Vio hat geschrieben: 8. Mär 2023 17:32
hkhk hat geschrieben: 8. Mär 2023 17:05 Wenn du uns den ebay Verkäufernick verrätst, dann kann man sich den ja mal unter die Lupe nehmen, ob da schon Auffälligkeiten sichtbar sind.
Ich schicke Dir eine PN. Soweit (in Bezug auf Auffälligkeiten) hätte ich jetzt gar nicht gedacht.

Bzgl. der Kommunikation: Ich hatte oben geschrieben, dass ich weiß, dass ich die Ware behalten, spenden, wegschmeißen darf. Aber üblicherweise müsste man das einer Käuferin schon mitteilen, weil nicht alle von denen zufällig auch verkaufen.
Also richtig auffällig ist bei dem Verkäufer tatsächlich nichts, auch wenn ein paar wenige Bewertungen in die Richtung deiner Erfahrungen gehen. Vom Kaufen hätte mich das aber nicht abgehalten, da die nichtpositiven Bewertungen durchaus im normalen Rahmen liegen.

Ich weiß nicht, was du gekauft hast für wieviel, auf mich macht die Ware aber den Eindruck, dass Herstellungskosten/EK max. 20% vom VK sind, Rücksendung also zu teuer ist.
Aber keine Entschuldigung für die Art der Kommunikation mit Kunden.
marcusw
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

Ich verstehe nach wie vor diese ganze Diskussion hier nicht. Gesetzlich ist das so geregelt, dass der Käufer nach einem Widerruf die Ware binnen 2 Wochen zurücksenden muss und ein Anspruch auf ein Rücksendeetikett nicht besteht (auch nicht bei kostenlosem Rückversand). In aller Regel ist auch vertraglich nichts anderes vereinbart.
icstore hat geschrieben: 3. Mär 2023 16:24Bei "Artikel nicht wie beschrieben" muss der Händler ein Etikett hochladen, egal was er in den AGB stehen hat. eBay-Regel.
Das kann ich nicht bestätigen. Wir hatten in den letzten 12 Monaten 10 Rückgabeanfragen mit den Gründen "Nicht wie beschrieben/abgebildet", "Falscher Artikel geliefert" und "Funktioniert nicht/defekt". 4 davon sind eskaliert, weil der Kunde (warum auch immer) auf ein Rücksendeetikett bestand. Keiner dieser Fälle wurde gegen uns entschieden. Auch eBay weiß, dass dem Kunde eine Erstattung nur nach einer Rücksendung zusteht.
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Vio
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

marcusw hat geschrieben: 8. Mär 2023 23:07 Ich verstehe nach wie vor diese ganze Diskussion hier nicht. Gesetzlich ist das so geregelt, dass der Käufer nach einem Widerruf die Ware binnen 2 Wochen zurücksenden muss und ein Anspruch auf ein Rücksendeetikett nicht besteht (auch nicht bei kostenlosem Rückversand).
Ich bin mir trotz allem ziemlich sicher, dass ich als Käuferin einen Anspruch darauf habe, darüber aufgeklärt zu werden... :roll: Das ist nämlich nicht mein Job.
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hkhk
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

Vor allem wäre es hilfreich, hätte marcusw den thread gelesen und verinnerlicht, bevor er antwortet.
Eine Reklamation ist kein Widerruf. Und dann geht es ja hauptsächlich um die Abwicklung der Reklamation und der damit einhergenenden Kommunkation seitenes des Verkäufers.
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Vio
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

@ roman
Alles gut. saufen Ich dachte ehrlich, das wäre eine Retourkutsche für den anderen Thread.
Den zweiten Punkt hätte ich tatsächlich klarer ausdrücken können, beim ersten ist es für mich aber logisch, dass ich nicht "woanders billiger" o.ä. auswähle, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht.

@ hkhk
Auf Deine Anregung hin habe ich mir gestern die Texte der neutralen und negativen Bewertungen des Verkäufers angesehen und sehe jetzt nochmal klarer, weil das Problem wirklich in 99% der Beschwerden auftaucht.
Mir ist auch klar geworden, was der da macht: Geld sparen, indem er wenig Verschnitt bei den Stoffen produziert und die nicht positiven Bewertungen eben hinnehmen. Was ja wie es scheint insgesamt ganz gut funktioniert, weil das Problem eben nicht generell relevant zu sein scheint und/oder manche vermutlich bewertet haben, bevor sie die Stoffe gewaschen haben und sie dann eingelaufen sind und somit nicht mehr passend für den Verwendungsszweck sind.

Egal, welche Marge er hat, behaupte ich, dass die eingesetzte Arbeitskraft für die überflüssige Kommunikation mit mir einen höheren Gegenwert hat als 1,60 Euro Porto für eine Rücksendung. Aber das muss er selbst wissen.

Edit @ hkhk
Sehe Dich gerade in der Vorschau. Ja stimmt, guter Punkt.
Und wenn die Plattform mir sagt, das ich ein Rücksendetikett bekomme, dann ist das für mich "Gesetz".
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

Vio hat geschrieben: 9. Mär 2023 10:45 Alles gut. saufen Ich dachte ehrlich, das wäre eine Retourkutsche für den anderen Thread.
logisch, dass ich nicht "woanders billiger" o.ä. auswähle...
Ich wußte jetzt gar nicht was Du mit "anderer thread" meinst, mußte erst nachsehen (ich merke mir die Namen threadübergreifend meist gar nicht).
Und nur weil jemand anderer Meinung als ich bin, werde ich deswegen auch nicht nervös :-)

Logisch: Wenn man Onlinehandel macht, gewöhnt man sich ab, irgendwas als "logisch" vorauszusetzen. Berufskrankheit.
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

marcusw hat geschrieben: 8. Mär 2023 23:07 Ich verstehe nach wie vor diese ganze Diskussion hier nicht. Gesetzlich ist das so geregelt, dass der Käufer nach einem Widerruf die Ware binnen 2 Wochen zurücksenden muss und ein Anspruch auf ein Rücksendeetikett nicht besteht (auch nicht bei kostenlosem Rückversand). In aller Regel ist auch vertraglich nichts anderes vereinbart.
icstore hat geschrieben: 3. Mär 2023 16:24Bei "Artikel nicht wie beschrieben" muss der Händler ein Etikett hochladen, egal was er in den AGB stehen hat. eBay-Regel.
Das kann ich nicht bestätigen. Wir hatten in den letzten 12 Monaten 10 Rückgabeanfragen mit den Gründen "Nicht wie beschrieben/abgebildet", "Falscher Artikel geliefert" und "Funktioniert nicht/defekt". 4 davon sind eskaliert, weil der Kunde (warum auch immer) auf ein Rücksendeetikett bestand. Keiner dieser Fälle wurde gegen uns entschieden. Auch eBay weiß, dass dem Kunde eine Erstattung nur nach einer Rücksendung zusteht.
Ja, bei innerdeutschen Verkäufen mag das sein, dann wird bis einem gewissen Betrag auf Kosten eBay erstattet oder der Kunde bekommt von denen ein Etikett (das bekommst du aber nicht mit). Versuch das mal bei einem Verkauf der auf eBay.com/it/fr lief, viel Erfolg ;)
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

@icstore

DAS kann ich voll bestätigen.

Mir haben's sogar schonmal den Konflikt negativ abgeschlossen, weil das von mir hochgeladene Retouren-Label von DHL-Italien (dessen Gültigkeit man sogar bei DHL Italien online nachprüfen konnte) der italienische Kunde sinngemäß mit "das Label ist nicht gültig" abgelehnt hat.

In null komma nix haben die dem Kunden auf meine Kosten rund 100 Euro erstattet, obwohl ich hier alle Richtlinien peinlichst genau eingehalten habe.
Und das, obwohl diese Aktion ein plumper Betrugsversuch des Kunden war (der Kunde gab bei Ebay an dass das erhaltene Teil nicht schwarz sei, sondern hellgrau. Das Foto hat er einfach so extrem hell belichtet, dass es am Foto tatsächlich hellgrau aussah ... er hat sich nichtmal die Mühe gemacht den Wohnungshintergrund, der auch ganz offensichtlich viel zu hell war, wegzuretuschieren).

Erst beim mühsamen Weg über das Ebay-Beschwerdemanagement hat mir Ebay auf Kulanz dann das Geld zurückerstattet.
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

Vio hat geschrieben: 9. Mär 2023 10:16
marcusw hat geschrieben: 8. Mär 2023 23:07 Ich verstehe nach wie vor diese ganze Diskussion hier nicht. Gesetzlich ist das so geregelt, dass der Käufer nach einem Widerruf die Ware binnen 2 Wochen zurücksenden muss und ein Anspruch auf ein Rücksendeetikett nicht besteht (auch nicht bei kostenlosem Rückversand).
Ich bin mir trotz allem ziemlich sicher, dass ich als Käuferin einen Anspruch darauf habe, darüber aufgeklärt zu werden... :roll: Das ist nämlich nicht mein Job.
Naja einen Anspruch vielleicht nicht, aber ich kann es nachvollziehen, dass man es von einem Kunden"service" erwartet.
hkhk hat geschrieben: 9. Mär 2023 10:42 Vor allem wäre es hilfreich, hätte marcusw den thread gelesen und verinnerlicht, bevor er antwortet.
Eine Reklamation ist kein Widerruf. Und dann geht es ja hauptsächlich um die Abwicklung der Reklamation und der damit einhergenenden Kommunkation seitenes des Verkäufers.
Nun. Ich habe den Thread so gelesen und verinnerlicht, dass es hier nicht um die Frage geht, ob es sich um einen Widerruf oder um einen Rücktritt handelt, sondern ob der Verkäufer ein Rücksendeetikett stellen muss - und das muss er eben nicht. Der Käufer hat weder bei der einen noch bei der anderen Variante einen Anspruch darauf. Der Käufer hat allenfalls einen Kostenerstattungsanspruch für die Rücksendung (u.U. sogar einen Anspruch auf einen Vorschuss), aber das ist ein anderer Anspruch als der geltend gemachte auf zur Verfügungstellung eines Rücksendeetiketts. Das würde auch der Tatsache zuwiderlaufen, dass der Verbraucher selbst entscheiden können muss, mit welchem Dienstleister und mit welchem Service er eine Ware zurücksenden möchte. Der Händler darf dies nicht vorgeben. Der Verbraucher muss schon wegen der unterschiedlichen Filialdichten und Öffnungszeiten selbst entscheiden können, mit welchem Dienstleister er eine Ware zurücksenden möchte. Eine Pflicht, dass ein Verkäufer also das Rücksendeetikett zu stellen hätte, würde im Widerspruch dazu stehen.
icstore hat geschrieben: 9. Mär 2023 13:03 Ja, bei innerdeutschen Verkäufen mag das sein, dann wird bis einem gewissen Betrag auf Kosten eBay erstattet oder der Kunde bekommt von denen ein Etikett (das bekommst du aber nicht mit). Versuch das mal bei einem Verkauf der auf eBay.com/it/fr lief, viel Erfolg ;)
Ok gut. Da kann ich nicht mitreden. Gut zu wissen, dass wir uns da schonmal mental auf evtl. kommende Probleme vorbereiten sollten rauchen
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

marcusw hat geschrieben: 9. Mär 2023 15:13 Nun. Ich habe den Thread so gelesen und verinnerlicht, dass es hier nicht um die Frage geht, ob es sich um einen Widerruf oder um einen Rücktritt handelt, sondern ob der Verkäufer ein Rücksendeetikett stellen muss
Nein, meine initiale Frage war lediglich, ob es eine Taktik des Verkäufers ist, mich über eine gewisse Zeitspanne hinzuhalten vor dem Hintergrund, dass Ebay vorgibt, dass ich innerhalb von 10 Tagen zurücksenden muss.
Steht so klar und verständlich in meinem Eingangsposting.
marcusw
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Re: Ebay: Rückgabe aus Käufersicht

Ok. Dann habe ich den Satz im Eingangsposting "Jetzt warte ich seit 8 Tagen auf ein Rücksendeetikett." und die folgende Diskussion darüber falsch gewertet ;).

Ob es eine Taktik ist? Bestimmt.
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