Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarung

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Charlie-Chan
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

cookie hat geschrieben: 20. Nov 2021 10:10
Nehmt es mir nicht übel, aber diese Geschichte mit "Varianten", klingt schon schräg und würde je nach Aufwand mehrere Stunden (bei hunderten Artikeln) bzw. mehre Wochen (bei 5000+ Artikeln) dauern, und da hätte ebay keinen Grund uns nicht vorher zu informieren.

Wie bei schon vielen Änderungen seitens der Plattform wird hier wieder diskutiert, katastrophisiert und dann kommt eine denkbar einfache Lösung seitens ebay kommen.

]
... das denke ich auch; es gibt ja etliche grosse Verkäufer in diesem Bereich (mit vielleicht etwas mehr Einwirkungsmöglichkeiten bei ebay als Otto-Normal-Händler), die nicht nur fünf- oder zehntausend Angebote online haben sondern mehrere Hunderttausend. Also erstmal abwarten.


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Charlie-Chan
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Heute von einem ebay-Mitarbeiter in deren Forum gepostet worden:

Hallo an euch Allen,

wir haben uns bei eBay mit diesem Thema befasst und es soll im Laufe des Monats hierzu mehrere Informationen geben, u.a. eine eBay Mitteilungen , sowie ein Beitrag im Rechtsportal.
In den Beiträgen werden wir die neuen gesetzlichen Anforderungen an die sog. negative Beschaffenheitsvereinbarung erläutern und aufzeigen, wie diese bei uns erfüllt werden können.


Vorab der Hinweis, dass dieses Thema für Kaufverträge zwischen gewerblichen Verkäufern und Verbrauchern relevant ist, bei denen die Kaufsache mit einem Mangel behaftet ist. Gebrauchtware ist unserer Ansicht nach nicht per se als mangelhaft und damit nicht per se als Fälle der negativen Beschaffenheitsvereinbarung zu behandeln.


Alles Weitere zu der Gesetzesänderung, der Frage der negativen Beschaffenheit und der Frage, welche technische Möglichkeit zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung stehen, erfahrt ihr in den kommenden Beiträgen.


Beste Grüße
Patrick
Charlie-Chan
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Heute im ebay-Rechtsportal veröffentlicht:

https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewe ... vk_32.html

Nach Durchsicht heisst das für mich (historische Sammlerartikel), dass ich da nichts machen werde.
iceman41
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

ok, d.h. für mich die verkürzung auf 1 Jahr wird rausgenommen, regulär 2 Jahre und der ganze Rest wird ignoriert.
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Ich stimme den beiden Vorrednern/-schreibern zu : "Much ado about nothing".

Gebrauchtes ist nicht per se mangelhaft, und in den genannten Fällen bei Ebay, sind diese Artikel im Grunde genommen "defekt" und nicht nur "gebraucht" (kaputte Kamera am Handy ist kaum normal durch Gebrauch entstanden).
Die Frage ob beim gebrauchten IPhone 6 eine fehlende Verpackung, fehlende Anleitung oder auch nur Gebrauchsspuren als Mangel zu sehen ist, ist sicherlich eine Frage welche im Zweifelsfall Gerichte wohl mit "nein!" beantworten würden.

Vermutlich ist die gesetzliche Neuerung dazu da, Verkäufern in den Aal zu treten, welche offensichtliche Mängel verbergen wollen und damit auch absolut unseriös sind.
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fonprofi
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Ist denn eigentlich refurbished wo alles ausgetauscht wird außer das mainboard, samt neue EAN, 2J GL, auch gebraucht?
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

??? huh? Gebraucht ist ein Artikel der schon in Gebrauch war. Das Mainboard ist auf jeden Fall gebraucht. Ist es aber auch in irgendeiner Form mangelbehaftet?
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fonprofi
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Kommt vom Hersteller... eine refurbished Serie von Leasingrückläufer. Das kann ich so bestellen.
jenspeterb
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Wie soll das eigentlich funktionieren, wenn man gebrauchte Artikel im Auktionsformat anbietet? Da gibt es die Option mit der Variante nicht.
iceman41
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Die IT-Recht Kanzlei hat hierzu einen Beitrag verfasst:

https://www.it-recht-kanzlei.de/ebay-ve ... rzung.html

Ich bin mir jetzt aber immer noch nicht sicher wie das gemeint sein soll. Was ist denn genau ein Mangel ?
Ist das fehlen einer Originalverpackung schon ein Mangel ?
Sind bei gebrauchten Artikeln Gebrauchsspuren ein Mangel ?
Ich verkaufe Modelle, sind da bei gebrauchten Modellen fehlende Zurüstteile ein Mangel ?

Das ist mal wieder völlig unausgegoren, ich denke ich werde die Verkürzung auf ein Jahr herausnehmen und auf 2 Jahre gehen und alles andere erstmal so beibehalten.
iceman41
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Und wie sieht es denn aus wenn der Artikel als "Defekt / nur Ersatzteile" eingestellt wird ?

z.B. wenn Ebays Beispiel mit dem IPhone und dem Riß im Display nicht als gebraucht sondern als defekt verkauft wird. Muss man da auch eine Variante anlegen mit dem Hinweis was defekt ist ?
Oder fällt das dann komplett aus weil es als "Defekt / nur Ersatzteile" verkauft wird ?

Fragen über Fragen.....
cookie

Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Es geht um mangelbehaftete Gebrauchtware. Verkaufst Du mir dein Iphone 9 (gibts das überhaupt?) darf dies keine Mängel aufweisen, welche so nicht auf den Gebrauch zurückführbar sind. Ich vermute dass mal. Also Kratzer auf der Rückseite und den Kanten ginge wohl, kaputte Kamera müsste aber erwähnt werden. Lieferumfang "Iphone" (aber keine Erwähnung von Verpackung oder Netzteil) dürfte kein Mangel sein, da dass Iphone trotzdem einwandfrei funktioniert.

Wie schon der Kollege gesagt hat, "unausgegorener Hirnschissschiss von Sesselpupsern". Denke mal dass wird praktisch von jedem ignoriert werden, freue mich aber auf die wahrscheinlich monatliche Diskussion mit einem Querulanten-spinner, welcher die Rechtslage "ausnutzen" möchte.
iceman41
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

So lange keiner der Abmahnhonks auf die Idee kommt jeden abzumahnen der den Kratzer nicht angegeben hat ist mir das auch erstmal egal.
Ansonsten machen die Gerichte ne zeitlang nichts anderes als festzustellen was jetzt Macken durch "üblichen Gebrauch" sind oder nicht.

Und wenn ein Iphone9 eine kaputte Kamera hat ist das für mich nicht gebraucht sondern defekt.
cookie

Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Sehe ich genauso. Die Abmahnpenner müssten tatsächlich "Testkäufe" durchführen. Könnte problematisch werden mit "privaten Testkäufen", besonders da jetzt diese Listen grassieren.
DerRobert
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Philipp123 hat geschrieben: 17. Dez 2021 17:02 Weiß jemand was von Amazon?
Frag doch mal im Amazon-Forum. Das hier ist der Bereich für eBay.
JST
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Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Mir ist aufgefallen das nicht alle Kategorien Varianten zulassen.
z.B. Büro & Schreibwaren > Bürotechnik > Büro-Kommunikation > Telefonanlagen & Zubehör
Dort lassen sich laut Ebay keine Varianten erstellen.

Und nun ?
Habe ich was übersehen oder Ebay ?
RepoBeepo

Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

Ich würde sagen in 99 % der Fälle ist ebay schuld. Ich habe knapp 10000 gebrauchte Artikel auf ebay, und keine Ahnung wie lange dass alles in Anspruch nehmen wird, was eigentlich ein Mangel ist, und ob sich irgendjemand für interessiert außer ein paar "Billiger Einkaufen"-Spinner und die Sesselpubser die sich den Käse haben einfallen lassen.
roman
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Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Gebrauchtware B2C: Technische Umsetzung ab 2022 für alle Händler erforderlicher negativer Beschaffenheitsvereinbarun

JST hat geschrieben: 20. Dez 2021 23:21 Mir ist aufgefallen das nicht alle Kategorien Varianten zulassen.
Es gibt nur 3 Ebay-Haupt-Kategorien die komplett variantenfähig sind (umgekehrt auch ein paar weitere Haupt-Kategorien in denen generell keine Varianten möglich sind)

In einem Großteil der Hauptkategorien sind Varianten nur in manchen Unterkategorien möglich (dazu gehört auch "Büro & Schreibwaren").
Zum Beispiel in der Autoteilekategorie sind Varianten, so mein letzter Stand, in fast keiner Unterkategorie möglich.

Die Beschaffenheitsvereinbarung als "Variante" umzusetzen, scheint eine selten dämliche Idee zu sein.

Mangels besserer Alternativen erscheint es in manchen Fällen wohl möglich solche Waren als "gebraucht" oder als "Ersatzteile" zu verkaufen.
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