eBay: Abgleich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ab 01.07.2021
Verfasst: 20. Apr 2021 12:10
Gerade per Mail reingetrudelt.
eBay for Business hat geschrieben:...
eBay ist verpflichtet, Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und die zugehörigen Daten mit Hilfe des elektronischen Bestätigungsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzugleichen.
Ab 1. Juli 2021 ist es für alle gewerblichen Händlerinnen und Händler gesetzlich vorgeschrieben, eine gültige USt-IdNr. und zugehörige Daten im eBay-Konto zu hinterlegen. Die Bescheinigung nach § 22f UStG ist dann nicht mehr erforderlich.
Bitte gleichen Sie daher folgende Angaben mit denen auf dem Bescheid des BZSt ab und korrigieren Sie diese gegebenenfalls:
- Ihr Name bzw. der Name Ihrer Firma und deren Rechtsform,
Auch wenn diese nicht vollständig sind oder nicht exakt mit den Angaben beim Bundeszentralamt übereinstimmen, müssen wir Ihr Konto ab dem 1. Juli sperren.
- die vollständige Anschrift
Dies gilt ebenfalls, wenn Sie bereits eine gültige Bescheinigung nach § 22f UStG eingereicht haben.
Ab dem 1. Juli sind lediglich die Daten in Ihrem eBay-Konto entscheidend.