Prinizipiell gibt es bei allen Verkäufen einen sogenannten Verkäuferschutz.
Es ist jedoch zu beachten dass die Käuferschutzrichtlinien der Ebay-Plattform gelten über die der Käufer kauft (z.B. ebay.COM, ebay.ES, ebay.FR...).
Kauft daher ein Kunden über ebay.FR (auch wenn das Produkt nur bei ebay.DE gelistet war), dann ist ebay.FR für die Abwicklung von Fällen zuständig.
Es ist dabei nicht wesentlich woher Käufer (oder Verkäufer) stammen oder bei welcher Plattform das Produkt eingestellt wurde, sondern über welche Plattform der Käufer beim Kauf eingeloggt ist.
Prinzipiell würden sich die Verkäuferschutzrichtlinien der unterschiedlichen Plattform in der Theorie gar nicht so großartig unterscheiden.
Aber die praktische Auslegung ist nach meiner Erfahrung nach eine andere:
Bei den ausländischen Plattformen gilt im Regelfall: Egal wie abstrus, unlogisch oder offensichtlich falsch es ist was der Käufer behauptet, die Angabe des Kunden wird als Tatsachenbehauptung gewertet und als Verkäufer ist man weitgehend chancenlos.