eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

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vbc
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

fonprofi hat geschrieben: 27. Jan 2020 12:59 Naja, dem US-Käufer wird’s egal sein.
Vielen sicherlich, aber einigen nicht. Hatte gerade letzte Woche einen Schweizer, der extra nochmal schrieb und sich bedankte, dass das alles so richtig mit Erstattung etc. abgelaufen ist.

Paypal und ebay wissen bei der Hotline übrigens so gar nichts dazu.


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hkhk
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

Die Schweizer sind wegen der Nähe zur EU ja auch konditioniert auf Mehrwertsteuererstattung.
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harryzwo
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

vbc hat geschrieben: 27. Jan 2020 12:55
fonprofi hat geschrieben: 27. Jan 2020 12:47 Ich glaube das ist ein Denkfehler.
Wenn der US-Kunde für 119 Euro auf eBay.de einkauft, dann ist es nicht dein Gewinn, sondern Ust. die du wieder abführst, es sei denn du stellst eine 119,— Nettorechnung aus.
Richtig. Und eine 119,- netto RG zu erstellen ist m.M. nach nicht "moralisch falsch", sondern "richtig falsch" ?!
Ich bin weiterhin anderer Meinung. Wenn ein Kunde aus einem Drittland (egal ob Schweiz oder USA)
bei mir für 119EUR einkauft und ich einen EXPORTNACHWEIS (d.h. Postquittung reicht) für eine
Ausfuhr in ein Drittland vorlegen kann, bekommt das deutsche Finanzamt keine 19% Umsatzsteuer
(egal ob ich auf eBay.de oder eBay.com verkaufe).
roman
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

vbc hat geschrieben: 27. Jan 2020 12:55Richtig. Und eine 119,- netto RG zu erstellen ist m.M. nach nicht "moralisch falsch", sondern "richtig falsch" ?!
Warum falsch?
Meinst Du im steuerlichen Sinne? Oder meinst Du im konsumentenrechlichen Sinne?

Im steuerlichen Sinne ist es garantiert nicht falsch. Da würde mir keine Argumentation einfallen warum man so eine Rechnung verusten sollte (außer man ist sehr schreckhaft und man möchte sich den Beweis, dass die Ware das Gemeinschaftsgebiet verlassen hat, komplett ersparen).

Im konsumentenrechtlichen Sinne? Also wenn ich meine Ebay-Angebote ansehe, dann steht dort zum Thema USt nur folgendes: "Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen."
OK. Ich weise daher die anfallende Mehrwertsteuer auf der Rechnung aus. Bei einem Kauf eines österreichers wären das 20%, bei einem deutschen wären das 19%. Ist's ein Buch wären es 7%/10% etc.
Aber wenn gar keine USt anfällt (wie bei einem Export), gibt's auch nichts auszuweisen.
Wie man daraus ableiten soll dass bei einem steuerfreien Export etwas erstattet werden MUSS, verstehe ich nicht. Gerne erwarte ich Deine Argumentation dazu.
regularwheel
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

@roman
Da irrst du dich, du bist nicht derjenige welcher die Sales Tax zahlt/abführt sondern die Verkaufsplattform ( in den USA seit letztem Jahr gesetzlich in fast allen US Staaten so geregelt ). Ebay/Amazon verwendet nur dein virtuelles Konto, du selber hast dieses "geld" ja nie und kannst es deswegen auch garnicht abführen.Wenn du das selber machen möchtest: in JEDEM US Bundesstaat in dem du verkaufen willst eine Steuernummer beantragen und dann beachten das fast jeder Staat eine andere % verwendet ( bis hin zu 0% sales Tax ).
Im übrigen: eurem deutsches FA ist es ziemlich egal was du in den USA an Steuern abführt, es kümmert sich ausschließlich um deutsche oder eventuell EU weit anfallende Steuern. Es will von dir die HIER anfallenden Steuern haben - die in diesen Fällen immer Null betragen.
vbc
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

roman,
ich leite das ganz einfach davon ab, dass oben unter dem Angebotspreis steht "inkl. MwSt."
Ich dann also nicht einfach aus dem brutto Preis einen netto Preis machen kann.

Wo ich dir Recht geben müsste ist, dass es auf der ebay.com Seite nicht steht, dort steht unter dem Preis nur "Approximately US $xxx"
Dann könnte man es so machen, ja, wenn er von dort kauft. Dann wäre es nur etwas falsch :wink:
roman
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

vbc hat geschrieben: 27. Jan 2020 14:09 ich leite das ganz einfach davon ab, dass oben unter dem Angebotspreis steht "inkl. MwSt."
Ich dann also nicht einfach aus dem brutto Preis einen netto Preis machen kann.
Okay, davon leitest Du es also ab.
Nur weil dort "inkl. MwSt" steht, sehe ich aber keinen Grund die Rechnung tatsächlich mit (z.B.) 19% USt zu erstellen, wenn bei ein Export in ein Drittlandsgebiet (und da sind wir uns wohl alle einig) bekanntlich gar keine USt anfällt.
Wer hier tatsächlich 19% fakturiert, macht quasi eine freiwillige Spende an das deutsche Finanzamt.
Sowas kann man freilich machen, ergibt halt nicht viel Sinn ;-)

Wo ich am ehesten noch eine Argumentation sehen würde, wenn Du sagen würdest, der Käufer hätte aus Konsumentenschutzgründen ein Anrecht auf Erstattung der zwar im Shop als inkludiert angegebenen, aber in diesem Fall gar nicht anfallenden, Mehrwertsteuer.
Ob es hier eine Judikatur (Drittlandskäufer klagt Verkäufer auf Erstattung der nicht angefallenen Steuer und bekommt tatsächlich recht) gibt, weiß ich nicht. Ich glaube aber eher nicht.

Fazit:
#1. Wenn Du diese Rechnung mit USt erstellst, ist das meiner Meinung nach unnötig (außer Du willst ein Restrisiko bzgl Exportnachweis vermeiden). Du hast einen Nachteil dadurch, der Käufer keinen Vorteil, lediglich das Finanzamt bekommt etwas auf dass es gar keinen Anspruch hat
#2. Wenn Du die ansonsten anfallende USt dem Käufer erstattet, finde ich das eine feine Sache, fällt meiner Meinung jedoch unter absolut freiwillige Aktion

Wenn man nicht, wie auf Plattformen meist üblich, eine Nettorechnung zum vollen Preis macht (meiner Meinung nach absolut legal), dann würde ich #2. machen. Denn da hat wenigstens der Käufer etwas davon. Bei #1 sehe ich dagegen halt so gar keinen Sinn.
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harryzwo
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

roman hat geschrieben: 27. Jan 2020 14:39 Nur weil dort "inkl. MwSt" steht, sehe ich aber keinen Grund die Rechnung tatsächlich mit (z.B.) 19% USt zu erstellen, wenn bei ein Export in ein Drittlandsgebiet (und da sind wir uns wohl alle einig) bekanntlich gar keine USt anfällt.
Wer hier tatsächlich 19% fakturiert, macht quasi eine freiwillige Spende an das deutsche Finanzamt.
Sowas kann man freilich machen, ergibt halt nicht viel Sinn ;-)
Genauso sehe ich das auch und praktiziere das auch so.
Und eine ´moralische´ Verpflichtung einem Drittlandkunden die 19% Umsatzsteuer
zurückzuerstatten (selbst wenn er nicht danach fragt) kann ich für mich nicht erkennen.
roman
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

@regularwheel

Kann es sein dass Du hier noch die alte Abwicklung im Kopf hast?
In der Frühphase war es nämlich wirklich so wie Du geschrieben hast: Da hat Ebay tatsächlich, komplett am Verkäufer vorbei, diese sales-tax an die Behörden weitergeleitet.
Das wurde aber dann bald geändert, und Ebay muß jetzt die Salestax zuerst dem Verkäufer gutschreiben und führt dann vom Verkäuferkonto aus die Salestax wieder ab.

Gegen diese Argumentation spricht aber auch, dass die vom Kunden bezahlte Sales-Tax z.B. in Deiner Paypalgesamtliste, gemeinsam mit allen anderen Einnahmen, unter den EINNAHMEN enthalten ist.
Es gibt dann, bei den Ausgaben, eine zweite Position "eingezogene Steuer" unter der die vom Verkäufer bezahlten Salex-Taxes summiert sind.
Nur weil beides quasi in der selben Sekunde passiert, und man somit das Geld nicht wirklich verfügbar hat, heißt aber noch nicht dass es keine Einnahme bzw. Ausgabe wäre.

Meiner Meinung nach wäre die Einnahme der Salextax beim Verkäufer eine Betriebseinnahme, und die Zahlung der Salestax eine Betriebsausgabe (Nullsummenspiel, ergebnisneutral, erhöht aber den Umsatz).
Du hast natürlich recht dass dem DE-Finanzamt die lokalen US-Salextaxes prinzipiell komplett egal sind. Aber Betriebseinnahmen und -Ausgaben wären es trotzdem ggf. schon.

Wie gesagt, ich mißachtet momentan selbst meine eigene Meinung und behandle diese Salex-Tax als Durchläufer, buche diese daher weder als Betriebseinnahme noch als Betriebsausgabe, noch scheint der Betrag auf der Rechnung auf.
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harryzwo
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

roman hat geschrieben: 27. Jan 2020 15:11 Meiner Meinung nach wäre die Einnahme der Salextax beim Verkäufer eine Betriebseinnahme, und die Zahlung der Salestax eine Betriebsausgabe (Nullsummenspiel, ergebnisneutral, erhöht aber den Umsatz).
Du hast natürlich recht dass dem DE-Finanzamt die lokalen US-Salextaxes prinzipiell komplett egal sind. Aber Betriebseinnahmen und -Ausgaben wären es trotzdem ggf. schon.Wie gesagt, ich mißachtet momentan selbst meine eigene Meinung und behandle diese Salex-Tax als Durchläufer, buche diese daher weder als Betriebseinnahme noch als Betriebsausgabe, noch scheint der Betrag auf der Rechnung auf.
Mache ich ebenso. Was soll ich denn eine Rein-Raus-Stornobuchung wegen der US-internen salestax bei eBay/PayPal
bei mir auch noch verbuchen? " If the signs make no sense we ignore them " :wink:
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

harryzwo hat geschrieben: 27. Jan 2020 15:09 Und eine ´moralische´ Verpflichtung einem Drittlandkunden die 19% Umsatzsteuer zurückzuerstatten ... kann ich für mich nicht erkennen.
Weil Du Dich auf die Moral beziehst, und ich ja diesen Begriff hier zuvor einstreute:

Da jemand gesagt hat, es sei BETRUG, da habe ich geantwortet es ist kein Betrug, am ehesten noch ein moralisches Vergehen.
Ich bin auch nicht der Meinung dass es ein Vergehen ist (und das nicht nur, weil es allgemein üblich ist).
Aber WENN man es schon als Vergehen werten möchte, dann nur als moralisches (und nicht als rechtliches).
Das bloß zur Klarstellung ;-)

Es wird ja auch von den Kunden kaum erwartet (vielleicht 1 von 100 fragt bei uns danach). Aber um die Praxis geht's hier ja nicht. Sondern lediglich um die rechtliche Komponente.
roman
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

harryzwo hat geschrieben: 27. Jan 2020 15:17 Mache ich ebenso. Was soll ich denn eine Rein-Raus-Stornobuchung wegen der US-internen salestax bei eBay/PayPal
bei mir auch noch verbuchen?
Um genau das geht es mir ja.
Eigentlich glaube ich schon dass man es als Umsatz/Betriebsausgabe buchen müsste.

Schwank aus dem Leben: Ganz früher, so vor 15 Jahren zu Beginn der Paypalära, habe ich bei Käufen mit Paypal nur den tatsächlich erhaltenen Betrag fakturiert und gebucht. Die Zahlungsgebühr daher komplett unter den Tisch fallen lassen.
Wenn der Kunde daher 100 Euro bezahlte, 3 Euro hat sich Paypal behalten, habe ich die Rechnung bloß mit 97 Euro ausgestellt und auch nur 97 Euro als Geldeingang gebucht.
Meine Argumentation war, dass ich die 3 Euro ja nie bekommen habe (die hat Paypal ja noch in der selben Sekunde wieder weggebucht), sie mich daher nichts angehen.
Argumentation ist natürlich falsch, keine Frage (noch dazu habe ich mit dieser Arbeitsweise das Finanzamt auch um ein bisschen Mehrwersteuer beschi**en; ist aber verjährt ;-) ).

Aber ähnlich sehe ich es bei der US-Salex-Tax: Man hat diese bekommen, daher müsste man diese als Einnahme buchen. Und im Gegenzug die Zahlung der Tax als Ausgabe buchen (ggf. die Kundenrechnung somit sogar erhöhen).

In der Praxis eigentlich egal, weil das die Zahllast ggü dem DE-Finanzamt um keinen Cent ändert.
Aber den Umsatz würde es erhöhen wenn man es "richtig" bucht!
Und man könnte sich so einen zu niedrigen Umsatz erschleichen und somit unter relevanten Umsatzschwellen bleiben (zB. Kleinunternehmergrenze, Buchführungsgrenze und viele andere Grenzen bei denen der Umsatz relevant ist).
Bei mir egal, da kaum US-Geschäft. Aber wer viel in die USA macht, und dann plötzlich wegen der Salextax um 5% mehr Umsatz hat, könnte im ungünstigen Fall da eine Grenze durchbrechen die er nicht durchbrechen möchte. Und hier hätte das FA dann durchaus einen Anknüpfungspunkt bei dem man sagen könnte dass man sich durch die Nicht-Buchung einen Vorteil erschlichen hat.
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

@Roman
Habe jetzt doch noch mal meinen Steuerberater gefragt da ich selbst betroffen bin ( sehr viele Nicht-Eu Verkäufe ). Klare Ansage von ihm: NICHT BUCHEN. Ich bin NICHT der Steuerpflichtige welcher die Salestax einziehen und abführen muss sondern die Verkaufsplattform. Ist deren Problem und nicht meins. Es ist auch keine Betriebseinnahme - der Käufer zahlt die Tax ja nicht an dich sondern an ebay. Die benutzen bloß zum einziehen dein Paypal Konto.
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fonprofi
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

Nochmal wegen der Ust:
Es gibt ja normalerweise die Aussage das wenn Ust angegeben ist diese auch abgeführt werden muss. Kleinunternehmen fallen oft rein.
roman
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

fonprofi hat geschrieben: 27. Jan 2020 16:36 Es gibt ja normalerweise die Aussage das wenn Ust angegeben ist diese auch abgeführt werden muss.
Eine Rechnung muß so ausgestellt werden wie es die einschlägigen Gesetze vorsehen.

Was Du auf Deiner Internetseite (in diesem Fall ebay) schreibst, ist wieder ein anderes Kapitel.
Wenn Du auf Deiner Internetseite schreibst, Du stellst Deine Rechnungen, warum auch immer, mit 14,53% Mehrwersteuer aus, dann mußt Du die Rechnugn mit 19% ausstellen. Denn mit 14,53% wird Dir das Finanzamt auf die Füße steigen.

Ist halt dann Dein Bier dem Kunden zu erklären warum er Rechnung mit 19% erhalten hat, und nicht mit dem versprochenen 14,53%.

Selbiges bei Kleinunternehmern: Wenn ein Kleinunternehmer fälschlicherweise 19% verspricht, dann aber netto fakturiert, dann muß er das mit dem Kunden klären, notfalls auf dem Rechtsweg (und dem Kunden ggf seinen Schaden ersetzen).
Aber nur weil man etwas falsches auf einer Webseite geschrieben hat, kann man deswegen nicht falsche Rechnungen erstellen.
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harryzwo
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

fonprofi hat geschrieben: 27. Jan 2020 16:36 Nochmal wegen der Ust:
Es gibt ja normalerweise die Aussage das wenn Ust angegeben ist diese auch abgeführt werden muss. Kleinunternehmen fallen oft rein.
Gegenüber dem Finanzamt betrifft dich das mMn aber aber nur, wenn du auf deiner Rechnung die USt.
bspw. für ein Drittland auch (irrtümlich) ausweist, was ja bei Drittlandexporten nicht der Fall sein sollte.
Stattdessen musst du auf deine Drittlandexportrechnung einen Schlusssatz draufschreiben, der sinngemäß so lautet:
" Umsatzsteuerfreie Lieferung an Drittland nach §6 bzw. §4 USt-Gesetz "
hannist
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

Hallo,
kann mir jemand sagen, welches Buchhaltungskonto für "die eingezogene Steuer" am besten geeignet ist?
regularwheel
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Re: eBay, Verkaufs ins Drittland, Umsatzsteuer

hannist hat geschrieben: 17. Jan 2021 10:45 Hallo,
kann mir jemand sagen, welches Buchhaltungskonto für "die eingezogene Steuer" am besten geeignet ist?
Gar keins. Du hast gar keine Steuer eingezogen behaupte ich mal und bestimmt auch keine in die USA abgefühert. Das macht die Plattform für dich. Es erscheint nur in deinem Paypal Konto als Nachweis sowohl für dich als auch den Käufer das die Steuer bezahlt wurde.
Etwas anderes natürlich falls du mit VAT Registrierung nach UK verkaufst und die Umsatzsteuer dort selber erklärst und abführst. Dann braucht es ein spezielles Buchungskonto auf dem du die fällige Steuer bis zur Überweisung auf die Insel "ablegst".
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