Nichtzahler stellt Rücksendeantrag ??!

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Playmospace

Nichtzahler stellt Rücksendeantrag ??!

Kunde 'kauft' Artikel für gut 250€, bezahlt nicht. Schicke 2 x Zahlungsinformationen, nix passiert. Nach 3 Tagen schreibe ich ihn an, ob er die Ware noch haben möchte oder ob ich stornieren soll. Keine Antwort. Nach 5 Tagen 'Fall' eröffnet, nach 10 Tagen geschlossen.Verkaufsprovision wurde erstattet.
Thema durch..dachte ich :)
Dann plötzlich eine Mail vom Kunden, er könne nicht bezahlen da ich nicht genug "Lagerbestand" hätte.
Ich ihm erklärt das er den Artikel neu bestellen muss, da die alte Bestellung geschlossen ist und er deswegen die Artikel nicht mehr bezahlen kann.
Einen Tag später stellt er für die nicht bezahlten - und folglich auch nicht erhaltenen- Artikel einen Rücksendeantrag.
Begründung: "Unvollständig" und weiter "konnte Artikel nicht bezahlen da zu wenig Lagerbestand/ nicht vorhanden"

Wie würdet ihr darauf reagieren ?`Dem Rücksendeantrag stattgeben ? Passt ja irgendwie auch nicht.
Was passiert wenn ich nichts mache ?

Danke für alle Ideen.

Gruß


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roman
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Re: Nichtzahler stellt Rücksendeantrag ??!

Haben wir auch fallweise. Bei Ebay gibt's ja nix, was es nicht gibt ;-)

Einfach in den Fall per 'Nachricht an Käufer senden' reinschreiben: 'Ware wurde nie versendet - da wir keine Zahlung erhielten' (auf das Lagerbestandsblabla würde ich gar nicht eingehen).
Ansonsten nix machen.
Da der Käufer höchstwahrscheinlich danach auch nichts mehr macht, wird der Fall nach ein paar Wochen automatisch und folgenlos geschlossen.

Stimmt man dagegen der Rückgabe zu, müsste man ja ein Rücksendeetikett zur Verfügung stellen oder eines über Ebay kaufen.
Oder auch eBay einschalten' würde ich nicht, denn Du willst ja nix von Ebay, im schlechtesten Fall wird das mühsamer.

Sollte der Nichtzahler in irgendeiner Form einen negative Auswirkung auf Dich haben (z.B. Bewertung), dann ist das beim Ebay-Support sehr unproblematisch.
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Re: Nichtzahler stellt Rücksendeantrag ??!

Ad hoc würde ich bei wenig Zeit dem Antrag stattgeben und das sich quasi selbst erledigen lassen. Die Rückgabe wird irgendwann geschlossen. Kunde wird es vermutlich nicht wieder versuchen.

Alternativ wäre es bei mehr Zeit vielleicht eine Lösung, mit dem Kunden zu kommunizieren und anzubieten, das Ganze für ihn mit eBay zu klären und ordentlich zu stornieren. Es klingt ein wenig danach, dass der Kunde befürchtet bei einer neuen Bestellung doppelt beliefert und abkassiert zu werden. Und er beim Versuch das zu stornieren ein schönes Chaos verursacht.

Wenn Du nichts machst, weiß ich nicht - theoretisch kann der Kunde nach einer Frist eBay einschalten. Wahrscheinlich mit dem Erfolg, dass die Rückgabe auch geschlossen wird.
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Re: Nichtzahler stellt Rücksendeantrag ??!

Ich würd aber generell immer zuerst auf Roman hören :daumenhoch: :konfuzius:
Playmospace

Re: Nichtzahler stellt Rücksendeantrag ??!

roman hat geschrieben: 12. Nov 2019 22:52 Stimmt man dagegen der Rückgabe zu, müsste man ja ein Rücksendeetikett zur Verfügung stellen oder eines über Ebay kaufen.
Das ist ein Argument ! Und wer weiß, was der mir zurück schickt... :D
Und obendrein hat er dann auch noch eine Sendungsnummer als 'Beweis'....

Ich mach erstmal nix...das kann ich eh am besten engel

Danke für eure Hilfe :heart:
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Re: Nichtzahler stellt Rücksendeantrag ??!

Ich habe sowas auch manchmal. Lass dich einfach vom Ebay Kundenservice zurückrufen, die löschen das völlig problemlos.

ICH würde es nicht einfach stehen lassen und warten, bis es automatisch geschlossen wird. Da spielen dann wieder die Antwortzeiten eine Rolle und du wirst dauern per Mail dran errinnert, dass du noch reagieren musst. Der Kunde eventuell auch und vielleicht gibt es ja doch einen kleinen Malus für dich dann, hier eine unbeantwortete Rückgabeanfrage, da ein nicht erhaltener Artikel, hier eine schlechtere Lieferzeit, dort eine neutrale Bewertung...
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Re: Nichtzahler stellt Rücksendeantrag ??!

Hier mittlerweile auch gang und gäbe, einfach dem Antrag statt geben, natürlich kein Rücksendelabel schicken, schliesst sich dann problemlos automatisch.
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