Beschädigte Rückgabe bei Ebay
Verfasst: 12. Jul 2018 20:08
Hallo zusammen,
hätte mal wieder ein kleines Problem mit einem Kunden und ich frage mich wie genau ich weiter vorgehen soll.
Kunde kauft ein teures Smartphone (600€)
Nach ca. drei Wochen (innerhalb der Widerrufsfrist) sendet er es zurück.
Erstmal soweit kein Problem. Nach Prüfung des Artikels musste ich fest stellen, dass zwei Kanten doch gröbere Gebrauchsspuren aufweisen. Die Mikrokratzer auf dem Display wären für mich keinen Grund, das Gerät zu beanstanden.
Scheint auf jeden Fall mehrmals auf die Kanten gefallen zu sein.
Daraufhin habe ich dem Käufer mitgeteilt, dass ich in dem Falle 40€ Wertersatz verlange. Meiner Meinung nach fair.
Will er natürlich nicht auf sich sitzen lassen und hat Ebay eingeschaltet.
Ebay möchte nun folgendes:
"Bitte senden Sie uns vor dem 22. Juli 2018 einen schriftlichen Nachweis über den Umfang des Schadens an dem Artikel. Dies kann ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur, die Bestätigung eines Fachhändlers oder ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen sein."
Wie würdet ihr nun weiter Verfahren?
Danke
hätte mal wieder ein kleines Problem mit einem Kunden und ich frage mich wie genau ich weiter vorgehen soll.
Kunde kauft ein teures Smartphone (600€)
Nach ca. drei Wochen (innerhalb der Widerrufsfrist) sendet er es zurück.
Erstmal soweit kein Problem. Nach Prüfung des Artikels musste ich fest stellen, dass zwei Kanten doch gröbere Gebrauchsspuren aufweisen. Die Mikrokratzer auf dem Display wären für mich keinen Grund, das Gerät zu beanstanden.
Scheint auf jeden Fall mehrmals auf die Kanten gefallen zu sein.
Daraufhin habe ich dem Käufer mitgeteilt, dass ich in dem Falle 40€ Wertersatz verlange. Meiner Meinung nach fair.
Will er natürlich nicht auf sich sitzen lassen und hat Ebay eingeschaltet.
Ebay möchte nun folgendes:
"Bitte senden Sie uns vor dem 22. Juli 2018 einen schriftlichen Nachweis über den Umfang des Schadens an dem Artikel. Dies kann ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur, die Bestätigung eines Fachhändlers oder ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen sein."
Wie würdet ihr nun weiter Verfahren?
Danke