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Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 24. Apr 2018 23:17
von roman
Ebay hält sich ja, was den Käufer-/Verkäuferschutz angeht, meines Wissens an die Paypal-Richtlinien.

Diese besagen:
4.2.2 [...] Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.
Gibt es denn überhaupt eine Möglichkeit bei Einschreiben einen Versandbeleg zu erhalten der Einlieferungsdatum UND Empfängernamen enthält?

Wir bekommen bei der Post zwar eine Quittung, auf der steht aber "nur" Einlieferungsdatum und Zielland:
https://pusztaranger.files.wordpress.co ... beleg1.jpg
Empfängernamen könnte man freilich handschriftlich draufschreiben, aber grade das wird ja wohl nicht gelten.

PS: Mir ist schon klar dass Ebay nach Tagesverfassung entscheiden. Es geht mir hier um die prinzipielle Auslegung.

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 25. Apr 2018 06:55
von Jens
Außer dem Zielland wird beim Einliefern doch gar nichts weiter erfasst. Mehr als handschriftliche Infos über den Empfänger gehen daher also gar nicht auf dem Beleg.

Hatte deswegen auch schon mal einen Fall bei Ebay, dass Beleg und Sendungsverfolgung nicht akzeptiert wurden. Hatte dann aber das Glück, dass das Einschreiben mit Verzögerung doch noch ankam und der Käufer das Ebay gegenüber bestätigte.

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 25. Apr 2018 08:17
von maddinsen
Soweit ich das in Erinnerung habe, ist zumindest auf Ebay.com die Zustellung nachzuweisen, bei Paypal nur der Versand. von daher deckt sich das zumindest dort nicht.

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 25. Apr 2018 12:48
von roman
Jens hat geschrieben:Außer dem Zielland wird beim Einliefern doch gar nichts weiter erfasst. Mehr als handschriftliche Infos über den Empfänger gehen daher also gar nicht auf dem Beleg.
Deswegen auch meine Frage: In den PP-Bestimmungen steht nämlich dass Einschreiben anerkannt wird, jedoch NUR wenn am Aufgabebeleg Einlieferungsdatum und Empfängername enthalten sind.

Daher: Gibt es überhaupt einen solchen Beleg (der Standard-Beleg den man bei der Post bei der Aufgabe von Prepaid-Einschreibelabels gibt, enthält - wie Du schon richtig sagst - bloß einen Platz für eine handschriftliche Info)?
Möglicherweise gibt's da ja unterschiedliche Belegarten, je nachdem wie/wo man das Enschreiben bucht/kauft?!?
maddinsen hat geschrieben:Soweit ich das in Erinnerung habe, ist zumindest auf Ebay.com die Zustellung nachzuweisen, bei Paypal nur der Versand. von daher deckt sich das zumindest dort nicht.
Konkreter Fall:
Wir haben hochgeladen:
- Scan des Einschreibeaufgabebelegs der Deutschen Post auf dem Versanddatum und Zielland aufgedruckt ist (+Kundenname handschriftlich)
- Foto der Sendung auf dem kpl. Lieferadresse zu sehen ist
- Link zum Posttracking im Zustellland bei dem Zustelldatum und Zustellstadt (=stimmt mit der Stadt in der Lieferadresse überein) online angezeigt werden.

Ergebnis: Kunde hat recht bekommen, da wir "keinen Versandnachweis bereitgestellt" haben

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 25. Apr 2018 13:03
von Mozartkugel
Was ist denn konkret passiert? Hat der Kunde keine Sendung erhalten?

Wir versenden gelegentlich auch per Prio (je nach Warenwert) und ins Ausland nur per Einschreiben... um Problemkunden "nicht angekommen" abzuschrecken.

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 25. Apr 2018 13:09
von cookie
Wer ueber internetmarkeausdruckt hat die nummer des einschreibens auf der marke. Ist es denn nicht so dass diese nummer auch auf dem einlieferungsschein ist? Also 2 belege

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 25. Apr 2018 13:38
von roman
Mozartkugel hat geschrieben:Was ist denn konkret passiert? Hat der Kunde keine Sendung erhalten?

Wir versenden gelegentlich auch per Prio (je nach Warenwert) und ins Ausland nur per Einschreiben... um Problemkunden "nicht angekommen" abzuschrecken.
Lt. Tracking zugestellt.
Kunde sagt aber er hat nix bekommen.

OK, kann ja möglicherweise sogar sein dass er es wirklich nicht bekommen hat, denn auch bei den Postgesellschaften passieren - sogar bei Einschreibesendungen - mal Fehler.
Aber wenn eine einfache "Ich-hab-nix-gekriegt"-Aussage des Kunden einen Zustellnachweis overruled, dann können wir uns gleich jegliches Tracking, jedes Einschreiben und jede Unterschrift ersparen, wenn die eh nicht gelten.

Wobei, Begründung von Ebay (bei .de eingestellt, der Artikel wurde aber scheinbar bei ebay.com und somit auch der Konflikt in Amerika bearbeitet) war, wie gesagt "kein Versandbeleg".
Ob die damit meinen dass unsere Belege nicht "tauglich" waren, oder evtl. damit meinen dass die Belege zwar in Ordnung sind, aber der Nicherhalt-Aussage des Kunden eine höhere Glaubwürdigkeit einräumen, ist uns nicht bekannt.

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 25. Apr 2018 15:44
von eselt.de
Beim Einschreiben muss der Empfänger einen Empfangsbeleg unterschreiben.
Sie können also Nachforschung bei der Post einleiten und dann den Beleg bekommen.

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 25. Apr 2018 16:09
von Jens
roman hat geschrieben:Daher: Gibt es überhaupt einen solchen Beleg (der Standard-Beleg den man bei der Post bei der Aufgabe von Prepaid-Einschreibelabels gibt, enthält - wie Du schon richtig sagst - bloß einen Platz für eine handschriftliche Info)?
Möglicherweise gibt's da ja unterschiedliche Belegarten, je nachdem wie/wo man das Enschreiben bucht/kauft?!?
Der Beleg ist immer gleich, egal wie und wo das Einschreiben erstellt/frankiert wurde (Der einzige Unterschied auf dem Beleg ist der Betrag, bei vorab freigemachten Sendungen ist er 0,00 EUR).
Man kann zwar bei Onlinekauf einer Marke gleich auch eine Adresse eingeben, aber diese ist nur für das Etikett zum Ausdrucken, davon wird von der Post nichts beim Einliefern erfasst, am Beleg und den Infos in der Sendungsverfolgung ändert sich dadurch nichts.
Inwieweit Ebay Screenshots oder Ausdrucke einer Onlinemarke mit Sendungsnummer und Empfängeradresse akzeptiert, muss man probieren.
Eine Adresse kann man aber glaube ich auch nur eingeben, wenn man nur eine einzelne Onlinemarke erstellt.

eselt.de hat geschrieben:Beim Einschreiben muss der Empfänger einen Empfangsbeleg unterschreiben.
Sie können also Nachforschung bei der Post einleiten und dann den Beleg bekommen.
Bei Inlands-Einschreiben (aber nicht bei Einwurfeinschreiben, da gibt's ja keine Unterschrift des Empfängers) kann man die Unterschrift ja zum Teil auch online einsehen, aber nicht bei Auslands-Einschreiben. Nachforschung dauert zudem immer ewig (Ausland auch schon mal mehrere Monate). Da kann ich Kunden schon verstehen, dass eine schnellere Lösung erwartet wird, wenn eine Sendung nicht ankommt.

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 25. Apr 2018 16:22
von eselt.de
Stimmt.
Die beste Praxis (meiner Meinung nach) ist es, dem Kunden zu glauben, wenn er "nix bekommen" sagt. Eventuell 1-2 Tage abwarten und nicht streiten - lohnt sich einfach nicht.

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 25. Apr 2018 18:37
von maddinsen
Ich habe x-mal Auslandseinschreibequittungen der Deutschen Post zu Paypal hochgeladen, auf denen der Name des Empfängers handschriftlich von mir eingetragen war. Wurde immer akzeptiert, mit einer Ausnahme. Da dann auf telefonische Beschwerde auch.

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 25. Apr 2018 22:07
von Ralf
Jens hat geschrieben:Eine Adresse kann man aber glaube ich auch nur eingeben, wenn man nur eine einzelne Onlinemarke erstellt.
Nein. Geht auch bei mehreren Marken.

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 26. Apr 2018 12:41
von qds1
Wir haben eine Vorlage bei Einschreibesendungen angelegt, die Name, vollständige Adresse, Datum und Sendungsnummer beinhaltet. Diese Belege lassen wir dann bei der Abholung unterschreiben.

Die Marken selber drucken wir über Dreamrobot mit DP Schnittstelle.

Bis jetzt hat es immer gut funktioniert.

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 26. Apr 2018 14:16
von roman
Wenn man bei einem Auslands-Einschreiben eine Nachforschung einleitet bekommt man ja üblicherweise nach einiger Zeit einen Brief in dem die Versandadresse steht und der Satz:

"...die Sendung wurde am X.Y.2018 an einen Empfangsberechtigten zugestellt..." (wobei die wohl nicht wirklich nachforschen, sondern einfach abschreiben was im Ziellandtracking steht)

Wie kann man die Post hier zu "mehr" bewegen?
Ich meine, sogar bei Einschreiben, dass in der Tat sehr sorgfältig bei den Postdiensten bearbeitet wird, ist ja nicht ausgeschlossen dass etwas falsch lief.

Bei einer Reklamation bei einem Paketdienst, und dort kommt es ja öfter vor, da für Pakete die Zustellhürden nicht so hoch sind wie für Einschrieben, reklamiert man, dann wird oft nachgefroscht, dann muß man evtl. eine Erklärung über den Nichterhalt nachreichen, und dann wird in der Regel der Schaden bis zur Haftungshöhe übernommen.

Wie kann man in der Praxis die Post dazu bewegen eine Unterschrift vorzulegen oder sich ernsthaft mit dem Thema "Nichterhalt trotz positiven Trackingeintrags" beschäftigen?
Denn was Kommunikation betrifft ist die Deutsche Post ja ähnlich "gut" wie ebay ;-)

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 26. Apr 2018 17:37
von maddinsen
Die Posthotline sagte mir, man könne das Ergebnis zurückweisen und die Zustellung bestreiten, dann würde erneut nachgeforscht.

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 26. Apr 2018 17:40
von roman
maddinsen hat geschrieben:Die Posthotline sagte mir, man könne das Ergebnis zurückweisen und die Zustellung bestreiten, dann würde erneut nachgeforscht.
Ja, wie macht man das in der Praxis? Haben die das gesagt?
Formlosen Brief mit dem Anliegen hinschicken?
Oder gibt's da irgendeine fertiges (Web-)Formular?

Wie gesagt, die Post ist ja kommunikationsmäßig ähnlich veranlagt wie Amazon oder Ebay ... :-)

Re: Ebay - Einschreiben - Gültiger Versandbeleg?

Verfasst: 26. Apr 2018 22:24
von maddinsen
Ruf doch an. Ich meine, mich zu erinnern, dass sie sagte, dann müsse die ausl. Post die Zustellung nachweisen.