Ich bekomme ab und zu schlechte Bewertungen von Kunden, weil ich die Rücksendung erst prüfen will, bevor ich erstatte oder Neuversende.
Die Kunden sind dazu aber meistens nicht bereit (da meine Artikel rel. kleinpreisig sind (max. 20€) und Sie wohl von anderen Verkäufern gewohnt sind sofort eine Ersatzlieferung zu bekommen.
Häufig enthalten die Bewertungen Unwahrheiten und sind beleidigend.
Ebay kann da nur bei krassen Regelverstößen was machen.
Hat Jemand mal einen Anwalt beauftragt ein Schreiben aufzusetzen um den Kunden einzuschüchtern, damit er Sie dann „freiwillig“ entfernt. Thema Schadenersatz wegen Rufmord, bzw. Geschäftsschädigung oder so?
Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
- Diskussionsforum -
ebay Community Forenbereich auf sellerforum.de
eBay zählt zu den größten E-Commerce Marktplätzen für Verkäufer in Deutschland.
In unserem eBay-Forum finden Händler einen Erfahrungsaustausch, aktuelle Informationen und Tipps zum Geld verdienen mit eBay.de und eBay.com
ebay Community Forenbereich auf sellerforum.de
eBay zählt zu den größten E-Commerce Marktplätzen für Verkäufer in Deutschland.
In unserem eBay-Forum finden Händler einen Erfahrungsaustausch, aktuelle Informationen und Tipps zum Geld verdienen mit eBay.de und eBay.com
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Nicht direkt übertreibenMarek75 hat geschrieben: Rufmord
Wenn es eine unwahre Aussage ist, sich neutral darauf beziehen.
Da die Bewertung schon rot ist, hast Du ja nichts zu verlieren.
Ich würde mir dafür aber etwas von einem Kundigen aufsetzen lassen.
Bzw. gibt es hier im Forum sicherlich schon die eine oder andere Vorlage (?).
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 18. Mai 2012 01:52
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Wenn es so ist, wie du das beschreibst, dann keine halben Sachen machen und von einem Anwalt beraten lassen.Häufig enthalten die Bewertungen Unwahrheiten und sind beleidigend.
Ich glaube, auf die Folgen von negativen Bewertungen braucht man hier nicht näher einzugehen. Du wirst dich wundern, gegen wieviel Paragrafen ein Kunde verstößt, wenn dieser offensichtlich Schmähkritik ausübt.
Wenn dir der Anwalt gute Chancen für ein Erfolg ausspricht (Entfernung der Bewertung), ist dies leider auch nur die halbe Miete. Jetzt ist dein Bauchgefühl gefragt, ob der Kunde die Folgen (Rechtsanwalt beider Seiten, ggf. auch Prozesskosten) überhaupt zahlen kann. Ist man im Recht und der Kunde zahlungsunfähig, ist die Bewertung zwar Weg, aber auf den Kosten bleibt man sitzen. Daher immer abwägen, wieviel einem der "Spaß" Wert ist.
Würde ich von abraten, den jeder Fall ist individuell, auch wenn es aus Verkäufersicht immer das gleiche ist.Ich würde mir dafür aber etwas von einem Kundigen aufsetzen lassen.
Einschüchtern ist der falsche Weg. Das Ziel sollte immer sein, sich mit den Kunden zu einigen und die Bewertung im nachhinein freiwillig abändern zu lassen.
Manchmal hilft es, den Kunden detailliert aufzuklären, warum man so handelt wie man handelt.
Die anderen geben sich mit einem Rabatt zufrieden.
Im schlimmsten Fall macht man eine Rückabwicklung der Transaktion, auch wenn es mit hohem Verlust verbunden ist.
Persönlich kann ich nur sagen: Negative Bewertung immer vermeiden, wenn es sich vermeiden lässt. Man muss die Sache auf lange Sicht betrachten und nicht nur Fall für Fall.
Ich habe auch sehr lange benötigt, bis ich mich dazu durchgerungen habe.
Problem kenn ich und ich finde es schrecklich wie Kunden heutzutage verhätschelt werden. Aus aktuellem Anlass, wozu ich näher keine Stellung beziehen kann, kann ich dir nur folgendes empfehlen:Die Kunden sind dazu aber meistens nicht bereit (da meine Artikel rel. kleinpreisig sind (max. 20€) und Sie wohl von anderen Verkäufern gewohnt sind sofort eine Ersatzlieferung zu bekommen.
Verdienst du dein Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Waren über das Internet, Telefon oder E-Mail?
Ja, dann...
... sei Kulanter als das Gesetz es vorschreibt.
... sei Kulanter als deine Mitbewerber es sind.
Nein, dann...
... dann sprich mit einem Anwalt über dein Nebenjob (Risiken und mögliche Folgen) und rechne aus, ob sich das wirklich lohnt.
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Häufig, woran liegt es, bzw. kann es liegen?Marek75 hat geschrieben: Häufig enthalten die Bewertungen Unwahrheiten und sind beleidigend.
- FrankDrepin
- Beiträge: 1059
- Registriert: 29. Mai 2008 10:03
- Land: Deutschland
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Naja so sind Ebaykunden
Ich kenne das ja auch zu Genüge ... wenn es mal eine schlechte Bewertung, dann stimmt die auch in der Regel nicht.
Kunde hat etwas nicht gelesen, wünscht kostenlose Extraleistungen oder kann das Gerät nicht bedienen.
Kunde bekommt eine Email mit Fristsetzung und Konsequenzen
Passiert nichts --> Anwalt
Ich kenne das ja auch zu Genüge ... wenn es mal eine schlechte Bewertung, dann stimmt die auch in der Regel nicht.
Kunde hat etwas nicht gelesen, wünscht kostenlose Extraleistungen oder kann das Gerät nicht bedienen.
Kunde bekommt eine Email mit Fristsetzung und Konsequenzen
Passiert nichts --> Anwalt
- Emil
- Beiträge: 1672
- Registriert: 29. Dez 2009 12:01
- Land: Deutschland
- Branche: Zeugs und Kram
- Wohnort: Die Stadt mit dem Problem-BER
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Wer hat das nicht schon mal erlebt? Man sitzt in einer Kneipe, und einer lästert über die unfreundliche Person an der Kasse von Discounter X. Und nun stelle man sich vor, der Discounter hätte daraufhin nichts anderes im Sinn, als diesen Menschen per Anwalt einzuschüchtern.
Über das 'häufig' würde ich mir stattdessen auch mal Gedanken machen.
Über das 'häufig' würde ich mir stattdessen auch mal Gedanken machen.
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Naja, dem Kunden wegen 20 EUR zu drohen, ich weiß nicht, ob das der richtige Weg ist? Druck erzeugt Gegendruck, als Verkäufer bist Du zum Schluss immer "zweiter Sieger". Wegen 20 EUR VK würde ich mir keine zusätzliche Arbeit ans Bein binden.Marek75 hat geschrieben:Ich bekomme ab und zu schlechte Bewertungen von Kunden, weil ich die Rücksendung erst prüfen will, bevor ich erstatte oder Neuversende.
Die Kunden sind dazu aber meistens nicht bereit (da meine Artikel rel. kleinpreisig sind (max. 20€)...
Geld schnell zurückzahlen und Kunden sperren. Wird die Ware nicht zurückgesendet, kannst Du nach Ablauf des Bewertungszeitraums immer noch einen Anwalt einschalten, wenn sich der Aufwand ( verwertbare Dokumentation, Gespräch mit dem Anwalt, Warenwert, etc. ) für Dich lohnt?!
Gruß Helle
- FrankDrepin
- Beiträge: 1059
- Registriert: 29. Mai 2008 10:03
- Land: Deutschland
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Es doch nicht immer für den Kunden einen Freifahrtschein geben
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Und dann? Gericht? Da hat dann der Richter das letzte Wort.FrankDrepin hat geschrieben:Kunde bekommt eine Email mit Fristsetzung und Konsequenzen
Passiert nichts --> Anwalt
Und nachdem ich bei so einer Geschichte mir vom Richter eines Landgerichtes sagen lassen musste, das "Betrüger" in der Bewertung nicht so schlimm ist bin ich da zurück haltender geworden.
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Ich meine gelesen zu haben, dass das Wort Betrug nicht in Bewertungen genannt werden darf, wenn kein rechtskräftiges Urteil vorliegt (unwahre Tatsachenbehauptung).fussel hat geschrieben: Und nachdem ich bei so einer Geschichte mir vom Richter eines Landgerichtes sagen lassen musste, das "Betrüger" in der Bewertung nicht so schlimm ist bin ich da zurück haltender geworden.
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Das interessiert doch einen Richter nicht.
- FrankDrepin
- Beiträge: 1059
- Registriert: 29. Mai 2008 10:03
- Land: Deutschland
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Bei Amtsgericht gibt es selten Probleme
Beim Landgericht gibt es nie Problem
Es kommt halt auf den Anwalt an
Beim Landgericht gibt es nie Problem
Es kommt halt auf den Anwalt an
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Wer auf Ebay handelt (wie z.B. wir), der sollte sich der "Bewertungsproblematik" stellen und kulante Wege finden einer Negativen vorzubeugen oder man wechselt zu Hood.de und hat 24 Stunden am Tag Ruhe in jeder Beziehung.
Eine Negative bei uns: "Super schnelle Lieferung aber Erstattung dauert sehr lange"
10 Tage nach dem KAUF ging die Erstattug auf dem Kundenkonto ein.
Na und? Das ist Ebay.
Eine Negative bei uns: "Super schnelle Lieferung aber Erstattung dauert sehr lange"
10 Tage nach dem KAUF ging die Erstattug auf dem Kundenkonto ein.
Na und? Das ist Ebay.
- FrankDrepin
- Beiträge: 1059
- Registriert: 29. Mai 2008 10:03
- Land: Deutschland
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Ich muss mir trotzdem nicht alles gefallen lassen.
In 90 % der Fälle reicht ein Schreiben vom Anwalt aus
In 90 % der Fälle reicht ein Schreiben vom Anwalt aus
-
- Beiträge: 639
- Registriert: 14. Mai 2011 20:58
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Wir schreiben negativ bewertende Kunden auch per Einschreiben an und setzen eine Frist. Meistens reicht das schon und die Bewertung wird dann gelöscht. Wenn nicht dann folgt ein Brief vom Anwalt. So haben wir bisher fast jede Bewertung entfernt bekommen. Wir bieten wirklich einen Top Kundenservice aber einige Experten geben halt negativ ab so ist nunmal eBay...
Bisher hatten wir mit eBay auch noch keine Probleme bekommen da wir die Kunden per Anwalt Anschreiben. Aber wie sieht das eigentlich bei Amazon aus ? Wie reagiert Amazon wenn man dort die Kunden anschreibt? in den AGB steht ja geschrieben, dass es verboten ist Druck jeglicher Art auf die Käufer auszuüben um Bewertungen gelöscht zu bekommen...
Bisher hatten wir mit eBay auch noch keine Probleme bekommen da wir die Kunden per Anwalt Anschreiben. Aber wie sieht das eigentlich bei Amazon aus ? Wie reagiert Amazon wenn man dort die Kunden anschreibt? in den AGB steht ja geschrieben, dass es verboten ist Druck jeglicher Art auf die Käufer auszuüben um Bewertungen gelöscht zu bekommen...
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Wenn der Kunde Amazon darüber informiert, kann das schon mal das Ende der Verkäufertätigkeit bedeuten. Habe ich jedenfalls mal von einem Mitarbeiter aus dem Verkäuferservice gesagt bekommen, den ich auf die Problematik angesprochen hatte.VIP-Kleider hat geschrieben:Aber wie sieht das eigentlich bei Amazon aus ? Wie reagiert Amazon wenn man dort die Kunden anschreibt? in den AGB steht ja geschrieben, dass es verboten ist Druck jeglicher Art auf die Käufer auszuüben um Bewertungen gelöscht zu bekommen...
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
- Scienceticker
- Beiträge: 3931
- Registriert: 29. Aug 2011 00:34
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
VIP-Kleider hat geschrieben:Wir schreiben negativ bewertende Kunden auch per Einschreiben an und setzen eine Frist. Meistens reicht das schon und die Bewertung wird dann gelöscht. Wenn nicht dann folgt ein Brief vom Anwalt. So haben wir bisher fast jede Bewertung entfernt bekommen. Wir bieten wirklich einen Top Kundenservice aber einige Experten geben halt negativ ab so ist nunmal eBay...
Bisher hatten wir mit eBay auch noch keine Probleme bekommen da wir die Kunden per Anwalt Anschreiben.
Und wenn der Kunde nicht spurt?
- Emil
- Beiträge: 1672
- Registriert: 29. Dez 2009 12:01
- Land: Deutschland
- Branche: Zeugs und Kram
- Wohnort: Die Stadt mit dem Problem-BER
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Euch ist schon klar, dass Ihr in einem öffentlich einsehbaren und durch Google indizierten Bereich darüber schreibt, dass es richtig ist Kunden einzuschüchtern?
- Scienceticker
- Beiträge: 3931
- Registriert: 29. Aug 2011 00:34
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Ich finde es eigenartig, nicht richtig.
Re: Kunden für schlechte Bewertung mit Anwalt einschüchtern?
Ich hab' mal einen ebay-Verkäufer negativ bewertet, der mich nach dem Kauf direkt in seinen tollen email-Newsletter eingetragen hat, bei dem das Abbestellen nicht funktioniert hat.
Er hat sich dann auf den Standpunkt gestellt, er dürfe das bei Bestandskunden. Ich habe angemerkt, ich dürfe auch negativ bewerten, wäre ja schließlich die Wahrheit, dass mir der Newsletter nicht gefiel.
Er hat dann auch gedroht, wurde direkt ausfallend. Anwalt beauftragen hat er sich dann aber doch nicht getraut, nachdem er das so lang&breit angekündigt hatte.
Er hat sich dann auf den Standpunkt gestellt, er dürfe das bei Bestandskunden. Ich habe angemerkt, ich dürfe auch negativ bewerten, wäre ja schließlich die Wahrheit, dass mir der Newsletter nicht gefiel.
Er hat dann auch gedroht, wurde direkt ausfallend. Anwalt beauftragen hat er sich dann aber doch nicht getraut, nachdem er das so lang&breit angekündigt hatte.
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: dp_ und 97 Gäste