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Rabatt anstelle von Zahlungsaufschlag?

Verfasst: 31. Aug 2018 11:09
von SVen0
Hallo,

derzeit sieht es ja so aus bei den Zahlungsweisengebührenaufschlag:

Kreditkarte: verboten laut Gesetzgeber
Sofortüberweisung: verboten laut Gesetzgeber
Paypal: verboten laut deren AGB
Amazon Pay: erlaubt

Da ich gern weiterhin die Gebühren je Zahlungsart berechnen würde, habe ich die Idee folgendes einzuführen:

Transportversicherung: 3% vom Warenwert

Vorkasse-Banküberweisung: 100% Rabatt auf die Transportversicherungsgebühr
Sofortüberweisung: 80% Rabatt auf die Transportversicherungsgebühr
Kreditkarte und Amazon Pay: 70% Rabatt auf die Transportversicherungsgebühr
Paypal: 0% Rabatt auf die Transportversicherungsgebühr

Was denkt ihr, ist man damit abmahnsicher?
Es ist ja keine Gebühr, sondern ein Rabatt auf die Transportversicherung.

Re: Rabatt anstelle von Zahlungsaufschlag?

Verfasst: 31. Aug 2018 12:34
von Baam
B2C fällst Du damit auf die Nase. Du haftest für den Versand egal ob Transportversicherung oder nicht. --> Wettbewerbsrechtlich definitiv nicht in Ordnung.

Re: Rabatt anstelle von Zahlungsaufschlag?

Verfasst: 31. Aug 2018 12:34
von Kaluna
Versteh ich das richtig: du schlägst eine Transportversicherungsgebühr auf deine Produkte auf, die es normalerweise nicht gibt, und gewährst dann darauf je nach Zahlweise Rabatt? Interessant...

Re: Rabatt anstelle von Zahlungsaufschlag?

Verfasst: 31. Aug 2018 12:39
von Cisnet
Echt jetzt? Wie kann man nur so viel Energie darauf verwenden, um ein paar Zuschläge zu verstecken? Einpreisen?

Mit Transportversicherung suggerierst du dem Kunden, dass das Versandrisiko bei ihm liegt. Tut es aber nicht, da du als Händler für den Versandweg haftest. Daher kann deine Transportversicherung abgemahnt werden.