Aufgrund von Kundenbestellungen muss ich immer wieder sehr schnell Ware im Ausland ordern. Die liegt bei Nichtabnahme dann rum und verursacht meinem Unternehmen sehr wohl einen Schaden.piddelpum hat geschrieben:Es ist ja eigentlich auch richtig, dass uns kein Schaden entsteht...
Niemand zwingt den Kunden im Shop oder bei ebay zu bestellen. Und das Widerrufsrecht steht selbstverständlich jedem Käufer zu.
Ich kann und möchte den betshenden Vertrag nicht einfach einseitig lösen. Daraus entsteht die Pflicht, die gekaufte Ware zum vereinbarten Preis zu liefern.
Und die Pflicht des Kunden ist es, laut geschlossenen Vertrag, z.B. die Ware per Vorauskasse zu bezahlen.
Nicht dünnes Eis, nicht dreist, hier geht es um Vertragstreue. Schon seit Römerzeiten: pacta sunt servanda