Re: Vollwiderruf: Erstattung von Versandkosten
Verfasst: 29. Sep 2022 19:32
Und das ist auch gut so. Gab doch nur Ärger wegen dem Quatsch.
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Da liegst du aber so was von daneben. Mir ging es in keinster Weise darum, dem Shop eins reinzuwürgen. Vielmehr ging es mir um TS und deren ach so strengen Kriterien um deren würdig zu sein. Ich weiß wovon ich rede. Ich hatte das vor ein paar Jahren auch mal auf dem Schirm und hatte ein paar längere Telefonate mit Hr. Föhlisch geführt. Ist mir dann aber doch zu blöd gewesen.
Also, ganz ehrlich, ich bin entsetzt, solche Tipps öffentlich zu stellen.Besonders verärgert sind Betroffene, die mit Briefen oder Emails an die Absender vergeblich versucht haben, die Werbeflut einzudämmen. „Bekommt man Werbebriefe mit persönlicher Adresse trotzdem noch, hilft es oft, die unerwünschte Post zurück an den Absender zu schicken“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Am besten schreibt man auf den Briefumschlag: Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung. Damit die Post den Brief nicht noch einmal zurückbringt, kann es hilfreich sein, die eigene Adresse vorher mit einem Aufkleber unkenntlich zu machen. Da der Absender in diesem Fall die Kosten für die Rücksendung tragen muss, stellen Unternehmen ihre Werbepost in solchen Fällen oft ein.
TS prüft bis auf das einzelne letzte Produkt herunter. Das allerdings eben einmalig zu Vertragsbeginn. Danach kann man offenbar machen, was man will. Zumindest bei mir gab es keine Anmerkungen mehr - obwohl schon alleine wegen der Änderungen der Rechtsprechung Hinweise hätten erfolgen müssen - um dem Anspruch gerecht zu werden nur "saubere" Shops unter dem Siegel zu haben.fussel hat geschrieben: ↑29. Sep 2022 20:54Da liegst du aber so was von daneben. Mir ging es in keinster Weise darum, dem Shop eins reinzuwürgen. Vielmehr ging es mir um TS und deren ach so strengen Kriterien um deren würdig zu sein. Ich weiß wovon ich rede. Ich hatte das vor ein paar Jahren auch mal auf dem Schirm und hatte ein paar längere Telefonate mit Hr. Föhlisch geführt. Ist mir dann aber doch zu blöd gewesen.
Vielleicht hilft das bei Post wie "Wie Online Shops in wenigen Monaten Millionen Umsätze machen", "In 5 Wochen auf Platz 1 bei Google" und andere "An die Geschäftsleitung" gerichtete Briefe.
EUR 18,00 war bei unfreien Paketen das pauschale Entgelt incl. Porto.hkhk hat geschrieben: ↑29. Sep 2022 20:57 ...
Dass man keine Pakete mehr unfrei verschicken kann, habe ich wohl dunkel in Erinnerung.
Aber bei Briefen soll das ja gehen. Und Briefe können ja durchaus auch (nicht zu große/schwere) Waren enthalten.
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Angeblich kosten "Gebühr zahlt Empfänger"-Briefe 18€ für den Empfänger (vermutlich zzgl. Portokosten).
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Sollte ich einen unfreien Brief erhalten mit Entgeltnachforderung und Strafgebühr: Annehmen würde ich den nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Postbote mit einer scharfen Bazooka vor meiner Tür steht und schreit "18€, oder ich schieße"
https://www.deutschepost.de/de/toolbar/ ... ngsentgeltWas passiert, wenn die Frankierung ungültig oder das Porto nicht ausreichend ist?
Werden Sendungen nicht oder unzureichend frankiert, gehen sie zur Ergänzung der Frankierung an den Absender zurück. Stehen dem betriebliche Gründe entgegen, werden die Sendungen an den Empfänger weitergeleitet, bei dem wir dann das fehlende Porto sowie ein Einziehungsentgelt (zusammen sog. Nachentgelt) für den zusätzlichen Aufwand erheben. Verweigert der Empfänger die Annahme, muss der Absender das Nachentgelt bezahlen.
Ist erkennbar, dass eine Briefsendung vorsätzlich mit ungültigen Briefmarken, anderen ungültigen Frankiervermerken oder sonstigen unzulässigen Vermerken eingeliefert wurde, um die Transportleistung zu erschleichen, kann der Absender zum Ersatz der dadurch verursachten zusätzlichen Bearbeitungskosten herangezogen werden.
Einziehungsentgelt (je Einzelsendung)
Postkarte, Standard-/Kompaktbrief + 0,70 €
Groß- und Maxibrief + 2,00 €
Bücher- & Warensendung + 2,00 €
Für eine Sendung mit einer bewusst ungültigen, gefälschten oder manipulierten Frankierung oder wenn der Absender nachweislich das Porto nicht oder nicht vollständig entrichten will, wird zusätzlich zum fälligen Porto ein erhöhtes Einziehungsentgelt (Pauschalierter Schadenersatz) für die innerbetrieblichen, erhöhten Bearbeitungskosten erhoben.
Erhöhtes Einziehungsentgelt (Pauschalierter Schadenersatz) je Sendung
Brief national 50,00 €*
Brief international 50,00 €*
Die Sendung hat keinen Anspruch auf Beförderung und wird bis zur Zahlung unserer Schadensersatzforderung als Pfand zurückbehalten.
*Dem Absender bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.