BGH zur Wirksamkeit von AGB bei Paketdiensten

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Antworten
kreien
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 3633
Registriert: 5. Jul 2015 13:06
Land: Deutschland

BGH zur Wirksamkeit von AGB bei Paketdiensten

"Eine Klau­sel, bei der ein Paket nach Er­tei­lung einer Ab­stell­ge­neh­mi­gung ohne wei­te­re Nach­richt nach Ab­le­gen an der be­zeich­ne­ten Stel­le als zu­ge­stellt gilt, be­nach­tei­ligt den Emp­fän­ger un­an­ge­mes­sen. ", u.v.m. – heute gesehen auf Beck-Online: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... lldienstes.


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10634
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: BGH zur Wirksamkeit von AGB bei Paketdiensten

Dadurch, dass sich die Beklagte nicht verpflichte, den Empfänger v
on der erfolgten Abstellung zu unterrichten
, befreie sie sich einseitig von sämtlichen Risiken und trage den Interessen von Absender und Empfänger nicht im gebotenen Umfang Rechnung, kritisiert der BGH.
Man wird doch benachrichtige via Zettelchen im Briefkasten!? Mal abgesehen davon, dass viele Zusteller das nicht tun, oder viele Empfänger das auch übersehen, aber so ist doch der Standard.
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7752
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: BGH zur Wirksamkeit von AGB bei Paketdiensten

Nein. Nach neuester Info wird nur noch abgelegt und nicht mehr informiert
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10634
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: BGH zur Wirksamkeit von AGB bei Paketdiensten

Ist das bei allen so? Bei DPD steht steht immer noch im Tracking "benachrichtigt".
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7752
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: BGH zur Wirksamkeit von AGB bei Paketdiensten

Zumindest nach der neuen DHL Regelung.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10634
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: BGH zur Wirksamkeit von AGB bei Paketdiensten

Ah wieder eine der vielen Verbesserungen die jährlichen Preiserhöhungen rechtfertigen.
Benutzeravatar
Ehrengast
Beiträge: 2028
Registriert: 7. Okt 2007 00:00

Re: BGH zur Wirksamkeit von AGB bei Paketdiensten

fonprofi hat geschrieben: 30. Apr 2022 08:32 Nein. Nach neuester Info wird nur noch abgelegt und nicht mehr informiert
Auf der verlinkten Seite steht das:
Was bedeutet "Vor der Zustellung soll der Zusteller klingeln."?

Wenn Sie uns einen Ablageort mitgeteilt haben, hinterlegen wir Ihre Sendung direkt an Ihrem gewählten Ablageort und informieren Sie in der Post&DHL App, per E-Mail bzw. per Benachrichtigungskarte in Ihrem Briefkasten über die erfolgreiche Zustellung.

Wenn Sie Ihre Sendungen aber nur am Ablageort empfangen möchten, wenn Sie einmal nicht zuhause sind, können Sie uns dies mitteilen, indem Sie Ihr Häkchen bei Vor der Zustellung soll der Zusteller klingeln setzen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10634
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: BGH zur Wirksamkeit von AGB bei Paketdiensten

Wenn Sie Ihre Sendungen aber nur am Ablageort empfangen möchten, wenn Sie einmal nicht zuhause sind, können Sie uns dies mitteilen, indem Sie Ihr Häkchen bei Vor der Zustellung soll der Zusteller klingeln setzen.

Wo setzt den der Ebay Kunde, dessen Mailadresse ich nicht an die Paketdienste weitergeben darf, so ein Häkchen? Ich habe keine DHL App oder sowas.
Benutzeravatar
Ehrengast
Beiträge: 2028
Registriert: 7. Okt 2007 00:00

Re: BGH zur Wirksamkeit von AGB bei Paketdiensten

daytrader hat geschrieben: 30. Apr 2022 11:51 Wo setzt den der Ebay Kunde, dessen Mailadresse ich nicht an die Paketdienste weitergeben darf, so ein Häkchen? Ich habe keine DHL App oder sowas.
Der klickt bei eBay auf die Sendungsnummer, kommt dann zur DHL-Sendungsverfolgung und kann dort unter Empfangsoptionen das Häkchen setzen.
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information