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OLG Karlsruhe zu genderneutraler Ansprache in Onlineshops

Verfasst: 27. Jan 2022 19:28
von fossi
Unerlaubte Diskriminierung durch Auswahlmöglichkeit von nur zwei Geschlechtern beim Online-Shopping – aber kein Entschädigungsanspruch

Eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die beim „Online-Shopping“ nur zwischen den Anreden „Frau“ oder „Herr“ auswählen kann, wird unter Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wegen des Geschlechts benachteiligt und in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.
Ein Anspruch auf Entschädigung eines deswegen geltend gemachten immateriellen Schadens besteht jedoch nicht, weil die festgestellte Diskriminierung im konkreten Fall nicht die dafür erforderliche Intensität erreichte. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am 26.1.2022 bestätigt.

Quelle / Pressemitteilung: https://oberlandesgericht-karlsruhe.jus ... pjgEkuIkPI

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Ein Wahnsinn, womit sich manche Gerichte beschäftigen müssen... :durchdreh:

Re: OLG Karlsruhe zu genderneutraler Ansprache in Onlineshops

Verfasst: 27. Jan 2022 19:46
von Andre (KM)
Schon schräg das es das "divers" braucht. Noch Schräger, dass manche ja der Auffassung sind es gibt 26 (?) verschiedene Geschlechter die man berücksichtigen muss. :durchdreh:

Re: OLG Karlsruhe zu genderneutraler Ansprache in Onlineshops

Verfasst: 27. Jan 2022 19:52
von monami
Die klagende Person, in deren Personenstandsdaten beim Standesamt „keine Angabe“ unter der Rubrik „Geschlecht“ eingetragen ist, hatte im Herbst 2019 auf der Website des beklagten Bekleidungsunternehmens verschiedene Kleidungsstücke bestellt.
Interessant wäre gewesen, was die Person an Kleitungsstücken gekauft hat: Da diese Person sich weder als Männlich noch Weiblich definiert, dürfte diese Person sich nur mit Accessoires eindecken weil alles andere an Bekleidung eindeutig einem Geschlecht zugeordnet ist.

Re: OLG Karlsruhe zu genderneutraler Ansprache in Onlineshops

Verfasst: 27. Jan 2022 19:52
von fossi
So ganz neu ist das Thema ja nicht, siehe Landgericht Frankfurt: Drittes Geschlecht muss in Shops wählbar sein.


In dem Thema gabs schonmal den Hinweis von mir, die entsprechende Anrede-Abfrage einfach abzuschalten.
Was nicht da ist, kann keinen Ärger machen. :kaffeesmily
fossi hat geschrieben: 7. Dez 2020 12:53 Statt zusätzlich konfigurieren, kann die meist unnötige Anrede auch rauswerfen.

Im JTL Shop ist das die Einstellung "Anrede abfragen" auf "Nein" in 4 verschiedenen Einstellungsfeldern.
Einfach in der Shop-Admin über die Suche folgende Einstellungsnummern suchen, dann kommt man dort hin: 302, 289, 12, 15

Re: OLG Karlsruhe zu genderneutraler Ansprache in Onlineshops

Verfasst: 27. Jan 2022 20:02
von kreien
Das eskaliert aber sicherlich noch bis zu EuGH oder?

Allerdings, wenn es drei Geschlechter gibt (Stand: 27.1.2022), dann ist es durchaus nahe liegend, auch mind. drei Anreden in der Drop-Down-Liste zu hinterlegen: Ich bin für
Herr
Frau
Divers
Firma
((leer))
Freitext

Für Heiterkeit sorgen an der Stelle übrigens Freitextfelder, da findet sich dann das berühmte Fräulein oder einer hat da mal "Großwezir" eingetragen. Musste ich erst mal nachschlagen, Bildungslücke.

Ein Problem wird Folgeschriftverkehr sein, da knirscht und kracht es dann an allen Ecken und Kanten, vgl. https://www.sekretaria.de/bueroorganisa ... ht-divers/. Da kann man (m/w/d) gleich das nächste Fass aufmachen.

Re: OLG Karlsruhe zu genderneutraler Ansprache in Onlineshops

Verfasst: 27. Jan 2022 22:49
von mwp
ich habe das Anrede-Feld schon 2009 (glaube ich) aus der damaligen Shop Installation entfernt. Habe es nie vermisst.

Re: OLG Karlsruhe zu genderneutraler Ansprache in Onlineshops

Verfasst: 27. Jan 2022 23:04
von Investor
mwp hat geschrieben: 27. Jan 2022 22:49 ich habe das Anrede-Feld schon 2009 (glaube ich) aus der damaligen Shop Installation entfernt. Habe es nie vermisst.
Wundere mich jedes Mal wieso das fast überall ein Pflichtfeld ist.

Re: OLG Karlsruhe zu genderneutraler Ansprache in Onlineshops

Verfasst: 28. Jan 2022 07:09
von Wolkenspiel
Ich habe es auch schon länger entfernt, das ist aber manchmal schon richtig blöd. Es gibt Kunden, die schicken dann ein "Bitte "Frau" ergänzen" der Bestellung hinterher. Andere, deren Geschlecht am Vornamen nicht zu erkennen ist, kann man nicht mehr mit "Sehr geehrte Frau oder Herr" in einer Mail ansprechen. (Ich weiß, das ist ja auch nicht mehr gewollt und wird schon als diskriminierend angesehen)
Im anderen Shop haben wir die Möglichkeit gegeben, zwischen Frau, Herr und keine Angabe zu wählen. Das finde ich besser als die Auswahl divers.
"Divers" mit dazu zu nehmen ist ja genauso beschruppt und wird mit Sicherheit irgendwann bemängelt.
Formulierungen sind halt bei uns das A und O, deswegen kam ja auch schon der Vorschlag, Stiefeltern zukünftig als Bonuseltern zu betiteln, weil Stiefeltern so negativ besetzt ist. Und wenn Bonuseltern dann in 10 Jahren genauso besetzt ist (weil das mit der Formulierung halt dann doch nicht erledigt ist), bin ich gespannt, was als nächstes kommt. Genauso ist es mit divers. Irgendwann wird es als sächlich oder diskriminierend zu verschwinden haben. Mal sehen, was dann kommt.

Re: OLG Karlsruhe zu genderneutraler Ansprache in Onlineshops

Verfasst: 28. Jan 2022 09:24
von Technokrat
Die Anrede hab ich auch schon lange draußen. Ich brauche die nicht für die Abwicklung, eine Angabe weniger im Checkout. Manchmal ist es hier wichtig die Leute direkt und förmlich anzusprechen, da ist das dann eben im Geschlecht-Zweifel der "Guten Tag....". Ich glaube die Standard-Installation von Shopware hat sogar Texte mit "Hallo..." drin. Das ist mir in den Fällen aber zu persönlich ;)

Was tatsächlich vorkommt ist, dass die Leute in Adressfelder den Herrn oder Frau dazuschreiben. Mei, wenn es schön macht...