Seite 1 von 1

Beschäftigungsverbot mitteilen an welches Regierungspräsidium?

Verfasst: 14. Jan 2022 11:40
von Wolkenspiel
Wenn mein Firmensitz in Heidelberg ist und ich einer MAin in einer Filiale in Berlin ein Beschäftigungsverbot erteilen möchte, muss ich das dann KA oder B mitteilen? Weiß das jemand?

Re: Beschäftigungsverbot mitteilen an welches Regierungspräsidium?

Verfasst: 14. Jan 2022 11:49
von miezekatze
https://lfu.rlp.de/de/arbeits-und-immis ... behoerden/
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem tatsächlichen Arbeitsort der Beschäftigten.

Re: Beschäftigungsverbot mitteilen an welches Regierungspräsidium?

Verfasst: 14. Jan 2022 12:07
von kreien
Es geht um Mutterschutz oder? Immer die örtlich zuständige Behörde, die auch im Rahmen der Gewerbeaufsicht vor Ort einen Hausbesuch machen würde.

In deinem Fall:
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
Haus E/Haus L
Turmstr. 21
10559 Berlin
Tel.: 030/902545-0, Fax: -53,
E-Mail: poststelle@lagetsi.berlin.de

Ein Problem könnte in diesem Zusammenhang sein, dass die Meldung nach § 27 MuSchG bereits zu Beginn der Schwangerschaft an die zuständige Aufsichtsbehörde hätte erfolgen müssen. Bei der Arbeitsweise der Berliner Behörden ist das aber wohl eher nicht tragisch. :)

Re: Beschäftigungsverbot mitteilen an welches Regierungspräsidium?

Verfasst: 14. Jan 2022 12:28
von Wolkenspiel
Die hat mir das doch eben erst gesagt.
Danke schön!