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Mehrsprachiges Impressum notwendig bei rein deutschem Shop

Verfasst: 17. Apr 2021 10:18
von TobiH
Hallo zusammen,

ist ein mehrsprachiges Impressum etc. Pflicht für einen rein deutschsprachigen webshop?
Beispiel: ein privater Endverbraucher bestellt aus Frankreich, Liefer- und Rechnungsanschrift ebenfalls Frankreich. Müssen ihm dann Impressum/Datenschutz/Widerruf usw. in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden?

Vielen Dank.

Re: Mehrsprachiges Impressum notwendig bei rein deutschem Shop

Verfasst: 17. Apr 2021 10:36
von bcksbx
In Deinen AGB sollte eigentlich der Satz stehen "Die Vertragssprache ist deutsch" etc. - Damit wäre dann alles gesagt.

Re: Mehrsprachiges Impressum notwendig bei rein deutschem Shop

Verfasst: 17. Apr 2021 10:47
von TobiH
Ja, heißt bei mir "Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung."
Danke für deine Einschätzung!

Re: Mehrsprachiges Impressum notwendig bei rein deutschem Shop

Verfasst: 18. Apr 2021 13:53
von Roemer
Mann kann in einem btc Shop weder deutsche Sprache noch deutsches Recht festlegen. Überflüssigen Kram einfach weglassen. Sonst erkennt irgend jemand darin noch einen Wettbewerbsvorteil.

Re: Mehrsprachiges Impressum notwendig bei rein deutschem Shop

Verfasst: 28. Apr 2021 09:07
von Klaus2021
Ich würde es auch auf Englisch machen, da es ja die Weltsprache ist, und nicht jeder der in Deutschland wohnt auch deutsch kann.

Re: Mehrsprachiges Impressum notwendig bei rein deutschem Shop

Verfasst: 28. Apr 2021 09:10
von hkhk
Klausimausi, du bist neu und liest dich jetzt hier überall ein. Aber du musst nicht überall deinen Senf abgeben. Bislang war alles, was du geschrieben hast, Banane oder wie hier einfach dumm.

Re: Mehrsprachiges Impressum notwendig bei rein deutschem Shop

Verfasst: 28. Apr 2021 09:13
von fonprofi
Nein, bloß kein Englisch, sonst interpretiert wieder jemand das der Shop auf englischsprachige Kunden ausgerichtet ist.

Und bei uns steht in den AGB der ITKR wohl drin das „die Vertragssprache deutsch zur Verfügung“ steht.

Re: Mehrsprachiges Impressum notwendig bei rein deutschem Shop

Verfasst: 28. Apr 2021 10:05
von kreien
Ich schreibe jetzt auch mal was dummes und bitte um Nachsicht.

Ich denke da schon seit Tagen über dieses Worst-Case-Szenario nach: Man stelle sich mal vor, es würde Pflicht bei Online-Shops, die den EU-weiten Versand nicht ausgeschlossen haben, sämtliche Amtssprachen der EU-Lieferländer zu berücksichtigen - also nicht nur Impressum, sondern der ganze Shop inkl. Kommunikationskanäle. Also quasi Verbraucherschutz, erdacht von Bürokraten in Brüssel: Die Amtssprachen der Europäischen Union sind Bulgarisch, Kroatisch, Tschechisch, Dänisch, Niederländisch, Estnisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Deutsch, Griechisch, Ungarisch, Italienisch, Irisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch und Schwedisch (vgl. https://ec.europa.eu/stages/faq/which-a ... n-union_de). Esperanto hat es nicht in die Liste geschafft, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Esperanto.

... oder, ich stelle es mir besser nicht vor :gruebel:.

Re: Mehrsprachiges Impressum notwendig bei rein deutschem Shop

Verfasst: 28. Apr 2021 10:09
von fonprofi
Lieber nicht.
Es reicht schon das man sich mit den ausländischen Müllentsorgungsämtern rumschlagen muss. Jetzt vlt bald noch Steuergedöns..,

Re: Mehrsprachiges Impressum notwendig bei rein deutschem Shop

Verfasst: 28. Apr 2021 10:23
von remen67
Heute ist doch nicht der 1. April, oder ?

Re: Mehrsprachiges Impressum notwendig bei rein deutschem Shop

Verfasst: 1. Mai 2021 16:31
von kreien
remen67 hat geschrieben: 28. Apr 2021 10:23 Heute ist doch nicht der 1. April, oder ?
Sorry, es ist eigentlich nicht die Laberecke hier, aber es juckte mir in den Fingern: Nach Studium dieses Artikels https://www.focus.de/auto/ratgeber/unte ... 40835.html habe mich an den oben zitierten Satz von remen67 erinnert und spontan gedacht: Kein Gedankengang des bürokratischen Wahnsinns der rechtstaatlichen Verordnungen ist so bescheuert, dass er nicht Wirklichkeit werden könnte.

Zurück zum Thema: Die Frage nach mehrsprachigen Impressumspflichten ist sehr spannend. Schauen wir mal, wo wir in einigen Jahren stehen und, ob dieser Thread dann wiederbelebt wird.