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Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 30. Mär 2021 15:54
von daytrader
Hallo,

Kunde A verklagt Hersteller B. Kunde A legt über Anwalt dem Hersteller eine Bestellbestätigung von Händler C vor, über den die Artikel angeblich bezogen worden sind.

Hersteller B kontaktiert Verkäufer C und möchte wissen, wann Verkäufer C diesen Kunden beliefert hat bzw. wann tatsächlich ausgeliefert wurde (für den Fall ist der Zeitpunkt wichtig).

Verkäufer C recherchiert und stellt fest, dass es bei der Bestellbestätigung geblieben ist und der Kunde letztendlich gar nicht beliefert wurde (gab Gründe).

Frage: Darf Verkäufer C dem Hersteller diese Informationen mitteilen oder verstößt er gegen den Datenschutz, wenn er dies tut.

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 30. Mär 2021 15:58
von koshop
Also aus dem Bauch heraus würde ich sagen, man darf die Daten nicht direkt einfach so weitergeben. Der Hersteller könnte bei einem gerichtlichen Streit aber Verkäufer C als Zeuge benennen.

Ich würde dem Hersteller empfehlen, da er nur eine "Bestellbestätigung" hat und es aber auf das Datum des Kaufvertrages ankommt vom Kunden die Rechnung anzufordern, da eine Bestellbestätigung ja nur den Eingang der Bestellung bestätigt aber nicht, ob tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist. D.h. als Nachweis über das Kaufdatum oder den Kauf ist die Bestellbestätigung ja untauglich.

Hilfsweise könnte ja der Hersteller vom Kunden die Genehmigung anfragen den Verkäufer zu kontaktieren.

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 30. Mär 2021 16:02
von hkhk
Sehe ich anders. Der Hersteller fragt direkt einen Käufer A an.
Antwort wäre z.B. "Wir haben keinen Verkauf an A in unserem System registriert.

Ich hätte da keinen Skrupel, diese Info weiter zu geben.
Der Kunde hat schließlich schon eine Behauptung aufgestellt. Warum sollte man diese nicht bestätigen bzw. hier widerlegen dürfen?

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 30. Mär 2021 16:02
von miezekatze
Spontan würde ich sagen du darfst ihm diese Information nicht mitteilen. Aber der Anwalt vom Hersteller kann sicher verlangen, dass dieser Datenschutz aufgehoben wird/dir erlaubt wird das dem Hersteller mitzuteilen ob der Kunde bei dir gekauft hat. Eine Bestellbestätigung sagt ja nichts aus. Das kann man ihm ja in einem Telefongespräch ja mal empfehlen...Oder es halt auszusitzen. Natürlich alles inoffiziell und nichts schriftlich fest halten...

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 30. Mär 2021 16:05
von Andre (KM)
Doofe Frage:
verstößt man gegen die DSGVO, wenn man mitteilt, dass A KEIN Kunde bei einem ist?
Ich gebe ja keine Kundendaten raus. Ich sage nur, wer kein Kunde bei mir ist. Versteht ihr wie ich meine?

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 30. Mär 2021 16:13
von daytrader
Sowas in der Art habe ich befürchtet. Hier steht irgendwie Datenschutz vs. Betrug.

Ja ich verstehe Datenschutz auf der einen Seite....aber ich verstehe nicht, warum Kunde A den Händler C ungerechtfertigterweise und falsch als Lieferanten (vor seinen Anwalt!) angeben darf und der Händler das wiederum nicht klar stellen darf vor dem Hersteller. Das ist doch verkehrte Welt.

Da das aber definitiv vor Gericht landet, möchte sich der Händler natürlich kein Ei ins Nest legen.

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 30. Mär 2021 16:44
von vbc
Welche Daten wären denn da jetzt noch schützenswert ?

A, B und C haben jeweils schon alle Daten voneinander.

Und Kunde A hat ja selbst Verkäufer C ins Spiel gebracht. Wenn C jetzt aber gegenüber B einfach nur erklärt, keine abgeschlossene Geschäftsbeziehung zu A gehabt zu haben, würde mir nicht einfallen, was daran schlimm sein sollte !?

C sagt ja nur "haltet mich da raus, ich hab damit nichts zu tun".

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 30. Mär 2021 16:51
von NEO123
Für sowas kann man doch telefonieren?
Dann hat er die Info und kann dann weitermachen - ggf. wird man als Zeuge geladen und muss vor Gericht aussagen.

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 30. Mär 2021 16:52
von COD
Welche schützenswerten persönlichen Daten werden denn übermittelt bei der Auskunft:

"Trotz der Ihnen vorliegenden Bestellbestätigung wurde das Geschäft nicht zum Abschluss gebracht, es hat keine Belieferung statt gefunden."

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 30. Mär 2021 16:54
von langohr
Ich neige zu Art. 6 Abs. 1 DSGVO: berechtigtes Interesse des Herstellers.

Es geht ja 'nur' um die Aussage, dass es zu keiner Auslieferung gekommen ist. (Und Betrug durch den Käufer)
Alternativ: Dem Hersteller sagen, er möge sich die Rechnung zur Überprüfung vorlegen lassen.

https://www.dr-datenschutz.de/was-ist-e ... interesse/

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 30. Mär 2021 17:09
von koshop
Also ich denke die Problematik lässt sich relativ einfach umgehen, wenn der Hersteller die Anfrage allgemeiner stellt. Zum Beispiel, indem er den Namen des Kunden gar nicht erwähnt.

Für ihn genügt ja die Information, dass ihr z.B. in der fraglichen Woche das Produkt überhaupt nicht verkauft habt, oder zumindest nicht in einen bestimmten Ort versendet habt, oder an niemanden mit bestimmten Initialen verkauft habt. Ich wüsste nicht wie man zum Beispiel aus der Frage: "Wurde am 10.02.2020 das Produkt Y an einen M. S. aus Berlin verkauft" und man antwortet mit "Nein" eine Datenschutzverletzung konstruieren kann.

Anders sieht, es aus, wenn er konkret nach Daten einer benannten Person fragt. Da ist es dann eine Frage des Einzelfalls und des Umfangs der Daten und ohne Anwaltsberatung ist man als Händler dann eigentlich fast aufgeschmissen.

Andererseits: Fragen nicht Abmahner auch ständig bei der Telekom Daten zu IP Adressen ab um Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich zu verfolgen? Oder war das früher und geht heute auch nicht mehr?

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 31. Mär 2021 07:22
von daytrader
Eigentlich paranoid, wenn man eine Nacht drüber geschlafen hat. Wenn jemand eine falsche Behauptung vor 3. aufstellt, wird man ja noch verneinen dürfen, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen.

Man gibt ja keinen Wohnort, kein Geburtsdatum, keine sexuellen Vorlieben etc. an.....man sagt nur sinngemäß "nein stimmt nicht was da behauptet wird.....wurde nicht beliefert".

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 31. Mär 2021 08:19
von Andre (KM)
daytrader hat geschrieben: 31. Mär 2021 07:22 Eigentlich paranoid, wenn man eine Nacht drüber geschlafen hat. Wenn jemand eine falsche Behauptung vor 3. aufstellt, wird man ja noch verneinen dürfen, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen.

Man gibt ja keinen Wohnort, kein Geburtsdatum, keine sexuellen Vorlieben etc. an.....man sagt nur sinngemäß "nein stimmt nicht was da behauptet wird.....wurde nicht beliefert".
Das meinte ich ja mit meiner obigen Aussage: man gibt ja keine Daten raus, man teilt nur mit, dass XYZ kein Kunde ist.

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 31. Mär 2021 09:11
von daytrader
Streng genommen war er Kunde. Aber wegen diverser Vorfälle wurden die letzten Bestellungen (darunter auch die Betroffene) nicht mehr ausgeführt.

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 31. Mär 2021 09:45
von Technokrat
Kenne ja Dein Verhältnis zum Hersteller nicht, das Verfahren auch nicht, ich würd dem Hersteller telefonisch Auskunft geben, dass die betroffene Bestellung nicht ausgeführt wurde und mich als Zeuge zur Verfügung stellen.

Das mit dem Zeugen kann der Hersteller dem Kunden ja dann auf das Brot schmieren und gucken, ob der weitermachen will.

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 31. Mär 2021 10:20
von p.albrecht
Frage Hersteller B an Händler C: Wurde die Bestellung mit Bestellnummer 123456 regulär bearbeitet?
Antwort Händler C an Hersteller B: Nein.

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 31. Mär 2021 16:54
von gato77
langohr hat geschrieben: 30. Mär 2021 16:54 Ich neige zu Art. 6 Abs. 1 DSGVO: berechtigtes Interesse des Herstellers.

Es geht ja 'nur' um die Aussage, dass es zu keiner Auslieferung gekommen ist. (Und Betrug durch den Käufer)
Alternativ: Dem Hersteller sagen, er möge sich die Rechnung zur Überprüfung vorlegen lassen.

https://www.dr-datenschutz.de/was-ist-e ... interesse/
M. W. Ist berechtigtes Interesse schon mal ein passendes Argument uns ausreichend. Außerdem gibt es auch einen Art., Den ich aber gerade nicht auswendig weiß der besagt, dass man bei Delikten vielleicht auch bei Verdacht die Daten weitergeben kann. Und dann gibt es no h die Möglichkeit der Zweckänderung die in diesem Fall auch angebracht ist und zwar wenn man dies unbedingt tun muss. Wie auch bei einer Herstellergarantie, da kann und muss man die Daten auch weitergeben. Firma C oder Hersteller müssen dann informieren, dass die Daten aus diesem Zweck weitergeben wurden. ABER auf jeden Fall braucht man keine Angst wegen DSGVO haben.

Abgesehen davon, hat der Kunde den Verkäufer angegeben und da hat der Hersteller Recht nachzufragen. Aber ich kenne es auch so, dass der Hersteller immer nach der Rechnung fragt.

Edit: hoffentlich alle Schreibfehler entfernt

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 1. Apr 2021 11:27
von daytrader
Problem ist das vom Käufer auf jeden Fall was kommen wird, wenn er Wind davon bekommt. Die Historie mit diesem Menschen ist grauenhaft, daher ist der Rechtsstreit mit einen beliebigen Hersteller und auch der falsche Beleg überhaupt nicht verwunderlich.

Angenommen der Kunde startet eine Anzeige wegen Datenschutzverletzung...Datenschutzbeauftragter startet dann sicher eine Anfrage. Müsste der Händler so ein Gespräch mit dem Hersteller/Anwalt mit Zeit und sowas notieren / vermerken? Müsste sowas in den Verarbeitungsbericht? Sind ja oder nein / nicht beliefert... überhaupt "Daten die verarbeitet werden?

Eventl. startet er auch selbst eine DSGVO Anfrage.

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 1. Apr 2021 12:06
von koshop
Ein Gespräch ist ja keine Datenverarbeitung. Insofern muss das auch nicht in einen DSGVO Anfrage.

Im Übrigen glaube ich kaum, das der da ein Fass aufmacht, wenn er gerade dabei ist einen Betrug abzuziehen.

Wie gesagt: Macht doch das ganz allgemein. Wenn du z.B. bestätigen kannst das du im fraglichen Zeitraum kein Produkt X an irgendeine Person in einem bestimmten Ort verkauft hast, tangiert das den Käufer überhaupt nicht und der Hersteller hat trotzdem was in der Hand, um die Forderung abzuwehren.

Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?

Verfasst: 1. Apr 2021 13:23
von quantumjump
Ich denke, man muss es aus der anderen Richtung betrachten:
Laut DSGVO darfst du Daten nur für die Zwecke verarbeiten, für die du sie auch erhoben hast. Die Zwecke sind dem Betroffenen vorher mitzuteilen. Du brauchst für jede Weitergabe/Verarbeitung die Erlaubnis vom Betroffenen.
Ausnahme ist, wenn die Verarbeitung/Weitergabe die ohnehin zur Vertragserfüllung impliziert benötigt werden (also z.B. Adresse wird für den Versand benötigt) oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wenn ich jetzt die Auskunftserteilung an Händler B zur Bezeugung von Rechtsstreitigkeiten von B mit A als Datenverarbeitung ansehe, dann fällt mir nichts ein, wodurch die Weitergabe erlaubt wäre.

Werden die Daten zur Vertragserfüllung benötigt (zwischen A und C)? nein
Ist die Weitergabe gesetzlich vorgeschrieben? nein
Hat der Betroffene zugestimmt? nein
Gibt es berechtigtes Interesse von C an der Weitergabe? nein

Die Weitergabe der Informationen ist nach DSGVO nicht zulässig.

Und selbstverständlich gilt das für die Weitergabe von tatsächlichen Daten und für die Informationen, ob überhaupt Daten vorhanden sind, die weitergegeben werden können. Das wäre ja eine billige Ausrede: "Ist der AIDS-Test positiv" wär verboten und "Kam es nach dem Test zu einer Zustellung eines Negativ-Bescheides" wär dann erlaubt?

Und: Wenn man Daten aus seiner Bestelldatenbank herausholt, und an eine andere Stelle weitergibt ist das definitv eine Verarbeitung im rechtlichen Sinn. Was denn sonst?