AGB für eBay ohne Shop

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
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Kepaku
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AGB für eBay ohne Shop

Hallo werte Community,

ich hoffe ihr könnt mir bei einer vermeintlich einfachen Frage helfen, die ich trotz intensiver Recherche nicht abschließend klären konnte.

Ich würde gerne bei eBay AGBs einsetzen, welche rechtlich geprüft auch für den Einsatz als normaler gewerblicher Verkäufer einzusetzen sind.

Plattformen wie z.B. der Haendlerbund, Trusted-Shops, etc., setzen aber scheinbar immer einen vorhandenen EBay Shop voraus. (Natürlich impliziert der Name der Plattform das hier und da auch).

In den generierten AGBs wird als Geltungsbereich häufig vom einem „Shop“ gesprochen. Jetzt wäre es natürlich denkbar.. dass der Handel auf eBay generell schon den Charakter eines Shops im rechtlichen Sinne erfüllt. Aber diese rechtliche Feinheit würde ich ungerne einfach nur „vermuten“.

Da die AGBs für einen eBay Shop aber fast vollständig vermutlich auch Anwendung für normalen gewerblichen Verkauf finden könnten... frage ich mich ob ihr eine Empfehlung für eine Plattform zur AGB Generierung oder eigene Erfahrungen mit diesem Umstand habt.


Vielen Dank im Voraus und Gruß,
Nils


3 Monate gratis Händlerbund
Andynym
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Re: AGB für eBay ohne Shop

Hallo Kepaku,

wenn du beim Händlerbund deine Rechtstexte konfigurierst dann ist in den AGB`s von Shop keine Rede.
Dort wird nur von "Ebay" gesprochen. Meiner Meinung nach kannst du das ruhig über den Händlerbund auch ohne Ebay-Shop machen. Das soll jetzt keine Werbung für den Händlerbund sein aber ich bin dort eigentlich sehr zufrieden.
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fossi
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Re: AGB für eBay ohne Shop

Hier im Forum geistert irgendwo ein minimalistisches Muster aus wenigen Sätzen rum, welches vollkommen ausreicht.

Alternativ gibt es sowas wie diesen kostenlosen Generator hier, aber eigenes Risiko: https://legal.trustedshops.com/produkte/rechtstexter

Wenn es Miettexte mit Update-Service sein sollen, empfehle ich unseren Forenpartner IT-Recht Kanzlei.
Diese Kanzlei bietet verschiedene Schutzpakete ab 9,90€ an und im Gegensatz zu ähnlichen Angeboten sogar monatlich kündbar, wenn man es mal nicht mehr benötigt.
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sendiX
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Re: AGB für eBay ohne Shop

das minimalistischste wäre doch: gar keine AGB. Dann wird alles gesetzlich geregelt.

Bis irgendein 'Held' mit "Du hast keine AGBs Alda isch mah'n Disch voll ab ey!!!!!!!" kommt...

Man muss keine eigenen AGB haben, die sind lediglich eine Präzisierung der gesetzlichen Regelungen.
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fossi
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Re: AGB für eBay ohne Shop

Jaein.

Du brauchst zwar keine AGB, musst aber auf gewisse Dinge wie den Vertragsschluss hinweisen, weshalb es letztlich doch auf eine zumindest minimalistische AGB hinausläuft, zumal entsprechendes AGB-Feld oder AGB-Seite oft die einzige Möglichkeit sind, auf eben diese Dinge hinzuweisen.

Was man nicht zwingend braucht sind künstlich aufgeblasene "6000 Zeichen AGB" voll überflüssiger Vereinbarungen und Floskeln. Manche Rechtstextvermieter sichern sich damit ihr Einkommen, denn durch die 1000 unnötigen Punkte gibt es ständig Änderungen, weshalb die Kunden brav weiter für die regelmäßigen Updates bezahlen müssen.
Nutzt man hingegen eigene Minimum-AGB, gibt es selten was zu ändern, oft sogar jahrelang nicht. Man muss das zwar dann selber ein wenig im Auge halten, aber das Risiko ist überschaubar und wer z. B. hier aktiv ist, bekommt rechtliche Änderungen ja zeitnah mit.

Sitze morgen am Rechner und wenn ich dran denke, kopier ich nochmal ein Mini-AGB-Muster für eBay hier rein.
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meikel
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Re: AGB für eBay ohne Shop

Kepaku hat geschrieben: 7. Mär 2021 18:04 In den generierten AGBs wird als Geltungsbereich häufig vom einem „Shop“ gesprochen. Jetzt wäre es natürlich denkbar.. dass der Handel auf eBay generell schon den Charakter eines Shops im rechtlichen Sinne erfüllt.
So ist es.

Das was eBay "Shop" nennt ist nicht das, was du dir jetzt unter "Shop" vorstellst.

Der "eBay-Shop" ist nur ein Abonnement, mit dem man sich Gebührenermäßigungen erkaufen kann und ein paar Bequemlichkeiten beim Einstellen von Artikel.

Jeder gewerbliche Verkauf auf eBay erfordert die vorgeschriebenen Informationspflichten.
Egal ob man einen Artikel nur so einstellt oder im Gebühren-Rahmen des "Shop-Abonnement".
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fossi
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Re: AGB für eBay ohne Shop

Anbei ein Minimal-Muster für die rechtlichen Informationen des Verkäufers auf eBay.

Das Muster dient als Beispiel wie kurz eBay AGB sein können und ich habe selber etliche Jahre mit diesem Wortlaut problemlos gehandelt.
Eine bekannte Kanzlei hat das Muster als "vollkommen ausreichend" bestätigt und wenn mir Jemand was ankreiden wollte (zu 90% erfolglos), ging es um den Artikeltext oder Bilder, aber nie die AGB oder Anbieterkennzeichnung...


Allgemeine Geschäftsbedingungen für das gleichnamige eBay Feld.

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Zustandekommen des Vertrags, Einzelheiten zum Vertrag

Für das Zustandekommen, die Abwicklung und Speicherung des Vertrags gelten die Bestimmungen der eBay AGB, insbesondere die §§ 7 ff. dieser Bestimmungen. Den Link zu den eBay AGB finden Sie am Fuß dieser Internetseite. 
Fehlerhafte Eingaben können Sie korrigieren, indem Sie die „zurück“ Taste Ihres Browsers betätigen und die fehlerhafte Eingabe korrigieren. 

Die Vertragsdaten werden mindestens 90 Tage bei uns gespeichert und sind auf Anfrage für Sie abrufbar. Für eine längerfristige Datenspeicherung ist der Käufer selbst verantwortlich. 

Die Vertragssprache ist deutsch.
Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
(Hinweis: Bei älteren Mustern hier aus dem Forum wird auf §§6ff verwiesen. Bei einer Änderung der eBay-AGB am 22. Juli 2020 wurde der Vertragsschluss von Paragraph 6 auf 7 versetzt, weshalb alte Muster jetzt auf eine Stelle vorher verweisen. Durch das "ff." (Abkürzung für "auf den folgenden Seiten") ist es zwar nicht abmahnbar, aber unschön, also bitte anpassen, insofern ihr alte Muster verwendet.)



Datenschutzerklärung nach DSGVO

Hier werde ich absichtlich kein Muster posten, da die Gegebenheiten bei jedem Händler anders sind!
Manche nutzen keinerlei externe Programme, andere verwenden z. B. JTL-eazyAuction oder plentymarkets und schon muss das wieder genannt sein.

Die Datenschutzerklärung kann man ins Feld "Allgemeine Geschäftsbedingungen" hinter die AGB packen. Dort ist bis zu 6000 Zeichen Platz und man möchte den Mist ja nicht mit in jeden Artikeltext setzen.


Dann braucht man noch den Pflicht-Link (klickbar!) zur Streitschlichtungsplattform.
Dieser gehört ins eBay Feld "Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben"

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Die Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten der EU (sog. „OS-Plattform“) ist unter dem folgendem Link erreichbar: <a href="http://ec.europa.eu/consumers/odr">http://ec.europa.eu/consumers/odr</a>
Wir nehmen an der Online-Streitbeilegung nicht teil.

Den Rest wie seinen Namen, Adresse und wenn vorhanden eine Handelsregisternummer, bekommt man wohl alleine hin.
Die Muster Widerrufsbelehrung ist ebenso überall gleich und muss wohl nicht wiederholt werden. Wenn ihr die irgendwo kopiert, achtet nur auf die Änderung der Rücksendeanschrift. Ich hatte schon Spezialisten, die meine WRB 1:1 in ihren Shop kopiert haben, was natürlich zu Verwirrungen führte. :durchdreh:


Das mit dem Begriff "Shop" wurde schon erklärt. Selbst wenn das Wort in den AGB drin steht, macht Sowas eigentlich keine Probleme. Für mich persönlich sind eBay oder Amazon auch kein richtiger "Onlineshop", sondern Marktplätze mit Marktplatzangeboten, aber landläufig weiß man was gemeint ist und da wird kein Anwalt dran kratzen. :kaffeesmily
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