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Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr

Verfasst: 9. Okt 2018 17:55
von Investor
Servus zusammen,
habe als Verbraucher einen Artikel bestellt, Sachmangel nach 3 Monaten angezeigt: Der Händler hat sich daraufhin direkt gemeldet und wollte Bilder zur Prüfung des Mangels (man hört den Mangel auf den Bildern allerdings sehr schlecht :durchdreh: ). Diese habe ich gesendet, nach 2 Wochen nochmal eine Mail mit Aufforderung den Sachmangel bis [Datum] zu beheben, andernfalls Rücktritt vom Kaufvertrag. Händler reagiert gar nicht mehr.

Reicht es den Rücktritt vom Kaufvertrag per email zu erklären und den Artikel erstmal hier zu lassen? Wie geht es dann weiter, vorausgesetzt (wovon ich ausgehe) das der Händler weiterhin nicht reagiert.

Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr

Verfasst: 9. Okt 2018 22:16
von Baam
Klagen, wenn Du den ordentlichen Rechtsweg bestreiten willst :-)

Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr

Verfasst: 10. Okt 2018 08:33
von Investor
Frage war ja: Reicht es den Rücktritt vom Kaufvertrag per email zu erklären und den Artikel erstmal hier zu lassen?

Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr

Verfasst: 10. Okt 2018 08:53
von welpe
Die Frage ist:

Darfst du einfach so zurücktreten vom Kaufvertrag?

An sich darf der Händler ja noch ausbessern / umtauschen.

Die Frage ist halt jetzt eher: Was tun wenn der Händler nicht mehr antwortet? Ich wurde ihm eine Frist setzen und dann halt per Anwalt klären lassen wenn er immer noch nicht reagiert.

Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr

Verfasst: 10. Okt 2018 09:01
von Investor
Ich habe nach 2 Wochen nochmal eine genaue Frist mit Aufforderung den Mangel zu beheben gesendet.

Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr

Verfasst: 10. Okt 2018 09:05
von qds1
Darfst du einfach so zurücktreten vom Kaufvertrag?
Das wäre auch meine Frage. Meine Einschätzung: Die Rückgabefrist ist abgelaufen. Deswegen kannst du nicht einfach so zurücktreten. Wenn ein Sachmangel vorliegt, ist es ein Garantiefall. Wenn der VK seiner Verpflichtung diesbezüglich nicht nachkommt, hilft wahrscheinlich tatsächlich nur ein Gang zum Anwalt.

Wenn du innerhalb der Rückgabefrist widerrufen willst, muss die Ware laut vielen AGB innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts beim VK eingehen.

Wie gesagt, ist meine Einschätzung, muss nicht richtig sein.

Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr

Verfasst: 10. Okt 2018 09:17
von hkhk
qds1 hat geschrieben: 10. Okt 2018 09:05 muss nicht richtig sein.
Damit wiederum hast du Recht.

Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr

Verfasst: 10. Okt 2018 09:23
von Nico-2012
qds1 hat geschrieben: 10. Okt 2018 09:05Wenn ein Sachmangel vorliegt, ist es ein Garantiefall.
Gewährleistungsfall, ob zusätzlich Garantie gewährt wurde wissen wir ja nicht.

@Investor
Ob es reicht nur eine Email zu schicken, ehrlich gesagt keine Ahnung, aber bei Kündigungen soll man dies ja immer per Einschreiben tun. Sprich ab einen gewissen Warenwert würde ich vllcht. auf Nr. sicher gehen, vor allem wenn man merkt, dass der Vertragspartner sich quer/tot stellt.

Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr

Verfasst: 10. Okt 2018 09:50
von koshop
Steht eigentlich alles recht deutlich im Gesetz: §439 BGB und folgende:

https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Wenn der Händler sich nach Ablauf der Frist nicht meldet, dann kann man das als Verweigerung der Nacherfüllung gemäß § 440 BGB sehen und vom Vertrag zurücktreten.

Allerdings kann der Händler eine Nutzungsentschädigung für die dreimonatige Nutzung in Abzug bringen.

Ist natürlich die Frage ob man die Fristsetzung beweisen kann, da sollte man doch vielleicht vorsichtshalber ein Einwurfeinschreiben statt einer E-Mail senden.

Falls er das Geld nicht gleich erstattet, nicht vergessen die 40 EUR Mahnpauschale gemäß §288 BGB anzusetzen. Ggf. bereits im Vorfeld ankündigen, das wirkt gerade bei kleineren Beträgen manchmal Wunder...

Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr

Verfasst: 10. Okt 2018 10:14
von qds1
hkhk hat geschrieben: 10. Okt 2018 09:17
qds1 hat geschrieben: 10. Okt 2018 09:05 muss nicht richtig sein.
Damit wiederum hast du Recht.
Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du das nächste Mal deine Aussage begründest. Ich möchte schließlich lernen, wie es richtig ist, wenn ich etwas falsches sage. :winken:

@koshop: Danke für den Hinweis, jetzt weiß ich, wo ich falsch lag. Wieder was dazu gelernt :daumenhoch:

@Nico-2012: Auch dir Danke. Genau, Gewährleistung ist ja was anderes als Garantie, falsche Wortwahl meinerseits.

Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr

Verfasst: 12. Okt 2018 10:19
von Investor
Vielen Dank.
§288BGB war mir nicht bekannt, danke @ koshop