Servus zusammen,
habe als Verbraucher einen Artikel bestellt, Sachmangel nach 3 Monaten angezeigt: Der Händler hat sich daraufhin direkt gemeldet und wollte Bilder zur Prüfung des Mangels (man hört den Mangel auf den Bildern allerdings sehr schlecht ). Diese habe ich gesendet, nach 2 Wochen nochmal eine Mail mit Aufforderung den Sachmangel bis [Datum] zu beheben, andernfalls Rücktritt vom Kaufvertrag. Händler reagiert gar nicht mehr.
Reicht es den Rücktritt vom Kaufvertrag per email zu erklären und den Artikel erstmal hier zu lassen? Wie geht es dann weiter, vorausgesetzt (wovon ich ausgehe) das der Händler weiterhin nicht reagiert.
Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr
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Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr
Klagen, wenn Du den ordentlichen Rechtsweg bestreiten willst
Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr
Frage war ja: Reicht es den Rücktritt vom Kaufvertrag per email zu erklären und den Artikel erstmal hier zu lassen?
Viele Grüße,
Christian
Christian
Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr
Die Frage ist:
Darfst du einfach so zurücktreten vom Kaufvertrag?
An sich darf der Händler ja noch ausbessern / umtauschen.
Die Frage ist halt jetzt eher: Was tun wenn der Händler nicht mehr antwortet? Ich wurde ihm eine Frist setzen und dann halt per Anwalt klären lassen wenn er immer noch nicht reagiert.
Darfst du einfach so zurücktreten vom Kaufvertrag?
An sich darf der Händler ja noch ausbessern / umtauschen.
Die Frage ist halt jetzt eher: Was tun wenn der Händler nicht mehr antwortet? Ich wurde ihm eine Frist setzen und dann halt per Anwalt klären lassen wenn er immer noch nicht reagiert.
Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr
Ich habe nach 2 Wochen nochmal eine genaue Frist mit Aufforderung den Mangel zu beheben gesendet.
Viele Grüße,
Christian
Christian
Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr
Das wäre auch meine Frage. Meine Einschätzung: Die Rückgabefrist ist abgelaufen. Deswegen kannst du nicht einfach so zurücktreten. Wenn ein Sachmangel vorliegt, ist es ein Garantiefall. Wenn der VK seiner Verpflichtung diesbezüglich nicht nachkommt, hilft wahrscheinlich tatsächlich nur ein Gang zum Anwalt.Darfst du einfach so zurücktreten vom Kaufvertrag?
Wenn du innerhalb der Rückgabefrist widerrufen willst, muss die Ware laut vielen AGB innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts beim VK eingehen.
Wie gesagt, ist meine Einschätzung, muss nicht richtig sein.
Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr
Gewährleistungsfall, ob zusätzlich Garantie gewährt wurde wissen wir ja nicht.
@Investor
Ob es reicht nur eine Email zu schicken, ehrlich gesagt keine Ahnung, aber bei Kündigungen soll man dies ja immer per Einschreiben tun. Sprich ab einen gewissen Warenwert würde ich vllcht. auf Nr. sicher gehen, vor allem wenn man merkt, dass der Vertragspartner sich quer/tot stellt.
Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr
Steht eigentlich alles recht deutlich im Gesetz: §439 BGB und folgende:
https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Wenn der Händler sich nach Ablauf der Frist nicht meldet, dann kann man das als Verweigerung der Nacherfüllung gemäß § 440 BGB sehen und vom Vertrag zurücktreten.
Allerdings kann der Händler eine Nutzungsentschädigung für die dreimonatige Nutzung in Abzug bringen.
Ist natürlich die Frage ob man die Fristsetzung beweisen kann, da sollte man doch vielleicht vorsichtshalber ein Einwurfeinschreiben statt einer E-Mail senden.
Falls er das Geld nicht gleich erstattet, nicht vergessen die 40 EUR Mahnpauschale gemäß §288 BGB anzusetzen. Ggf. bereits im Vorfeld ankündigen, das wirkt gerade bei kleineren Beträgen manchmal Wunder...
https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Wenn der Händler sich nach Ablauf der Frist nicht meldet, dann kann man das als Verweigerung der Nacherfüllung gemäß § 440 BGB sehen und vom Vertrag zurücktreten.
Allerdings kann der Händler eine Nutzungsentschädigung für die dreimonatige Nutzung in Abzug bringen.
Ist natürlich die Frage ob man die Fristsetzung beweisen kann, da sollte man doch vielleicht vorsichtshalber ein Einwurfeinschreiben statt einer E-Mail senden.
Falls er das Geld nicht gleich erstattet, nicht vergessen die 40 EUR Mahnpauschale gemäß §288 BGB anzusetzen. Ggf. bereits im Vorfeld ankündigen, das wirkt gerade bei kleineren Beträgen manchmal Wunder...
Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr
Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du das nächste Mal deine Aussage begründest. Ich möchte schließlich lernen, wie es richtig ist, wenn ich etwas falsches sage.
@koshop: Danke für den Hinweis, jetzt weiß ich, wo ich falsch lag. Wieder was dazu gelernt
@Nico-2012: Auch dir Danke. Genau, Gewährleistung ist ja was anderes als Garantie, falsche Wortwahl meinerseits.
Re: Rücktritt Kaufvertrag: Händler reagiert nicht mehr
Vielen Dank.
§288BGB war mir nicht bekannt, danke @ koshop
§288BGB war mir nicht bekannt, danke @ koshop
Viele Grüße,
Christian
Christian
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