Umgehung Widerrufsrecht: Frech oder normal in Österreich?

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degraf
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Umgehung Widerrufsrecht: Frech oder normal in Österreich?

Heimwerkertools.com, österreichischer Shop, Checkout:
Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnen. Mir ist bekannt, dass ich durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags mein Widerrufsrecht verliere.
Ist das frech? :gruebel:
Oder habe ich etwas Ö-Spezifisches verpasst? :gruebel:
Die (10 Euro-)Bestellung ging übrigens auch ohne Haken durch...
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Fotoshooter
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Re: Umgehung Widerrufsrecht: Frech oder normal in Österreich?

Konnte ich nicht nachstellen. Egal ob als Lieferadresse Deutschland oder Österreich.

Hast Du eventuell ein spezielles Produkt (individualisiert?) im Warenkorb?
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bcksbx
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Re: Umgehung Widerrufsrecht: Frech oder normal in Österreich?

Das klingt nach einem Widerrufsrecht für einen Download-Artikel (pdf, EBook, Mp3 etc.)

Edit: gibts wohl auch bei Maklern oder Handwerkern und das würde bei Baumarkt ja passen.
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degraf
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Re: Umgehung Widerrufsrecht: Frech oder normal in Österreich?

Konnte ich nicht nachstellen. Egal ob als Lieferadresse Deutschland oder Österreich.
Kurios.
Muss ich nachher mal checken, wenn ich wieder einen Schreibtisch habe.

Waren übrigens nur ein paar Schrauben, nichts spezifisches.
Aber das könnte die Sache evtl. erklären, dass im Prinzip beim Artikel aus Versehen "kundenspezifisch" o.ä. hinterlegt ist.
neimles
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Re: Umgehung Widerrufsrecht: Frech oder normal in Österreich?

Das gibts bei uns in Ö wenn du das Produkt sofort nutzt, zb ein Handyvertrag, ein Download oder etwas personalisiertes.
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Honigbiene
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Re: Umgehung Widerrufsrecht: Frech oder normal in Österreich?

Macht 1und1 hier in D doch auch.
DerRobert
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Re: Umgehung Widerrufsrecht: Frech oder normal in Österreich?

neimles hat geschrieben: 5. Okt 2018 21:45 Das gibts bei uns in Ö wenn du das Produkt sofort nutzt, zb ein Handyvertrag, ein Download oder etwas personalisiertes.
Das gibts hier ganz genauso. Bei eigentlich allen Dienstleistungen ist es absolut gängig, sowie bei personalisierten Artikeln (daher lieben es manche Händler, gleich für zum Teil gratis deinen Namen auf z.B. das neue iPhone zu gravieren) und bei bestimmten Artikeln, die versiegelt waren und durch den Käufer bereits entsiegelt wurden. Datenträger, CDs etc. werden dann nur zurückgenommen, wenn sie noch versiegelt sind.

Viel mehr Möglichkeiten, das Widerrufsrecht legal auszuschließen, gibt es nicht. Im Falle von einfachen Schrauben sollte es sich in der Tat um einen Fehler handeln, da es zu solcher Massenware keinen wirksamen Ausschlussgrund gibt.
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