neimles hat geschrieben: ↑5. Okt 2018 21:45
Das gibts bei uns in Ö wenn du das Produkt sofort nutzt, zb ein Handyvertrag, ein Download oder etwas personalisiertes.
Das gibts hier ganz genauso. Bei eigentlich allen Dienstleistungen ist es absolut gängig, sowie bei personalisierten Artikeln (daher lieben es manche Händler, gleich für zum Teil gratis deinen Namen auf z.B. das neue iPhone zu gravieren) und bei bestimmten Artikeln, die versiegelt waren und durch den Käufer bereits entsiegelt wurden. Datenträger, CDs etc. werden dann nur zurückgenommen, wenn sie noch versiegelt sind.
Viel mehr Möglichkeiten, das Widerrufsrecht legal auszuschließen, gibt es nicht. Im Falle von einfachen Schrauben sollte es sich in der Tat um einen Fehler handeln, da es zu solcher Massenware keinen wirksamen Ausschlussgrund gibt.