Hallo,
ich habe jetzt bemerkt dass ein wichtiger Lieferant über ein paar Jahre beim Bankeinzug der Rechnungen 3% Skonto anstelle der vereinbarten 4% (was auch auf den Rechnungen stand) abgezogen hat. Leider ist dies bei der Buchhaltung nie aufgefallen. Der Bankeinzug läuft über einen Einkaufsverbund (in meiner Branche bei vielen Lieferanten üblich) Da hat es wohl ein Problem in der Kommunikation zwischen Einkaufsverbund und Lieferant gegeben.
Inzwischen rechnet der Lieferant nicht mehr über den Einkaufsverbund ab da sich die Marke leider aus unserer Branche komplett zurückzieht. Ich habe also demnächst auch keinen Geschäftsverbindung mehr mit dem Lieferanten.
Ich habe natürlich erst mal höflich um eine Gutschrift für den zu wenig abgezogenen Skonto gebeten aber noch keine Antwort erhalten. Wenn mir der Lieferant freiwillig keine Gutschrift ausstellt würde ich gerne wissen ob ich Anspruch auf den Skonto habe. Hat von euch jemand Ahnung?
Es sind noch ein paar Rechnungen offen, ich könnte mir also das fehlende % Skonto der letzten Jahre noch bei diesen Rechnungen abziehen und müsste nicht klagen. Wenn dann wäre es also umgekehrt und der Lieferant muss schauen wie dieser zum Geld kommt. Das würde ich aber nur machen wenn ich sicher im Recht bin. Auf einen Rechtsstreit hab ich keinen Lust. Aber ein gewisses Druckmittel wäre es auf jeden Fall so dass man sich vielleicht in der Mitte treffen kann.
Skontoabzug bei Bankeinzug vom Liefranten zu niedrig
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Re: Skontoabzug bei Bankeinzug vom Liefranten zu niedrig
Wenn es vereinbart ist, dann zieh es einfach ab, auch 3 Jahre rückwirkend. Natürlich begleitet von einer entsprechenden Email. Soll der Lieferant halt heulen.
- lallekalle
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Re: Skontoabzug bei Bankeinzug vom Liefranten zu niedrig
Ich würde ihm dann auch eine Belastungsanzeige schicken, und den Fehlbetrag von den letzten Rechnungen abziehen.
Re: Skontoabzug bei Bankeinzug vom Liefranten zu niedrig
Danke für eure Meinungen. Ich denke ich werde es so machen.
Re: Skontoabzug bei Bankeinzug vom Liefranten zu niedrig
Ich würde den Fehlbetrag von der noch offenen Rechnung abziehen, und gleichzeitig eine Buchungsübersicht (mit Rechnungsnummern, Beträge etc.) mit Bezugnahme auf die Vereinbarung an deren Buchhaltung schicken.
Dann schauen was passiert.
Wenn der Lieferant eh auf der Abschlußliste steht, dann ist das Risiko ja kalkulierbar.
Falls er den Restbetrag dann später wirklich nochmals einmahnt, kann man ja weiterschauen.
Ob man damit auch rechtlich auf der sicheren Seite ist? Keine Ahnung. Schließlich gibt es ja möglicherweise auch Fristen innerhalb der auch "falsche" Rechnungen/Einzüge irgendwann mal als akzeptiert gelten ... evtl. gab es ja auch mal Kontosalden die man akzeptierte.
Dann schauen was passiert.
Wenn der Lieferant eh auf der Abschlußliste steht, dann ist das Risiko ja kalkulierbar.
Falls er den Restbetrag dann später wirklich nochmals einmahnt, kann man ja weiterschauen.
Ob man damit auch rechtlich auf der sicheren Seite ist? Keine Ahnung. Schließlich gibt es ja möglicherweise auch Fristen innerhalb der auch "falsche" Rechnungen/Einzüge irgendwann mal als akzeptiert gelten ... evtl. gab es ja auch mal Kontosalden die man akzeptierte.
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