Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

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daytrader
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Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

Hallo,

ich habe hier einen Gewährleistungsfall eines 3 Monate alten Gerätes. Der Käufer hat den Stecker abgetrennt und durch einen eigenen ersetzt. Vermutlich hat er den Stecker nicht durch die Rückwand seines Aquariumunterschrankes bekommen. Das hat 3 Monate lang funktioniert, jetzt halt nicht mehr. Ob der Defekt daher rührt....k.A.
Hersteller hat die kostenlose Reparatur aufgrund dessen abgelehnt. Wie schaut es rein rechtlich zwischen mir und Käufer aus? Muss ich das Gerät im Rahmen der gesetzl. Geäwhrleistung ersetzen?


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regalboy
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

daytrader hat geschrieben:Hallo,

ich habe hier einen Gewährleistungsfall eines 3 Monate alten Gerätes. Der Käufer hat den Stecker abgetrennt und durch einen eigenen ersetzt. Vermutlich hat er den Stecker nicht durch die Rückwand seines Aquariumunterschrankes bekommen. Das hat 3 Monate lang funktioniert, jetzt halt nicht mehr. Ob der Defekt daher rührt....k.A.
Hersteller hat die kostenlose Reparatur aufgrund dessen abgelehnt. Wie schaut es rein rechtlich zwischen mir und Käufer aus? Muss ich das Gerät im Rahmen der gesetzl. Geäwhrleistung ersetzen?
Ich gehe von "ja" aus, wenn augenscheinlich der Stecker nichts mit dem Defekt zu tun hat.

Gegenbeispiel:
Du baust dir in dein Auto eine neues Radio ein.
Kann der Autohersteller dann die Gewährleistung verwehren wenn nach 2 Monaten der Motor einen Kolbenfresser hat?
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daytrader
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

Hmm das Beispiel überzeugt mich nicht so richtig. Das Autoradio ist irrelevant. Ohne Autoradio funzt der Motor auch. Bei falschem Einbau des Radios läuft der Motor trotzdem.

Zerleg aber mal den Motor in Eigenregie oder baue andere Bauteile dran und frag dann mal beim freundlichen Autohändler nach Gewährleistung...
Investor
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

regalboy hat geschrieben:
daytrader hat geschrieben:Hallo,

ich habe hier einen Gewährleistungsfall eines 3 Monate alten Gerätes. Der Käufer hat den Stecker abgetrennt und durch einen eigenen ersetzt. Vermutlich hat er den Stecker nicht durch die Rückwand seines Aquariumunterschrankes bekommen. Das hat 3 Monate lang funktioniert, jetzt halt nicht mehr. Ob der Defekt daher rührt....k.A.
Hersteller hat die kostenlose Reparatur aufgrund dessen abgelehnt. Wie schaut es rein rechtlich zwischen mir und Käufer aus? Muss ich das Gerät im Rahmen der gesetzl. Geäwhrleistung ersetzen?
Ich gehe von "ja" aus, wenn augenscheinlich der Stecker nichts mit dem Defekt zu tun hat.

Gegenbeispiel:
Du baust dir in dein Auto eine neues Radio ein.
Kann der Autohersteller dann die Gewährleistung verwehren wenn nach 2 Monaten der Motor einen Kolbenfresser hat?
Schlechtes Beispiel, die Autohersteller verweigern z.B. bei Chiptuning, Entfernung V-max Sperre, Gasumbau usw. gerne mal die Gewährleistung wenn es um Motor und Co geht. Ob das dann letztlich so vor Gericht Bestand hätte ist ja nochmal eine andere Sache - und wenn der Fensterheber nicht mehr funzt wird der Chip in Motor wohl auch unstrittig nicht verantwortlich sein.
Viele Grüße,
Christian
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Homelys
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

:winken:
Irgendwie habe ich im Hinterkopf das bei sicherheitstechnischen Änderungen auf eigene Faust die Garantie und Gewährleistung erlischt. Und das Stecker bei Elektrogeräten da dazu gehören. Da ging es um ne Nachttischlampe. Weiß auch nicht mehr wo ich das gelesen habe.
Ist aber schon einige Zeit her. Also bitte nicht festnageln.
SG
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Wolkenspiel
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

Mit gesundem Menschenverstand fragt man sich natürlich, wieso man denken kann, dass man mit ausgetauschtem Stecker einen Gewährleistungsfall geltend machen kann.
Aber im Endeffekt wirst Du ein Urteil finden müssen, welches das bestätigt.
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Technokrat
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

Ich lehne abgeschnittene Stecker generell ab. Machen die Hersteller auch, die es bei der Garantie einfacher als bei der Gewährleistung von uns haben.

Bislang ging es immer gut, ich kann leider keinen § nennen.

Es muss im Grunde geprüft werden, ob der andere Stecker den Schaden verursacht haben kann. Das läuft auf zeitraubende Diskussion heraus. Ich würde das so verfahren, dass wenn das Kabel und der Stecker fest mit dem Gerät verbunden sind, das eine technische Einheit bildet. Keine Chance für Ersatz.

Wenn das Stromkabel in das Gerät eingesteckt wird, wäre der Steckertausch zumindest fraglich, weil ja am Gerät nichts verändert wurde.
wolle
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

Wolkenspiel hat geschrieben:Mit gesundem Menschenverstand fragt man sich natürlich, wieso man denken kann, dass man mit ausgetauschtem Stecker einen Gewährleistungsfall geltend machen kann.
Aber im Endeffekt wirst Du ein Urteil finden müssen, welches das bestätigt.
Das sehe ich anders. Wieso sollte ein abgeschnittener Stecker einen Gewährleistungsfall ausschließen (wenn er nicht grad nenn abgeschnittenen Stecker reklamiert ;)). Das Abtrennen ist Standard, wenn der Stecker irgendwo nicht durchpasst, und beim Zusammensetzen kann eigentlich nicht viel schiefgehen, bzw. man kann es problemlos nachvollziehen, wenn es falsch gemacht wurde. Und ein abgetrennter Stecker, der durch einen anderen ersetzt wird, mindert auch nicht die Qualität oder Haltbarkeit des Rests der Maschine, es gibt keine guten oder schlechten Stecker (bzw. m.E. sind alle Stecker, die es in Deutschland zu kaufen gibt, nicht unterscheidbar im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Maschine).

Was anderes kann es nur sein, wenn es eine größere Maschine mit Spezialstecker war, die z.B. einen gewissen Anlaufstrom braucht, oder wenn bei 400V die Drehrichtung vertauscht wird oder was auch immer.
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daytrader
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

Zumindest ist es nicht nur in der Aquaristikbranche üblich, sondern auch bei Kafeemaschinen, Werkzeugen etc. weit verbreitet, dass Hersteller dies direkt in den Garantiebedingungen ausschließen. Damit sitzt dann natürlich auch der Händler auf dem trockenen, wenn er das Gerät zum Hersteller zurücksendet.
....Stecker abschneiden, Kabel kürzen, Kalkablagerungen oder unsachgemäßen Reparaturversuchen beruhen, fallen nicht unter den Garantieschutz.
Scheinbar geht aber auch die CE-Konformität verloren, wie ich in einigen Artikeln gelesen haben. Damit möchte ich so ein Gerät auch nicht mehr als gebraucht verkaufen, wenn ich es zurück nehmen müsste. Also quasi ein Totalverlust.

Ein Urteil was Händler betrifft konnte ich bislang nicht finden.
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martin_the_joiner
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

Meiner Meinung nach wird derjenige, der die letzte Montagetätigkeit am Gerät durchführt, zum Hersteller.

Steckerabschneider = Hersteller.
wolle
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

daytrader hat geschrieben:Zumindest ist es nicht nur in der Aquaristikbranche üblich, sondern auch bei Kafeemaschinen, Werkzeugen etc. weit verbreitet, dass Hersteller dies direkt in den Garantiebedingungen ausschließen. Damit sitzt dann natürlich auch der Händler auf dem trockenen, wenn er das Gerät zum Hersteller zurücksendet.
....Stecker abschneiden, Kabel kürzen, Kalkablagerungen oder unsachgemäßen Reparaturversuchen beruhen, fallen nicht unter den Garantieschutz.
Scheinbar geht aber auch die CE-Konformität verloren, wie ich in einigen Artikeln gelesen haben. Damit möchte ich so ein Gerät auch nicht mehr als gebraucht verkaufen, wenn ich es zurück nehmen müsste. Also quasi ein Totalverlust.

Ein Urteil was Händler betrifft konnte ich bislang nicht finden.
Bei Garantie kannst du ja (fast) machen, was du willst. Hier geht es um die Gewährleistung.

Und was meinst du mit zurücknehmen? Widerrufen kann man mit einem abgeschnittenen Stecker natürlich nicht mehr (bzw., für die Klugscheisser unter uns, doch, aber mit 100% Wertersatz, da korrekterweise nicht mehr verkäuflich).
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hkhk
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

daytrader hat geschrieben:Hallo,

ich habe hier einen Gewährleistungsfall eines 3 Monate alten Gerätes. Der Käufer hat den Stecker abgetrennt und durch einen eigenen ersetzt. Vermutlich hat er den Stecker nicht durch die Rückwand seines Aquariumunterschrankes bekommen. Das hat 3 Monate lang funktioniert, jetzt halt nicht mehr. Ob der Defekt daher rührt....k.A.
Hersteller hat die kostenlose Reparatur aufgrund dessen abgelehnt. Wie schaut es rein rechtlich zwischen mir und Käufer aus? Muss ich das Gerät im Rahmen der gesetzl. Geäwhrleistung ersetzen?
Um welches Gerät handelt es sich denn und was ist defekt?

Wenn der Defekt NICHTS mit dem Stecker zu haben kann, kannst du die Gewährleistung nicht ausschließen. Aber da bist du dir ja auch nicht sicher. Was sagt denn der Hersteller? Hat der den Fehler mal analysiert? Da die Herstellergarantie ja freiwillig ist, kann er die Regeln bestimmen. Bauliche Veränderung -> Nix mehr mit Garantie. Aber als Händler hast du, wie du ja leidlich immer wieder berichtest, die Arschkarte.

Brutal könntest du sagen: "Die Ware war einwandfrei, erst nach der Montage des Steckers ist der Defekt aufgetreten. Auch der Hersteller lehnt daher die kostenfreie Reparatur ab. Sie müssen sich daher zwecks Garantie / Gewährleistung an die Person wenden, die die Änderung an der Stromzufuhr durchgeführt hat."

Könnte der Defekt z.B. auf Kurzschluss im Stecker zurückzuführen sein? Laienhaft isoliert z.B., durch Bewegung des Kabels oder Geräts dann Kurzschluss und BUMM ?
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daytrader
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

hkhk hat geschrieben:
Könnte der Defekt z.B. auf Kurzschluss im Stecker zurückzuführen sein? Laienhaft isoliert z.B., durch Bewegung des Kabels oder Geräts dann Kurzschluss und BUMM ?
Keine Ahnung, ich bin kein Elektriker. Isolierung, Abschirmung, Wasserdichtheit-, bzw. IP-XX Schutz....ob man das alles hinbekommt als Laie und ob Fehler zu dem Defekt führen können.

Der Hersteller macht es sich einfach und hat das Teil mit Ablehnung aufgrund baulicher Veränderung zurückgesendet. Das wird nichts weiter kostenfrei analysiert.
Und was meinst du mit zurücknehmen?
Na was soll ich in dem Fall denn machen? Ich kann es nicht reparieren. Der Hersteller verweigert die Reparatur. Soll ich ihm ein neues Gerät geben, damit er wieder den Stecker abschneidet, um es in den Unterschrank bauen zu können? Also kann ich es nur zurücknehmen und auf den Müll werfen. Verkaufen tue ich sowas nicht. Der nächste bekommt einen Stromschlag und ich bin wieder der Ar....
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daytrader
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Ich habe mir das Gerät nun mal angeschaut (sollte man vielleicht machen und sich nicht nur das Reperaturprotokoll lesen :-y )

Offensichtlich wurde das Gerät für´s Ausland umgebaut. Der Stecker hat 3 Pin´s. Desweiteren ist er hinten offen. Wasser und Feuchtigkeit aus einem Aquariumunterschrank kann da ungehindert rein. Ein Fachmann war da eher nicht am Werk. Im Original ist der Stecker vergossen und hat 2 Pin.

Ich weiß nicht mal, ob ob für den dt. Markt konzipierte Geräte sich einfach nur durch den Stecker unterscheiden. Warum solche Spezies immer bei mir kaufen müssen. Kunde ist ein Schweizer, Lieferadresse war eine deutsche Anschrift.
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online-beobachter
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

Der Stecker ist sicher nicht Grund des Defekts, da kann man eigentlich auch nichts falsch machen.
Geht oder geht nicht bei 2 Drähten.
Sicher ist das aber eine Gelegenheit den Gewährleistungsanspruch abzulehnen.
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hkhk
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

daytrader hat geschrieben:Der Stecker hat 3 Pin´s. Desweiteren ist er hinten offen. Wasser und Feuchtigkeit aus einem Aquariumunterschrank kann da ungehindert rein. ... Im Original ist der Stecker vergossen und hat 2 Pin.
Na siehst du, so einfach ist der Gewährleistungsausschluss festgestellt.

Der mittlere Stecker ist übrigens der Masse-Anschluss bzw. der Schutzkontakt.
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fussel
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

online-beobachter hat geschrieben:Der Stecker ist sicher nicht Grund des Defekts, da kann man eigentlich auch nichts falsch machen.
Geht oder geht nicht bei 2 Drähten.
Wenn da Wasser rein laufen kann, gibt es einen Kurzschluss im Gerät. Da hat eine getauschter Stecker definitiv Einfluss auf einen möglichen Schaden. Ich würde das auch ablehnen und entsprechend begründen.
Soll er doch klagen.
Ralf
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

Genau so sieht es aus. Mit einem vergossenen Stecker hat das Gerät bestimmte Eigenschaften (IPxx). Die stehen vermutlich auch auf dem Gerät oder wenigstens in der Anleitung. Mit dem neuen Stecker wird dieses Eigenschaft nicht mehr gegeben sein. Es hat schon seinen Sinn, dass vergossene Stecker eingesetzt werden.

Vermutlich ist auch die CE-Konformitätserklärung nicht mehr gültig.

Auch wenn der Wechsel des Steckers vermutlich nicht Ursache des Defekts ist, wird man die Gewährleistung guten Gewissens ablehnen können. Für den Kunden ist das zwar ärgerlich, aber seine Aussichten bei einer Klage schätze ich als eher gering ein.
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fonprofi
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

Der Stecker ist für Italien vorgesehen.
Den haben wir bei den Exportgeräten zum Teil als Adapter dabei, wenn es nach Italien geht.
regalboy
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Re: Abgetrennter Stecker | Gewährleistung

daytrader hat geschrieben:Hmm das Beispiel überzeugt mich nicht so richtig. Das Autoradio ist irrelevant. Ohne Autoradio funzt der Motor auch. Bei falschem Einbau des Radios läuft der Motor trotzdem.

Zerleg aber mal den Motor in Eigenregie oder baue andere Bauteile dran und frag dann mal beim freundlichen Autohändler nach Gewährleistung...
Investor hat geschrieben:....
Schlechtes Beispiel, die Autohersteller verweigern z.B. bei Chiptuning, Entfernung V-max Sperre, Gasumbau usw. gerne mal die Gewährleistung wenn es um Motor und Co geht. Ob das dann letztlich so vor Gericht Bestand hätte ist ja nochmal eine andere Sache - und wenn der Fensterheber nicht mehr funzt wird der Chip in Motor wohl auch unstrittig nicht verantwortlich sein.

Vertut euch da mal nicht:

Heutzutage wird in modernen PKW fast alles über Bus-Systeme gesteuert und da kann natürlich theoretisch der Chip vom Motor auch andere Komponenten lahmlegen.
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