EU: neue Richtlinien zum Urheberrecht

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Andre (KM)
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EU: neue Richtlinien zum Urheberrecht

Nachdem die EU mit der DSGVO schon einen guten Teil dazu beigetragen hat, den digitalen Standort EU immens zu schwächen, folgt gleich die nächste Keule:
Die Rechtspolitiker im Justizausschuss haben sich auch für ein breites, fünfjähriges Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet ausgesprochen. Zugleich sollen ihrem Votum nach auch Nachrichtenagenturen in den Genuss damit verbundener Vergütungsansprüche gegenüber Online-Diensteanbietern wie Google kommen.
Quellen:

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 87028.html

https://www.focus.de/digital/copyright- ... 30352.html

Da hat die Lobbyindustrie ganze Arbeit geleistet.

Meinem Verständnis nach würde da künftig dann auch drunter fallen, wenn man Textpassagen eines Zeitungsartikels hier im Sellerforum veröffentlich, richtig?

Gruß,
André


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bcksbx
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Re: EU: neue Richtlinien zum Urheberrecht

Andre (KM) hat geschrieben: Meinem Verständnis nach würde da künftig dann auch drunter fallen, wenn man Textpassagen eines Zeitungsartikels hier im Sellerforum veröffentlich, richtig?

Gruß,
André
Dies wird eh schon durch das Leistungsschutzrecht abgedeckt. Hier wird das nicht so hart gehandhabt, aber ich kenne Foren, da dürfen keine Textinhalte, auch nicht auszugsweise gepostet werden. Maximal der Link und der auch in vielen Fällen nicht anklickbar.

Zum neuen Gesetzentwurf: Das hilft vielen Rechteinhabern Gelder zu verdienen, die ihnen zustehen. Plattformen wie Youtube sind in diesen Sachen rechtsfreie Räume. Man lässt sich zudem noch feiern mit Klicks und Kommentaren, wenn illegal Zeug hochgeladen wird. Natürlich kann man das heute schon löschen lassen, nur dies ist mühsam und wenn man hinten fertig ist, kann man vorne direkt wieder anfangen.
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Malik
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Re: EU: neue Richtlinien zum Urheberrecht

wenn man Textpassagen eines Zeitungsartikels hier im Sellerforum veröffentlicht
, sollte man das dann in einem geschlossenen Bereich tun, das gilt nicht als Öffentlichkeit. Öffentlich ist es nur, wenn es in einem ohne Anmeldung einsehbaren Bereich steht.

Davon abgesehen ist das Ganze noch nicht so beschlossen, wie es aussieht, man kann es noch abwenden:
https://netzpolitik.org/2018/schlag-geg ... hutzrecht/
Ich verkaufe Kondome. Noch Fragen?

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