„ACHTUNG! Die zu Beginn des Registrierungsverfahrens von der Stiftung EAR erteilte Interims-ID hat lediglich den Charakter einer Bearbeitungsnummer, d.h. bis zur Erteilung der endgültigen WEEE-Registrierungsnummer dürfen die entsprechenden Geräte noch nicht verkauft werden.
Elektro(nik)geräte im Anwendungsbereich des Elektrogesetzes müssen so gekennzeichnet werden, dass die folgenden Angaben erkennbar werden:
Wer ist der Hersteller des Gerätes? Dazu muss in der Regel eine Marke zur Herstelleridentifikation direkt auf dem Produkt aufgebracht sein, anhand der im öffentlichen Register der Gemeinsamen Stelle der registrierte Hersteller auffindbar ist.
Bei B2C-Produkten: Ein Hinweis darauf, dass das Elektro(nik)gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Dazu dient das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne.
Wurde das Gerät vor oder nach dem 13. August 2005 hergestellt bzw. erstmalig in Deutschland in Verkehr gebracht? Bei B2C-Geräten kann dies durch einen schwarzen Balken verdeutlicht werden, der unter dem o.g. Mülleimer-Symbol angebracht wird. Allerdings sind laut der entsprechenden Norm DIN EN 50419 auch andere Hinweise, wie beispielsweise eine fortlaufende Typ- oder Seriennummer, geeignet. Gleiches gilt für B2B-Geräte, die nicht mit dem Symbol des durchgestrichenen Mülleimers gekennzeichnet werden dürfen.
Quelle
http://www.elektrogesetzdotde