EAR | WEEE Nummer beantragt, aber noch nicht vergeben

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daytrader
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EAR | WEEE Nummer beantragt, aber noch nicht vergeben

Hallo,

ich habe einen Lieferanten nach der gültigen EAR Registrierung befragt.

Antwort:
Die Wee wurde beantragt - wir warten wohl aktuell auf die Nummer.
Nach einem Anruf im zuständigen Amt ist eine Beantragung bereits „ok“ da die Bearbeitungszeit nicht mehr an unserer Seite ist.
Nun tue ich mich mit dieser Aussage schwer, da ich 2016 vom Bundesumweltamt ein Strafverfahren am Hals hatte. Bei der EAR, heißt es immer ich solle später anrufen.

Darf ich in diesem "Schwebezustand" die Artikel verkaufen bzw. darf der Lieferant diese überhaupt verkaufen? Ich habe ja nichts in der Hand und wenn die Aussage nicht stimmen sollte, bin ich eh wieder der Dumme.


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xMerchant
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Re: EAR | WEEE Nummer beantragt, aber noch nicht vergeben

Keine Ahnung und du wirst hier zu diesem Sonderfall wahrscheinlich auch niemanden finden. Aber von der Logik her:

Ohne wird nicht gehen, die Nummer MUSS ja unentfernbar am Gerät angebracht sein. Man wird kaum mit einem Aufdruck "ist beantragt, dauert noch" durch kommen, dann bräuchte es keine Pflicht zur Anbringung der Nummer, dann würde der Hinweis auf die Datenbank der EAR reichen.

Meiner Meinung nach: Keine WEEE-Nummer am Gerät angebracht -> Abmahngefahr
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daytrader
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Re: EAR | WEEE Nummer beantragt, aber noch nicht vergeben

Muss die Nummer tatsächlich am Gerät angebracht sein oder nur dieses Mülltonnen Symbol?

Auf der Verpackung ist nur das Mülltonnen Symbol aufgedruckt....nix Nummer.
Sis
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Re: EAR | WEEE Nummer beantragt, aber noch nicht vergeben

„ACHTUNG! Die zu Beginn des Registrierungsverfahrens von der Stiftung EAR erteilte Interims-ID hat lediglich den Charakter einer Bearbeitungsnummer, d.h. bis zur Erteilung der endgültigen WEEE-Registrierungsnummer dürfen die entsprechenden Geräte noch nicht verkauft werden.
Elektro(nik)geräte im Anwendungsbereich des Elektrogesetzes müssen so gekennzeichnet werden, dass die folgenden Angaben erkennbar werden:

Wer ist der Hersteller des Gerätes? Dazu muss in der Regel eine Marke zur Herstelleridentifikation direkt auf dem Produkt aufgebracht sein, anhand der im öffentlichen Register der Gemeinsamen Stelle der registrierte Hersteller auffindbar ist.
Bei B2C-Produkten: Ein Hinweis darauf, dass das Elektro(nik)gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Dazu dient das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne.
Wurde das Gerät vor oder nach dem 13. August 2005 hergestellt bzw. erstmalig in Deutschland in Verkehr gebracht? Bei B2C-Geräten kann dies durch einen schwarzen Balken verdeutlicht werden, der unter dem o.g. Mülleimer-Symbol angebracht wird. Allerdings sind laut der entsprechenden Norm DIN EN 50419 auch andere Hinweise, wie beispielsweise eine fortlaufende Typ- oder Seriennummer, geeignet. Gleiches gilt für B2B-Geräte, die nicht mit dem Symbol des durchgestrichenen Mülleimers gekennzeichnet werden dürfen.



Quelle http://www.elektrogesetzdotde
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daytrader
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Re: EAR | WEEE Nummer beantragt, aber noch nicht vergeben

Wurde 2018 erstmal auf dem Markt gebracht. Im EAR Verzeichnis finde ich weder Marke, noch Hersteller. Unter der Mülltonne ist ein Streifen.
Zuletzt geändert von daytrader am 13. Mär 2018 15:14, insgesamt 1-mal geändert.
Sis
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Re: EAR | WEEE Nummer beantragt, aber noch nicht vergeben

Hier noch mal https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/e ... tml?page=6

Punkt: Kennzeichnungspflicht


Wir setzen auf der Rechnung die jeweilige weeenr des Herstellers oder bei Eigenprodukten unsere WEEENr.

Der Hersteller muss ja nicht zwingend in DE registrieren - wenn er es nicht macht und Du es auf den Mrkt b2c bringst, bist Du im Sinne EAR Hersteller und registrierungspflichtig (egal ob Erwerb in EU oder Drittland)
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daytrader
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Re: EAR | WEEE Nummer beantragt, aber noch nicht vergeben

Danke dir. Macht auch vom logischen keinen Sinn. Ich habe nichts in der Hand, außer eine Email. Ob der Inhalt stimmt, kann ich nicht prüfen. Dann muss er die Ware wieder abholen.
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