Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

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daytrader
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Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

Nabend,

ein großer internationaler Konzern hat bei mir einen eher kleinpreisigen Artikel bestellt (39 €). Dieser hätte angeblich 30 Sek. funktioniert und dann den Geist aufgegeben.

Ich habe zur Einsendung zwecks Überprüfung gebeten. Nun stellt sich der Bearbeiter quer und fordert die Abholung, da es sich um eine Reklamation handelt. Die Abholung wäre Mo -bis Fr. von 9 bis 12 und 14 bis 17 möglich :durchdreh: Hoffentlich dreht der DPD Fahrer nicht gerade in der Mittagspause seine Runde dort juhu

Dies wäre so in der Auftragsmail so ausgemacht. Und tatsächlich die Bestellung erfolgte per Mail. In den ewig vielen Verweisen auf deren Bedingungen wird im Reklamations Fall die Abholung verlangt. Und auch so werden quasi meine Regelungen ausgehebelt. Können die das so einfach, wenn Sie sich auf meine Angebote beziehen und bestellen?
Die picken sich nur die Preise raus und der Rest erfolgt zu deren Bedingungen. Streng genommen weiß ich ja nicht mal, ob es sich um eine gerechtfertigte Reklamation handelt, konnte den Artikel ja nicht prüfen.

Für mich hieße das ja zukünftig nur noch Bestellungen über den Shop anzunehmen und nichts mehr per Fax oder Mail.

Mir geht es hier weniger um den Schaden (der ist ja zum Glück gering), sondern darum, ob deren Vorgehen rechtl. ok ist. Ich bin davon ausgegangen, dass die zu meinen Bedingungen bestellen und diese mit der Auftragserteilung anerkennen.


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Ralf
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

Die haben dir mit der Mail ein Angebot gemacht und du hast es angenommen ...
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wolle
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

Entweder organisier eine Abholung oder schreib es ab.
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daytrader
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

Naaaaja. Nach dem Briefkopf der erste Satz: "Hiermit bestellen wir", liest sich erstmal weniger wie ein Angebot.

Würde ich nicht reagieren, käme vermutlich bald eine Anfrage wo die Ware bleibt.

Aber auf Seite 2 unten dann "auf der Grundlage" kommen die ganzen bösen Dinge.

4 Seiten lesen für einen 39 € Auftrag :shit:
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daytrader
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

wolle hat geschrieben:Entweder organisier eine Abholung oder schreib es ab.
Schreib ich ab. Und Fax Mail Bestellungen für Institute, Firmen etc. schaffe ich ab. Waren 2017 eh nur Mini Aufträge bei. Hat stark abgenommen.
Ralf
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

daytrader hat geschrieben:Naaaaja. Nach dem Briefkopf der erste Satz: "Hiermit bestellen wir", liest sich erstmal weniger wie ein Angebot.
Ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags. Ist im Onlineshop nichts anderes, wenn man bestellt. Und wenn man dann noch als gewerblicher Käufer im Kommentarfeld "Es gelten unserer Bedingungen unter bla blubb" schreibt, nimmt man die als Verkäufer an, wenn man unwidersprochen liefert.
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daytrader
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

Ralf hat geschrieben:Und wenn man dann noch als gewerblicher Käufer im Kommentarfeld "Es gelten unserer Bedingungen unter bla blubb" schreibt, nimmt man die als Verkäufer an, wenn man unwidersprochen liefert.
Also in so einem Fall einfach nicht liefern und dann die Mecker Mails abwarten :gruebel: Alternativ widersprechen nachdem man aufwendig zig Seiten Bedingungen auf deren Seiten durchgelesen hat?

Eigentlich will ich nur meine Ruhe vor so einem Gedöns. Wer nicht zu meinem Bedingungen kaufen will, soll halt den Wettbewerb beehren.
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fussel
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

Du musst doch deren AGB nicht akzeptieren. Antworte auf die Bestellanfrage einfach dass ausschließlich deine AGB gelten und dies vom Auftraggeber bestätigt werden soll. Anderenfalls kommt keine Bestellung zustande.
xMerchant
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

Das müsste man doch rechtswirksam in den eigenen AGB unter bringen können, dass Vergabe- oder Lieferbedingungen eines gewerblichen Käufers der schriftlichen Bestätigung bedürfen und nicht durch konkludentes Handeln akzeptiert werden. Da der Käufer die AGB vor dem Kauf zur Kenntnis nehmen muss, sollte man damit konkludentes Handeln ausschließen können.
wolle
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

xMerchant hat geschrieben:Das müsste man doch rechtswirksam in den eigenen AGB unter bringen können, dass Vergabe- oder Lieferbedingungen eines gewerblichen Käufers der schriftlichen Bestätigung bedürfen und nicht durch konkludentes Handeln akzeptiert werden. Da der Käufer die AGB vor dem Kauf zur Kenntnis nehmen muss, sollte man damit konkludentes Handeln ausschließen können.
De facto nicht. Der Käufer schreibt, dass er nur seine eigenen AGB akzeptiert. Und das nimmt man im Endeffekt spätestens mit der Lieferung hin. Ist so. Eine abweichende explizite Zustimmung wird man nicht erhalten.
xMerchant
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

Noch viel schlimmer, wie ich gerade gefunden habe ist so eine Klausel sogar abmahnbar. Individualvereinbarungen haben immer Vorrang vor AGB.
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lima-shop
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

Gibt‘s bei uns grundsätzlich nicht so ein Theater.
Entweder die bestellen über unseren Shop zu unseren AGB oder es kommt kein Auftrag Zustande.
Am Ende haben bisher alle im Shop bestellt :)
miezekatze
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

lima-shop hat geschrieben:Gibt‘s bei uns grundsätzlich nicht so ein Theater.
Entweder die bestellen über unseren Shop zu unseren AGB oder es kommt kein Auftrag Zustande.
Am Ende haben bisher alle im Shop bestellt :)
Exakt. Bei uns haben u.a. schon Firmen für Kreuzfahrtschiffe Großmengen eines Artikels bestellt mit genau so einem Quatsch, erstmal 5 zum testen hinschicken (kostenlos), dann wenn die das okay geben den Rest auf Rechnung und noch sonstigen Quatsch. :durchdreh:

Naja, letztlich haben sie alles auf Vorkasse gekauft. Man kann es ja mal probieren. Aber ich sehe wie genügend unserer Lieferanten abgezockt werden und die lassen es alle mit sich machen ("das rechnet sich"). Und nein, nicht nur von Amazon auch wenn die natürlich Rekorde darin aufstellen. Da kann ich absolut verstehen wieso Firmen das fast als selbstverständlich erachten das man zu deren Bedingungen was verkaufen darf ( :durchdreh: )
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daytrader
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

Früher gab es da immer Diskussionen, gerade von öffentlichen Einrichtungen. Die können/dürfen angeblich nur per Fax, Mail etc. bestellen.

Das Fax habe ich eigentlich nur noch wegen solcher Firmen, Institute und Co.
Private Kunden haben das Fax glaube schon lange nicht mehr genutzt. Nach der Erfahrung könnte ich das Fax auch in den wohlverdienten Ruhestand schicken.

Neben dieser Erfahrung nerven mich solche Bestellungen eh schon länger. 19 € Umsatz und die Kunden dann komplett mit Rechnungadresse und abweichender Lieferadresse händisch anlegen und dann den Verkauf anlegen (und im Afterbuy noch 2% Provision zahlen juhu ). Der Zeitaufwand lohnt lohnt nicht.
Ralf
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

daytrader hat geschrieben: (und im Afterbuy noch 2% Provision zahlen juhu )
Dann machst du was falsch. Über den Sellcreator ist das eine normale Transaktion.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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Kaluna
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

Ich wickel das eigentlich immer so ab, dass ich bei solchen Bestellungen eine Auftragsbestätigung mit allen gesetzlichen Informationen maile, die auch über den Shop versendet werden. Da ist dann die Lage im Grunde genommen klar und es gibt nicht solche unmöglichen Rückmeldungen.

Und Anfragen, die für ein Bestellvolumen von 100 Euro mit x-Seiten Grundlagen kommen, die bestätigt und nachgewiesen werden sollen und am besten noch Rechnungskauf mit 4 Wochen Zahlungsziel, geb ich gern an die Konkurrenz ab - da lohnt der Aufwand nun echt nicht...
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Technokrat
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Re: Gewerblicher Käufer fordert Abholung von Reklamation

Manchmal kommt sowas auch für 3,90 Artikel herein.

Ich verweise da generell auf die Online-Einkaufsmöglichkeiten, die ich eben anbiete.

Manchmal wird das dann auch feinsäuberlich genutzt.

Bis auf eine Firma, die es konstant nicht gebacken bekommen, der ich auch irgendwann einen Ehrenpreis schicke. Sie können das zwar schon, aber sie scheinen sehr komplizierte interne Prozesse am Laufen zu haben. Für die habe ich mittlerweile ein kleines Textbaustein-Set :-)
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