Guten Morgen,
ich hab da mal eine etwas knifflige Frage.
Angenommen ich stimme den neuen Richtlinien zu und übertrage Ebay das Nutzungsrecht für meine (selbst erstellten) Artikelbilder, dann stehen diese Bilder auch jedem anderen zur Verfügung der einen Artikel mit identischer EAN auf Ebay (!) zum Verkauf anbietet. Soweit klar.
Was, wenn ich eines dieser Bilder (an denen ich das Urheberrecht habe) irgendwann in einem Fremdshop ausserhalb Ebay entdecke, wo es widerrechtlich benutzt wird?
Kann ich dann immer noch meine Rechte gegenüber diesem Shopbetreiber geltend machen, oder kann dieser behaupten, er habe die Bilder von Ebay kopiert, womit er sich dann gegenüber Ebay strafbar gemacht hat und nicht mir gegenüber?
Und wie soll man im Zweifelsfall nachweisen können, ob der Nutzer in meinem Shop-, oder bei Ebay kopiert hat?
Neue Ebay-Richtlinien / Urheberschutz
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Re: Neue Ebay-Richtlinien / Urheberschutz
Du übergibst ja die Bilderrechte Ebay und nicht den da verkaufenden Händlern.
Von daher ist eine Nutzung außerhalb von Ebay weiter ein Verstoß.
Allerdings bekommt Ebay ja dann auch alle anderen Rechte der Marke von dir.
Wenn dann ein Exklusivhändler von Ebay einen Laden eröffnet und in Instragram dafür wirbt, solltest du Pech haben.
Von daher ist eine Nutzung außerhalb von Ebay weiter ein Verstoß.
Allerdings bekommt Ebay ja dann auch alle anderen Rechte der Marke von dir.
Wenn dann ein Exklusivhändler von Ebay einen Laden eröffnet und in Instragram dafür wirbt, solltest du Pech haben.
Re: Neue Ebay-Richtlinien / Urheberschutz
Was meinst du damit? Ich habe es so verstanden, dass man Ebay ein Nutzungsrecht an den Bildern einräumt.foot hat geschrieben:Allerdings bekommt Ebay ja dann auch alle anderen Rechte der Marke von dir.
Falls du meinst, dass jemand auf seine Angebote bei Ebay verweist und dafür auf Instagram die Bilder verwendet, ist das m.E. nicht durch die Rechteeinräumung abgedeckt.foot hat geschrieben:Wenn dann ein Exklusivhändler von Ebay einen Laden eröffnet und in Instragram dafür wirbt, solltest du Pech haben.
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Re: Neue Ebay-Richtlinien / Urheberschutz
Ebay brauch die Nutzungsrechte der Marke, sonst können diese ja auch nicht die Bilder, die technischen Daten etc. für Werbezwecke etc. verwenden - es ist auch nur von einem Nutzungsrecht die Rede und nciht davon, dass eine Marke übertragen werden soll.
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Re: Neue Ebay-Richtlinien / Urheberschutz
Was verstehst du unter "Nutzungsrecht der Marke"? Ist das eine Definition aus den neuen AGB von Ebay oder woher kommt dieser Begriff?
Markenrecht und Urheberrecht sind zwei völlig verschiedene Dinge, die rein gar nichts miteinander zu tun haben.
Will Ebay Rechte an Bildern haben oder worum geht es?
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Will Ebay Rechte an Bildern haben oder worum geht es?
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Re: Neue Ebay-Richtlinien / Urheberschutz
Ebay mischt die Rechte in den bisherigen neuen AGB bunt durcheinander und will alles. Inkl. Persönlichkeitsrechte
Re: Neue Ebay-Richtlinien / Urheberschutz
Ich verstehe schon den Unterschied zwischen Markenrechten und Nutzerrechten.
Technokrat hat vollkommen Recht.
Bei den neuen AGB geht es nicht nur um die Bilderrechte.
Hatte dazu in dem anderen Tread auch die entsprechenden Links gepostet, wo man sich ausführlich zu diesem Thema informieren kann.
Weltweites, unwiderrufliches Recht an Marke, Logo, Beschreibung zur Verwendung und Änderung durch Ebay.
Technokrat hat vollkommen Recht.
Bei den neuen AGB geht es nicht nur um die Bilderrechte.
Hatte dazu in dem anderen Tread auch die entsprechenden Links gepostet, wo man sich ausführlich zu diesem Thema informieren kann.
Weltweites, unwiderrufliches Recht an Marke, Logo, Beschreibung zur Verwendung und Änderung durch Ebay.
Re: Neue Ebay-Richtlinien / Urheberschutz
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ebay- ... 21987.html
Aber solange keiner gegen die Zwangslizenzierung klagt, wird sich nichts ändern. Und ich gehe davon aus, dass keiner aus dem sellerforum potent genug ist, hier den Rechtsweg bestreiten zu können und zu wollen.
anwalt.de hat geschrieben:Unsere rechtliche Einschätzung: Unwirksamkeit der Zwangslizensierung!
Auch mit der Zwangslizenzierung bleibt ein Vorgehen gegen Händler, die Ihre Werke (Lichtbilder, Produktbeschreibungen, etc.) nutzen möglich.
Das Zustimmen alleine macht die Zwangslizenzierung noch lange nicht rechtswirksam.
Urheberrechtsverletzungen können auch weiterhin durch Händler auf eBay verfolgt werden.
Aber solange keiner gegen die Zwangslizenzierung klagt, wird sich nichts ändern. Und ich gehe davon aus, dass keiner aus dem sellerforum potent genug ist, hier den Rechtsweg bestreiten zu können und zu wollen.
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Re: Neue Ebay-Richtlinien / Urheberschutz
Zu etwas ähnlichem habe ich gestern meinen Anwalt befragt - die Antwort steht noch aus:Rotzeplom hat geschrieben:Kann ich dann immer noch meine Rechte gegenüber diesem Shopbetreiber geltend machen, oder kann dieser behaupten, er habe die Bilder von Ebay kopiert, womit er sich dann gegenüber Ebay strafbar gemacht hat und nicht mir gegenüber?
Und wie soll man im Zweifelsfall nachweisen können, ob der Nutzer in meinem Shop-, oder bei Ebay kopiert hat?
Angenommen ich habe auf eBay sehr kleine Bilder und gewähre die Nutzungsrechte. Dürfte eBay sich die gleichen Bilder, aber deutlich größer aus meinem Shop ziehen? Oder gilt das Nutzungsrecht für das Bild nur in der Form, in der ich es auf eBay hochlade?
Das ist ein bissel Haarspalterei, aber dennoch nicht uninteressant.
Da eBay selbst angibt, mit externen Kataloganbietern zusammenarbeiten zu wollen, hätte eBay ja zukünftig das Recht, die Bilder auch an die Kataloganbieter weitergeben zu dürfen. Was wiederum machen Kataloganbieter?
Wenn ein Bild irgendwo in einem externen Shop auftaucht, kann es entweder direkt, bei eBay oder sogar legal beim Kataloganbieter bezogen worden sein. Da wird es schwierig...
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Re: Neue Ebay-Richtlinien / Urheberschutz
Ich durfte wieder klicken, und ich denke zitieren ist auch erlaubt:
Fraglich ist, wie das läuft, wenn auf dem selbst fotografierten Produkt die Marke erkennbar ist (?).
Im verlinkten Text oben von hkhk steht im Grunde die Antwort: sie wollen zu viel.
Ich weiß nicht, ob der Text verändert worden ist, aber mittlerweile beziehen sich alle weiteren Rechte auf die abgetretenen Bilder.Indem der gewerbliche Verkäufer eBay Produktdaten zur Verfügung stellt (insbesondere durch Einstellen, Wiedereinstellen oder Erneuern von Angeboten), räumt er eBay (gemeint ist diejenige Gesellschaft, die gemäß der geltenden eBay-AGB Vertragspartner des jeweiligen Nutzers ist) ein unwiderrufliches, unentgeltliches, nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die bereitgestellten Produktdaten einschließlich daran bestehender Urheber-, Marken-, Design- und sonstiger Rechte, insbesondere Persönlichkeitsrechte, online und offline, unter Einsatz jeglicher technischer Mittel weltweit zu nutzen und zu bearbeiten, d.h. die Produktdaten im Rahmen und für die Bewerbung der weltweiten Websites, Dienste, lokalen und mobilen Applikationen und Anwendungen von eBay zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere im eBay-Katalog zu speichern und anderen Nutzern für das Erstellen eigener Angebote zur Verfügung zu stellen.
Fraglich ist, wie das läuft, wenn auf dem selbst fotografierten Produkt die Marke erkennbar ist (?).
Im verlinkten Text oben von hkhk steht im Grunde die Antwort: sie wollen zu viel.
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