Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DSGVO

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Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DSGVO

Hallo,

das ist zwar noch etwas hin und vermutlich werden die Rechtsanwaltskanzleien sich rechtzeitig mit einer Fülle von Newsletten melden, aber hat sich das trotzdem schon mal jemand ansgeschaut?

Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird das Datenschutzrecht innerhalb Europas vereinheitlicht , um dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine Daten zu verschaffen. Entsprechend gelten künftig in allen EU-Staaten die gleichen Standards in Sachen Datenschutz, datenschutzrechtliche „Rückzugsräume“ innerhalb Europas soll es damit nicht mehr geben.


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wolle
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Bis auf eine allgemeine Warnung hab ich noch nichts davon zur Kenntnis genommen, ich glaub ich warte auch erstmal ab bis alle in Panik ausbrechen, um mich dann anzuschließen.

Ich kann nur für uns sagen, dass relativ zeitgleich Mitte 2018 eine neue Pauschalreisenrichtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt wird, die so dermaßen beschissen ist, dass das Justizministerium bereits vor Inkrafttreten darauf hinweist, dass die EU-Kommission zugesagt hat, zeitnah zu handeln, falls Probleme auftreten. Aktuell ist eine rechtskonforme Umsetzung absolut illusorisch, von daher können wir nur schwach hoffen, dass da ein anderes blindes Huhn zufällig das Korn gefunden hat.
cellar
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Datenschutzgrundverordnung Start 25.08.2018

Die EU fordert wieder einige neue sehr sinnhafte Änderungen, habe dazu im Forum noch nichts gefunden und daher ein eigener Thread.

Für mich stellen sich zurzeit folgende Fragen:
* zusätzliche Informationspflichten
In einfachen Worten muss ein doch sehr umfangreiches Punktepaket abgearbeitet werden, diese Zusatztexte müssen dann mit AGB, Datenschutz zusätzlich in die Mail rein? :D


* Recht auf Datenübertragbarkeit
Ein Shopkunde muss jetzt ein Format erhalten können welches er Shopbetreiber XY geben kann, sodass die Daten dort eingelesen werden können?


* bei mehr als 10 Mitarbeitern muss ich eine eigene Person damit beauftragen den Datenschutz zu überwachen?
Zuletzt geändert von Ralf am 17. Okt 2017 17:21, insgesamt 1-mal geändert.
Andre (KM)
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Moin,

in diversen sozialen Medien brechen gerade nicht wenige Leute in Panik aus als wenn der dritte Weltkrieg bevorsteht in Bezug auf die DSGVO.

Entweder nehme ich das ganze Thema zu sehr auf die leichte Schulter, oder aber die "Panik-Menschen" arbeiten bereits heute nicht wirklich konform. Was ändert sich denn WIRKLICh was gravierend ist?

Newsletter:
der Besucher muss selber einwilligen sprich Haken setzen, muss es über eine Mail bestätigen, es muss protokolliert werden und das Ganze muss auf freiwilliger Basis erfolgen. Das ist heute so und auch ab Mai.

Datenschutzbeauftragter: ebenfalls eindeutig ab wnan dieser benötigt wird.

Cookies und Plugins: ebenfalls wie aktuell gemacht wird eine Abfrage ob Cookies genutzt werden dürfen.

Auftragsdatenverarbeitung: ggf. Verträge prüfen was da wieweit angepasst werden muss.

Alles in allem kein Hexenwerk, ich sehe keinen Punkt wo ich sage "OK, da muss ich nun meine Prozesse glänzlich anders gestalten".

Mache ich jetzt nur einen gravierenden Denkfehler oder wird einfach schlichtweg nur Panik verbreitet, um möglichst viele Kurse, Ebooks & Verträge rund um das Thema DSGVO zu verkaufen? :gruebel:


Gruß,
André
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Nico-2012
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Natürlich sollte man das Thema grundsätzlich nicht auf die leichte Schulter nehmen, aber wer sonst auch ordentlich arbeitet brauch nicht in Panik verfallen. Vieles sollte jetzt schon so gehandhabt werden und alles andere ergibt sich.

War doch bei der Button-Lösung nicht anders, die totale Panik und am Ende haben wir es alle überlebt.

Mir war schon klar, dass viele in Panik geraten. Vielen merken durch die Präsenz des Themas, dass einiges bisher schon nicht richtig läuft. Dann gibt es einige die können natürlich jetzt Ihre Sachen zusätzlich verkaufen und andere werden sich wahrscheinlich hinterher feiern lassen, mit mir wart Ihr gerüstet und das Spielchen geht bei der nächsten Verordnung von vorne los.
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hkhk
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Was genau ändert sich denn jetzt?
Was muss ich als kleiner Händler (ausschließlich eBay) ohne Angestellte machen?

Das fängt schon bei den rechtlichen Hinweisen an. Da heißt es bei mir:

Hinweis gemäß § 33 BDSG:
Die an uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert. Diese Speicherung dient
ausschließlich zur Kommunikation mit den Kunden sowie zur Abwicklung der Bestellungen.
Durch die Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.


Des weiteren, muss ich die Einhaltung der ganzen Datenschutzbestimmungen irgendwie dokumentieren?
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koshop
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Mir war schon klar, dass viele in Panik geraten. Vielen merken durch die Präsenz des Themas, dass einiges bisher schon nicht richtig läuft.
Es wird aber auch schon ganz schön Panik geschürt. Paradebeispiel in meinen Augen zur Zeit Trustedshops auf ihrem shopbetreiber-blog

Da wird um drei Ecken gedacht eine Pflicht zum zulassen von Gastbestellungen herbeigeredet - mit einer Argumentation die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann oder behauptet das man besser gar keine Newsletter mehr verschicken sollte weil man sonst eine Alterprüfung machen müsste da sich unter 16 jährige nicht anmelden dürfen.
Dass es sich dabei um hergeleitete Interpretationen und Einzelmeinungen eines Anwalts handelt wird dabei unerwähnt gelassen, das wird mit einer Sicherheit einfach so behauptet als gäbe es dazu schon ein höchstrichterliches Urteil.
Dafür wird das ganze im Umfeld garniert mit kostenpflichtigen Angeboten zur Absicherung.
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Templer
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Ich denke, wenn man sich eine überarbeitete Datenschutzerklärung für den Shop besorgt und Datenschutzanfragen (Auskunft, Korrektur, Sperrung, Löschung) schnell und zufriedenstellend bearbeitet, dann ist das schon die halbe Miete.

Das Verfahrensverzeichnis ist natürlich, je nach Betriebsgröße und Anzahl der Prozesse, etwas Arbeit, ist dann aber auch eine große Hilfe bzw. Grundlage, wenn man sich bisher noch keine Gedanken darüber gemacht, wann welche Daten wie gesperrt oder gelöscht werden müssen.
wolle
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

koshop hat geschrieben:Es wird aber auch schon ganz schön Panik geschürt. Paradebeispiel in meinen Augen zur Zeit Trustedshops auf ihrem shopbetreiber-blog
Man muss sich verdeutlichen, dass solche Firmen natürlich ihr Geld mit genau sowas verdienen. Das ist in dem Fall natürlich ein echter Marketingerfolg. Wenn man es nüchtern betrachtet, ist es eins von unzähligen Gesetzen, die an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen und mit denen man irgendwie praxistauglich umgehen muss. "Nichts machen" ist sicher kein guter Tipp. Aber irgendwelche Geschäftsmodelle deswegen umstellen, das halte ich für absurd.

Man stelle sich nur vor, was für herrliche Säue man durchs Dorf hätte treiben können, als die GOBD vor ein paar Jahren rausgekommen sind. Da stehen Sachen drin, da glaube ich nicht, dass 2% der Forenteilnehmer das korrekt umsetzen. Allerdings: Leben noch alle? Ja (zumindest fast ;)). Fährt man ganz gut, wenn man sich damit beschäftigt, und sich Mühe gibt, das alles in einer Verhältnismäßigkeit umzusetzen? Ja. Nicht anders wird es bei diesem Hokuspokus sein.
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gato77
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

wolle hat geschrieben:
koshop hat geschrieben:Es wird aber auch schon ganz schön Panik geschürt. Paradebeispiel in meinen Augen zur Zeit Trustedshops auf ihrem shopbetreiber-blog
Man muss sich verdeutlichen, dass solche Firmen natürlich ihr Geld mit genau sowas verdienen. Das ist in dem Fall natürlich ein echter Marketingerfolg. Wenn man es nüchtern betrachtet, ist es eins von unzähligen Gesetzen, die an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen und mit denen man irgendwie praxistauglich umgehen muss. "Nichts machen" ist sicher kein guter Tipp. Aber irgendwelche Geschäftsmodelle deswegen umstellen, das halte ich für absurd.

Man stelle sich nur vor, was für herrliche Säue man durchs Dorf hätte treiben können, als die GOBD vor ein paar Jahren rausgekommen sind. Da stehen Sachen drin, da glaube ich nicht, dass 2% der Forenteilnehmer das korrekt umsetzen. Allerdings: Leben noch alle? Ja (zumindest fast ;)). Fährt man ganz gut, wenn man sich damit beschäftigt, und sich Mühe gibt, das alles in einer Verhältnismäßigkeit umzusetzen? Ja. Nicht anders wird es bei diesem Hokuspokus sein.
So ist es, ausserdem steht nicht bei jedem am 25. Mai jemand vor der Tür... Die Aufsichtsbehörden sollen wohl Personal aufgestockt haben, bewegen sich aber wirklich NUR wenn man eine Firma anschwärzt und mit wirklich guter Begründung, und eine Ex- Dame der Aufsichtsbehörde (Seit letztem Jahr Rentnerin) hat auch gesagt, dass
wenn man nachweislich was getan hat und nett und zuvorkommen ist, auch nicht wirklich groß was passiert, wenn nicht alles 100% stimmt.
Für uns ist wie immer richtig die Umsetzung der Technischen Punkte im Shop, wenn nötig und der neuen Info, damit wir alle vor Abmahnungen (unser größtes Problem) geschützt sind.
mwp
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Frage:

1) Hat jemand einen Link für mich zu einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung, welche die typischen Bereiche eines Online-Shop abdeckt und dabei nicht meine Daten sammelt (bei allen bisherig gefunden Generatoren div. Anwälte wird immer die Einwilligung der werblichen Kontaktaufnahme vorausgesetzt).

2) Hat jemand ein Muster für ein "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten", welche die typischen Bereiche eines Online-Verkäufer abdeckt?
regalboy
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Personen im regelmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten
Hallo,

wisst ihr, wer die Personen im regelmäßigen Umgang mit personenenbezogenen Daten sind?
- Geschäftsführer
- Bürokraft
- Außendienstangestellter, der Zugriff auf private Kunden hat
- Außendienstangesteller, der nur Zugriff auf gewerbliche Kunden hat
- Programmierer des Onlineshop, der Zugriff auf alle Kundendaten hat)
- Verpacker (der anhand der Rechnungen oder Packliste packt)

Vielen Dank

Johannes
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Fotoshooter
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

regalboy hat geschrieben:
Personen im regelmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten
Hallo,

wisst ihr, wer die Personen im regelmäßigen Umgang mit personenenbezogenen Daten sind?
- Geschäftsführer
- Bürokraft
- Außendienstangestellter, der Zugriff auf private Kunden hat
- Außendienstangesteller, der nur Zugriff auf gewerbliche Kunden hat
- Programmierer des Onlineshop, der Zugriff auf alle Kundendaten hat)
- Verpacker (der anhand der Rechnungen oder Packliste packt)

Vielen Dank

Johannes
Theoretisch auch die Putzkraft... Meist hat die ja Zugang zu Räumen in denen nicht mal Führungskräfte reinkommen ;-). Und nicht jeder räumt seinen Schreibtisch vorher komplett leer und schließt Unterlagen weg. Auf diesen stehen auch personenbezogene Daten... Das ganze ist Auslegungssache.

Wenn Du an der Grenze der 10 Personen bist, würde ich an Deiner Stelle professionellen Rat einholen.
regalboy
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Ich habe gerade noch mal im verlinkten PDF weiter gelesen und da kommt man zu Begriffsbestimmungen.

Demnach ist man ständig beschäftigt, wenn man ständig Kundenverwaltung macht.
(Hervorhebung durch mich).

Da gehe ich davon aus, dass zwar alle Außendienstler darunter fallen, nicht permanent Einblick in die Kundenlisten haben, nicht jedoch der "einfache Packer", der am Tag zwar 200 Rechnungen sieht, aber abgesehen vom theoretischen abfotografieren oder Abschreiben keine weiteren Zugriffsmöglichkeiten auf Personendaten hat.
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gato77
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

Fotoshooter hat geschrieben: Theoretisch auch die Putzkraft... Meist hat die ja Zugang zu Räumen in denen nicht mal Führungskräfte reinkommen ;-). Und nicht jeder räumt seinen Schreibtisch vorher komplett leer und schließt Unterlagen weg. Auf diesen stehen auch personenbezogene Daten... Das ganze ist Auslegungssache.

Wenn Du an der Grenze der 10 Personen bist, würde ich an Deiner Stelle professionellen Rat einholen.
Das ist KEINE Auslegungssache... denn die "sensiblen Daten" dürfen ja garnicht irgendwo "rumliegen". Also muss man das erst einmal abstellen :-y

Die Reinigungskraft gehört somit eigentlich nicht dazu.
regalboy
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

gato77 hat geschrieben:
Fotoshooter hat geschrieben: Theoretisch auch die Putzkraft... Meist hat die ja Zugang zu Räumen in denen nicht mal Führungskräfte reinkommen ;-). Und nicht jeder räumt seinen Schreibtisch vorher komplett leer und schließt Unterlagen weg. Auf diesen stehen auch personenbezogene Daten... Das ganze ist Auslegungssache.

Wenn Du an der Grenze der 10 Personen bist, würde ich an Deiner Stelle professionellen Rat einholen.
Das ist KEINE Auslegungssache... denn die "sensiblen Daten" dürfen ja garnicht irgendwo "rumliegen". Also muss man das erst einmal abstellen :-y

Die Reinigungskraft gehört somit eigentlich nicht dazu.
Also wenn die Putzfrau kommt alle Dokumente vom Schreibtisch, den Ablagefächern,... weg räumen, alle Schränke verschließen?
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gato77
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

regalboy hat geschrieben:
gato77 hat geschrieben:
Fotoshooter hat geschrieben: Theoretisch auch die Putzkraft... Meist hat die ja Zugang zu Räumen in denen nicht mal Führungskräfte reinkommen ;-). Und nicht jeder räumt seinen Schreibtisch vorher komplett leer und schließt Unterlagen weg. Auf diesen stehen auch personenbezogene Daten... Das ganze ist Auslegungssache.

Wenn Du an der Grenze der 10 Personen bist, würde ich an Deiner Stelle professionellen Rat einholen.
Das ist KEINE Auslegungssache... denn die "sensiblen Daten" dürfen ja garnicht irgendwo "rumliegen". Also muss man das erst einmal abstellen :-y

Die Reinigungskraft gehört somit eigentlich nicht dazu.
Also wenn die Putzfrau kommt alle Dokumente vom Schreibtisch, den Ablagefächern,... weg räumen, alle Schränke verschließen?

Es kommt darauf an welche Daten du da liegen hast... Wir reden hier ja über Sensible Daten (personenbezogen) ob du da deine EK-Preise liegen hast, interessiert in diesem Fall niemanden. Und JA, das Personalbüro hat alle Dokumente im Verschliessbaren Schrank zu haben, nichts auf dem Tisch. Ist sowieso sauberer, ordentlicher und organisierter ;-)

ABER, wenn das keiner weiß und du das nicht angibst... wer soll das dann wissen? UND wenn du die Dokumente richtig ausfüllen möchtest, dann gibst du ja an dass die Putzfrau Einsicht hat....

Hier hängt jetzt eine interne Telefonliste... die ist natürlich auch für die Putzfrau sichtbar, aber a) ist das das Firmentelefon also nicht sooo schlimm und b) muss man nur den richtigen Grund angeben im Verfahrensverzeichnis (also auf Basis welchem Gesetz du das hast und es gibt immer ausnahmen) und damit bist du dann raus.
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daytrader
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Re: Ablösung BDSG durch EU-Datenschutz Grundverordnung EU-DS

regalboy hat geschrieben:
gato77 hat geschrieben:
Fotoshooter hat geschrieben: Theoretisch auch die Putzkraft... Meist hat die ja Zugang zu Räumen in denen nicht mal Führungskräfte reinkommen ;-). Und nicht jeder räumt seinen Schreibtisch vorher komplett leer und schließt Unterlagen weg. Auf diesen stehen auch personenbezogene Daten... Das ganze ist Auslegungssache.

Wenn Du an der Grenze der 10 Personen bist, würde ich an Deiner Stelle professionellen Rat einholen.
Das ist KEINE Auslegungssache... denn die "sensiblen Daten" dürfen ja garnicht irgendwo "rumliegen". Also muss man das erst einmal abstellen :-y

Die Reinigungskraft gehört somit eigentlich nicht dazu.
Also wenn die Putzfrau kommt alle Dokumente vom Schreibtisch, den Ablagefächern,... weg räumen, alle Schränke verschließen?
Für alle Wohnungs-/Haushändler und One Man Shows heißt es dann wohl sich vor dem Monitor werfen, wenn die Gattin vorbei läuft :gruebel:
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