ebay: Was muss ich liefern?

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Antworten
Benutzeravatar
collection23
Beiträge: 2095
Registriert: 5. Okt 2007 20:55
Land: Deutschland
Firmenname: collection23
Kontaktdaten:

ebay: Was muss ich liefern?

Es geht um folgendes Thema:
http://www.sellerforum.de/ebay-de-f39/e ... 47398.html

Kunde kauft "Testartikel Kellnerbörse Modell 1 - bitte nicht kaufen". Das ebay Bild zeigt eine schwarz/blaue Kellnerbörse. In der Artikelbeschreibung steht oben "Dies ist ein Testartikel. Wenn Sie kaufen, erhalten Sie nichts."

Reicht das ebay Bild aus, um auf die Lieferung genau dieser Börse auf dem zu bestehen? Ansonsten könnte ich ja ein schwarzes Billigmodell schicken. Oder bin ich vielleicht durch "Wenn Sie kaufen, erhalten Sie nichts." raus aus der Nummer.

Mir geht es um die rechtliche Betrachtung. Ebay ist dann noch mal ein anderes Thema.


3 Monate gratis Händlerbund
wolle
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 9468
Registriert: 16. Jan 2008 12:54
Land: Deutschland

Re: ebay: Was muss ich liefern?

"Testartikel" sollte ausreichend deutlich gemacht haben, dass nichts angeboten wird. Dein Angebot war nicht ernst gemeint, das war für die Gegenseite eindeutig erkennbar---> kein Kaufvertrag.
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28042
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

Re: ebay: Was muss ich liefern?

Sehe ich genauso und würde mir auch keine großen Gedanken drum machen.
Rechtlich hat der Kunde nur einen Anspruch auf "Lieferung von Nichts", wie in der Beschreibung angegeben.
wolle
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 9468
Registriert: 16. Jan 2008 12:54
Land: Deutschland

Re: ebay: Was muss ich liefern?

Benutzeravatar
collection23
Beiträge: 2095
Registriert: 5. Okt 2007 20:55
Land: Deutschland
Firmenname: collection23
Kontaktdaten:

Re: ebay: Was muss ich liefern?

Ich tendiere auch dazu, nichts liefern zu müssen.

Den Gesetzestext habe ich jetzt ein paar mal gelesen. Aber vielleicht bin ich noch nich richtig wach, um dieses Juristendeutsch zu verstehen. Ich hoffe, da steht das drin, was wolle und fossi gesagt haben ;-)
Benutzeravatar
Kaluna
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1424
Registriert: 13. Mär 2012 18:45
Land: Deutschland
Wohnort: NRW

Re: ebay: Was muss ich liefern?

Boah... wenn man mal so einen richtigen deutschen Bürokratensatz braucht, ist DER perfekt...

Den muss man ja, obwohl man "Deutsch-Bürokratisch" lesen kann, zweimal lesen...

collection23 hat geschrieben:Ich tendiere auch dazu, nichts liefern zu müssen.

Den Gesetzestext habe ich jetzt ein paar mal gelesen. Aber vielleicht bin ich noch nich richtig wach, um dieses Juristendeutsch zu verstehen. Ich hoffe, da steht das drin, was wolle und fossi gesagt haben ;-)
Ja, das tut es. Da steht, dass das Angebot nichtig ist, wenn man erwarten kann, dass der mittelintelligente Mensch verstehen kann, dass das ein Testartikel ist.

Ergo: dein Käufer kriegt NIX applaus
Benutzeravatar
degraf
Beiträge: 14453
Registriert: 21. Sep 2009 12:18
Land: Deutschland

Re: ebay: Was muss ich liefern?

Kaluna hat geschrieben:Ergo: dein Käufer kriegt NIX applaus
Und er kriegt die rote Karte bei Ebay.
Ist also peng, überhaupt über eine Nichtlieferung zu diskutieren.
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information