Es geht um folgendes Thema:
http://www.sellerforum.de/ebay-de-f39/e ... 47398.html
Kunde kauft "Testartikel Kellnerbörse Modell 1 - bitte nicht kaufen". Das ebay Bild zeigt eine schwarz/blaue Kellnerbörse. In der Artikelbeschreibung steht oben "Dies ist ein Testartikel. Wenn Sie kaufen, erhalten Sie nichts."
Reicht das ebay Bild aus, um auf die Lieferung genau dieser Börse auf dem zu bestehen? Ansonsten könnte ich ja ein schwarzes Billigmodell schicken. Oder bin ich vielleicht durch "Wenn Sie kaufen, erhalten Sie nichts." raus aus der Nummer.
Mir geht es um die rechtliche Betrachtung. Ebay ist dann noch mal ein anderes Thema.
ebay: Was muss ich liefern?
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- collection23
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Re: ebay: Was muss ich liefern?
"Testartikel" sollte ausreichend deutlich gemacht haben, dass nichts angeboten wird. Dein Angebot war nicht ernst gemeint, das war für die Gegenseite eindeutig erkennbar---> kein Kaufvertrag.
- fossi
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Re: ebay: Was muss ich liefern?
Sehe ich genauso und würde mir auch keine großen Gedanken drum machen.
Rechtlich hat der Kunde nur einen Anspruch auf "Lieferung von Nichts", wie in der Beschreibung angegeben.
Rechtlich hat der Kunde nur einen Anspruch auf "Lieferung von Nichts", wie in der Beschreibung angegeben.
- collection23
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Re: ebay: Was muss ich liefern?
Ich tendiere auch dazu, nichts liefern zu müssen.
Den Gesetzestext habe ich jetzt ein paar mal gelesen. Aber vielleicht bin ich noch nich richtig wach, um dieses Juristendeutsch zu verstehen. Ich hoffe, da steht das drin, was wolle und fossi gesagt haben
Den Gesetzestext habe ich jetzt ein paar mal gelesen. Aber vielleicht bin ich noch nich richtig wach, um dieses Juristendeutsch zu verstehen. Ich hoffe, da steht das drin, was wolle und fossi gesagt haben
Re: ebay: Was muss ich liefern?
Boah... wenn man mal so einen richtigen deutschen Bürokratensatz braucht, ist DER perfekt...wolle hat geschrieben:https://dejure.org/gesetze/BGB/118.html
Den muss man ja, obwohl man "Deutsch-Bürokratisch" lesen kann, zweimal lesen...
Ja, das tut es. Da steht, dass das Angebot nichtig ist, wenn man erwarten kann, dass der mittelintelligente Mensch verstehen kann, dass das ein Testartikel ist.collection23 hat geschrieben:Ich tendiere auch dazu, nichts liefern zu müssen.
Den Gesetzestext habe ich jetzt ein paar mal gelesen. Aber vielleicht bin ich noch nich richtig wach, um dieses Juristendeutsch zu verstehen. Ich hoffe, da steht das drin, was wolle und fossi gesagt haben
Ergo: dein Käufer kriegt NIX
Re: ebay: Was muss ich liefern?
Und er kriegt die rote Karte bei Ebay.Kaluna hat geschrieben:Ergo: dein Käufer kriegt NIX
Ist also peng, überhaupt über eine Nichtlieferung zu diskutieren.
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