Schadensregulierung abgelehnt

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cybot
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Schadensregulierung abgelehnt

Hallo zusammen,

mal eine Frage in die Runde. Folgender Fall:

Ein Paket eines Kunden wird angeblich an einen Nachbarn im gleichen Haus zugestellt. Der Kunde schreibt, er hat das Paket nicht erhalten und den angegebenen Nachbarn gibt es bei ihm im Haus nicht.

Also Verlustanzeige beim Paketdienst gemacht. Der Paketdienst hat die Sendung auch nicht wieder auftreiben können und will nun neben den anderen üblichen Unterlagen auch eine eidesstattliche Erklärung des Empfängers, dass der die Sendung nicht erhalten hat, sonst wollen sie den Schaden nicht regulieren.

Müssten sie den Schaden nicht auch ohne die Erklärung des Empfängers regulieren? Der Empfänger ist doch gar nicht verpflichtet, so eine Erklärung abzugeben.

Danke schon mal im Voraus.


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Wolkenspiel
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Re: Schadensregulierung abgelehnt

Natürlich. Es gibt keine Unterschrift des Kunden, also keine Zustellung. Die müssen beweisen, wer das Paket angenommen hat. Lass Dich nicht abwimmeln.
wolle
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Re: Schadensregulierung abgelehnt

Das ist genau genommen eine Rechtsfrage. Also müsste das Thema eigentlich verschoben werden. Aber die Frage an sich ist ja trivial zu beantworten und auch schon durch. Mal eine andere Frage, man liest ja hier ständig von Streitereien zwischen den Paketdienstleistern und den Versandhändlern über strittige Gebühren. Wenn man die nach bestem Wissen von der Rechnung einfach abzieht, streiten sich DPD und Co bei 10.000 Euro Monatsrechnung wirklich um 100 Euro? Oder buchen die das nicht einfach aus? Wenn ich mich über irgendwas richtig ärgere, ziehe ich es eigentlich jedes mal bei unseren Vertragspartnern ab. Da hat eigentlich noch nie jemand gezuckt.
cybot
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Re: Schadensregulierung abgelehnt

Danke für die Antworten. So sehe ich das auch. Allerdings argumentieren sie, dass der Empfänger das Paket ja inzwischen durch besagten Dritten trotzdem erhalten haben kann und sie deswegen die Erklärung des Empfängers brauchen. Sie wollen den Schaden sonst nicht zahlen.
wolle
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Re: Schadensregulierung abgelehnt

@cybot

Du wirst hier keine rechtliche Bewertung erhalten. Wenn der Thread in die Richtung geht, landet er im Plus-Bereich.
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koshop
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Re: Schadensregulierung abgelehnt

Allerdings argumentieren sie, dass der Empfänger das Paket ja inzwischen durch besagten Dritten trotzdem erhalten haben kann und sie deswegen die Erklärung des Empfängers brauchen.
Schick doch einfach dem Kunden ein Formular zum unterschreiben. Die meisten Kunden machen das. Hab mal das Formular angehängt das wir immer unseren Kunden schicken.
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cybot
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Re: Schadensregulierung abgelehnt

Danke dir. Klar kann ich dem Kunden das schicken. Fand es nur ein bisschen abenteuerlich, dass ich auf dem Schaden sitzen bleiben soll, wenn der Kunde nichts unterschreiben möchte (was ich auch verstehen könnte, schließlich hat er auch nie für den Empfang unterschrieben, warum soll er was beweisen).
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Wolkenspiel
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Re: Schadensregulierung abgelehnt

Ich würde den Kunden nicht damit belästigen. Du musst Dich halt durchsetzen.
roman
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Branche: Autoteile

Re: Schadensregulierung abgelehnt

Kunden Formular schicken, der unterschreibst zu >99%, zum Entschädigungsakt fertig.

Für die übrigen <1% Kunden dem Paketdienst (GLS?) mitteilen dass der Kunde aus nachvollziehbaren Gründen nicht unterschreiben möchte, sie werdens wohl auch so schlucken, zumindestens mit Einschaltung Außendienst (die haben meist ein Budget für so Fälle, denn der GLS-Innendienst ist ja ziemlich rigoros und kompromißlos).

Bin irgendwie schon zur alt für Prinzipienreiterei ... gehe da den leichteren/einfacheren/schnelleren Weg.

Von der Rechnung abziehen ist halt so eine Sache ... meistens hat man ja Abbuchungsaufträge ... deswegen die ganze Lastschrift platzen lassen und dann selbst nochmals weniger überweisen, könnte die Sache dann ziemlich mühsam machen (auch rechtlich, aber das soll hier ja kein Thema sein).
roemerhaardesign
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Re: Schadensregulierung abgelehnt

Auf welchem Schlauch stehe ich heute wieder?

Der TO hat dem Paketdienst doch sicherlich eine Rechnung geschrieben, da dieser eine nicht erbrachte Leistung berechnet hat.
Und wie man mit unbezahlten Rechnungen verfährt, liegt imho doch auf der Hand.
Wir haben allerdings in solchen Fällen noch jede Rechnung anstandslos bezahlt bekommen.

Wieso sollte es plötzlich nötig sein, als Kunde die Nichterbringung einer Leistung noch zusätzlich durch Dritte zu belegen? Soll der Paketdienst sich doch darum kümmern zu prüfen, wessen Unterschrift ihm vorliegt.

:gruebel:
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