Hallo Leute,
ich habe hier im Forum jetzt oft genug gelesen das es besser ist keine AGB´s etc. im Onlineshop einzugeben. Die Rede war allerdings immer von Händler zu Endverbraucher.
Wie ist es bei einem Shop für Händler zu Händler verkäufe? Sind hier die AGB´s ratsam bzw. Pflicht? Muss unbedingt hingewiesen werden das das Widerrufsrecht nur für Endverbraucher ist und für Händler ausgeschlossen ist?
Und die letzte Frage gibt es Vordrucke für B2B AGB´s die man im Falle benutzen kann oder ist es besser sich dieser direkt vom Anwalt machen zu lassen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruss
GVP
AGB, Widerufsrecht für B2B Onlineshop
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AGB, Widerufsrecht für B2B Onlineshop
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Re: AGB, Widerufsrecht für B2B Onlineshop
Ich kaufe bei 2 alteingesessenen Großhändlern ein, die vorzugsweise Industrie und Handwerk beliefern.
Bei haben keine AGB, dem einen fehlt die schon seit 60 Jahren.
Beide antworten auf die Frage nach der AGB: "Wozu?"
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Re: AGB, Widerufsrecht für B2B Onlineshop
hi,
klar die meisten sagen wozu doch wenn es hart auf hart kommt denke ich könnten agb´s einiges im voraus schon klären oder?
klar die meisten sagen wozu doch wenn es hart auf hart kommt denke ich könnten agb´s einiges im voraus schon klären oder?
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Re: AGB, Widerufsrecht für B2B Onlineshop
Naja, einen Eigentumsvorbehalt, falls nicht per Vorkasse geliefert wird, würde ich mir mindestens irgendwie sichern. Auch sollte irgendwo stehen, dass der Vertrag erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande kommt.
Den ganzen Kram braucht man natürlich nicht, wenn es nie Probleme mit Kunden gibt.
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Re: AGB, Widerufsrecht für B2B Onlineshop
,,,wenn sich das Angebot tatsächlich nur an gewerbliche Käufer richtet (es muß auch sichergestellt werden, daß Verbraucher nicht kaufen können), muß keine Widerrufsbelehrung rein.
Im gewerblichen Bereich können einzelne Bestimmungen durchaus anders geregelt werden, als dies im BGB und/oder HGB geregelt ist. Andererseits sind die meisten Sachen in den gesetzlichen Vorschriften ganz pragmatisch geregelt.
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