Frage an Jessica Widerruf / Gewähreleistung

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Gesperrt
Benutzeravatar
artes-kunst
Beiträge: 121
Registriert: 5. Okt 2007 22:35
Land: Deutschland
Wohnort: Mosbach BW

Frage an Jessica Widerruf / Gewähreleistung

Erst mal danke für die Email.
Die Storys SPD und Justiz haben mir den Tag versüsst.... :lol:

Hier mein Prob.
Kunde ersteigert bei Ebay Bild am 12.8. ruft an das er es abholt, taucht aber nicht auf.
Auf emails keine Reaktion. Am 27.8 Unstimmigkeit gemeldet, keine Reaktion bis zur Abmahnung von Ebay.

Dann angerufen das er überweist .
19.09 Bild nach Zahlung versendet.

Heute sendet er das Bild zurück mit Brief.

Text des Briefes :
Beanstandung/Gewährleistung
Anbei Ihr Gemälde, nach dem Gewährleistungsrecht brauchen wir Ihnen keine Angaben zur Rücksendung zu geben.


Es handelt sich um einen gewerblichen Immomakler.

1. Lieg ich da richtig, Gewerblich keinen Widerruf ?

2. Bei Beanstandung/Gewährleistung, muss hier nicht begründet
werden und im Falle einer Beanstandung eine Möglichkeit zur
Ausbesserung usw. gegeben werden

Bin eigentlich nach fast 8 Wochen hickhack auch nicht bereit auf
irgendetwas einzugehen.


Gruss Hugo


3 Monate gratis Händlerbund
Leicos
Beiträge: 5081
Registriert: 5. Okt 2007 23:40
Land: Deutschland

artes-kunst hat geschrieben: Text des Briefes :
Beanstandung/Gewährleistung
Anbei Ihr Gemälde, nach dem Gewährleistungsrecht brauchen wir Ihnen keine Angaben zur Rücksendung zu geben.
Quark, der verwechselt da Gewährleistung und Widerruf. Er beanstandet was, also hast Du ein Recht auf Nachbesserung.
Es handelt sich um einen gewerblichen Immomakler.
1. Lieg ich da richtig, Gewerblich keinen Widerruf ?
Du kannst nicht beweisen, dass er es nicht vielleicht doch für sich privat gekauft hat, also behandle es als Privatkauf.

Wenn Du weiter Hickhack willst:
Schreib' ihm, dass Du keinen Fehler entdecken konntest, es daher nicht unter Gewährleistung fällt, und Du ihm das Bild gegen erneute Versandkostenerstattung wieder zusendest. Und dann die Reaktion abwarten, vielleicht widerruft er ja doch noch.

Wen Du alles abhaken möchtest: Stufe es als Widerruf ein und erstatte ihm den Kaufpreis (je nach Wert auch die Rücksendekosten).
Benutzeravatar
artes-kunst
Beiträge: 121
Registriert: 5. Okt 2007 22:35
Land: Deutschland
Wohnort: Mosbach BW

Du kannst nicht beweisen, dass er es nicht vielleicht doch für sich privat gekauft hat, also behandle es als Privatkauf.
Normalerweise handel ich solche Sachen immer kulant ab.
Aber der hat mich echt genervt und da jedes einstellen bei Ebay auch noch
20 Euronen kostet möchte ich das mal nicht so einfach abwickeln.

Die Beanstandung ist auf Firmenbogen, die Rückzahlung soll aufs
Geschäftskonto, also 100% Gewerblich.
Benutzeravatar
army-world_de
Beiträge: 466
Registriert: 6. Okt 2007 10:10
Land: Deutschland
Firmenname: army-world OHG
Wohnort: Nohn
Kontaktdaten:

... tjö, denn mal nett anschreiben, er möge nochmal Porto für die Zusendung überweisen, oder?!?
Benutzeravatar
Ramrod
Beiträge: 2111
Registriert: 6. Okt 2007 10:25
Land: Deutschland
Wohnort: Gladenbach

definitiv wiederruft er im Namen seiner Firma:
"brauchen wir Ihnen keine Angaben zur Rücksendung zu geben"

Das "wir" bezieht sich hierbei auf seine Firma und basta aus Ende.
Kein Wiederruf möglich
Benutzeravatar
artes-kunst
Beiträge: 121
Registriert: 5. Okt 2007 22:35
Land: Deutschland
Wohnort: Mosbach BW

Hallo,

danke für die Antworten, werde jetzt mal ein Einschreiben senden und
dann mal sehen was er dazu meint.


Gruss Hugo

Ich fange an das AB Forum nicht mehr zu vermissen :D
Benutzeravatar
Ramrod
Beiträge: 2111
Registriert: 6. Okt 2007 10:25
Land: Deutschland
Wohnort: Gladenbach

kannst Du mal irgendwie den ganzen Text von seinem Schreiben posten, denn so langsam habe ich die Vermutung das er was zu beanstanden hat, was nicht unbedingt was mit einem Wiederruf zu tun hat.
Benutzeravatar
artes-kunst
Beiträge: 121
Registriert: 5. Okt 2007 22:35
Land: Deutschland
Wohnort: Mosbach BW

Klar hier mal der Text:

Beanstandung/Gewährleistung

Sehr geehrter Frau Dressler, sehr geehrter Herr Dressler,

anbei übersenden wir Ihnen Ihr Gemälde, ersteigert bei Ebay, wieder zurück.
Nach dem Gewährleistungsrecht brauchen wir Ihnen keine Angabe zur Rücksendung geben - der Widerruf allein reicht aus.

Wir übersenden Ihnen hiermit anbei Ihr Gemälde und möchten Sie auffordern unseren Geldbetrag auf .............

Das war es !

Wahrscheinlich: Einweihungsfeier vorbei, zurück mit der Deko.
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28050
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

hmmm.

Mals du die Bilder selber, oder sinds welche von der Stange.

Bei Einzelanfertigung für den Kunden fällt das Widerrufsrecht ja auch weg.

Ansonsten würde ich ebenfalls sagen: der ist gewerblich!
Benutzeravatar
artes-kunst
Beiträge: 121
Registriert: 5. Okt 2007 22:35
Land: Deutschland
Wohnort: Mosbach BW

Wir malen die selbst.
Sind aber natürlich nicht vom Kunden angefordert da ich sie
ja in die Auktion einstelle.

Gruss Hugo
Benutzeravatar
Ramrod
Beiträge: 2111
Registriert: 6. Okt 2007 10:25
Land: Deutschland
Wohnort: Gladenbach

"Wir übersenden Ihnen hiermit anbei Ihr Gemälde und möchten Sie auffordern unseren Geldbetrag auf"

Versucht definitiv den Kauf zu wiederrufen und hat Nix mit Gewährleistung/Garantie zu tun.

Ist das Bild noch in Ordnung und kannst es verkaufen?

Wenn ja, mach Ihm einen Vorschlag mit 20% Abzug und dann verkauf das Teil wieder.
Ansonsten teil Ihm mit das er nicht als Gewerbetreibender Käufer/Händler anspruch auf das gesetzliche Wiederrufsrecht hat. Und die Sache müsste sich für dich erledigt haben, da er selbst wenn er einen Anwalt einschaltet keine Möglichkeit hat dagegen anzufechten.
Gesperrt

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information
  • Wer ist online?

    Mitglieder in diesem Forum: Google Adsense [Bot] und 107 Gäste