Erst mal danke für die Email.
Die Storys SPD und Justiz haben mir den Tag versüsst....
Hier mein Prob.
Kunde ersteigert bei Ebay Bild am 12.8. ruft an das er es abholt, taucht aber nicht auf.
Auf emails keine Reaktion. Am 27.8 Unstimmigkeit gemeldet, keine Reaktion bis zur Abmahnung von Ebay.
Dann angerufen das er überweist .
19.09 Bild nach Zahlung versendet.
Heute sendet er das Bild zurück mit Brief.
Text des Briefes :
Beanstandung/Gewährleistung
Anbei Ihr Gemälde, nach dem Gewährleistungsrecht brauchen wir Ihnen keine Angaben zur Rücksendung zu geben.
Es handelt sich um einen gewerblichen Immomakler.
1. Lieg ich da richtig, Gewerblich keinen Widerruf ?
2. Bei Beanstandung/Gewährleistung, muss hier nicht begründet
werden und im Falle einer Beanstandung eine Möglichkeit zur
Ausbesserung usw. gegeben werden
Bin eigentlich nach fast 8 Wochen hickhack auch nicht bereit auf
irgendetwas einzugehen.
Gruss Hugo
Frage an Jessica Widerruf / Gewähreleistung
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- artes-kunst
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Quark, der verwechselt da Gewährleistung und Widerruf. Er beanstandet was, also hast Du ein Recht auf Nachbesserung.artes-kunst hat geschrieben: Text des Briefes :
Beanstandung/Gewährleistung
Anbei Ihr Gemälde, nach dem Gewährleistungsrecht brauchen wir Ihnen keine Angaben zur Rücksendung zu geben.
Du kannst nicht beweisen, dass er es nicht vielleicht doch für sich privat gekauft hat, also behandle es als Privatkauf.Es handelt sich um einen gewerblichen Immomakler.
1. Lieg ich da richtig, Gewerblich keinen Widerruf ?
Wenn Du weiter Hickhack willst:
Schreib' ihm, dass Du keinen Fehler entdecken konntest, es daher nicht unter Gewährleistung fällt, und Du ihm das Bild gegen erneute Versandkostenerstattung wieder zusendest. Und dann die Reaktion abwarten, vielleicht widerruft er ja doch noch.
Wen Du alles abhaken möchtest: Stufe es als Widerruf ein und erstatte ihm den Kaufpreis (je nach Wert auch die Rücksendekosten).
- artes-kunst
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Normalerweise handel ich solche Sachen immer kulant ab.Du kannst nicht beweisen, dass er es nicht vielleicht doch für sich privat gekauft hat, also behandle es als Privatkauf.
Aber der hat mich echt genervt und da jedes einstellen bei Ebay auch noch
20 Euronen kostet möchte ich das mal nicht so einfach abwickeln.
Die Beanstandung ist auf Firmenbogen, die Rückzahlung soll aufs
Geschäftskonto, also 100% Gewerblich.
- army-world_de
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... tjö, denn mal nett anschreiben, er möge nochmal Porto für die Zusendung überweisen, oder?!?
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- artes-kunst
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- artes-kunst
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Klar hier mal der Text:
Beanstandung/Gewährleistung
Sehr geehrter Frau Dressler, sehr geehrter Herr Dressler,
anbei übersenden wir Ihnen Ihr Gemälde, ersteigert bei Ebay, wieder zurück.
Nach dem Gewährleistungsrecht brauchen wir Ihnen keine Angabe zur Rücksendung geben - der Widerruf allein reicht aus.
Wir übersenden Ihnen hiermit anbei Ihr Gemälde und möchten Sie auffordern unseren Geldbetrag auf .............
Das war es !
Wahrscheinlich: Einweihungsfeier vorbei, zurück mit der Deko.
Beanstandung/Gewährleistung
Sehr geehrter Frau Dressler, sehr geehrter Herr Dressler,
anbei übersenden wir Ihnen Ihr Gemälde, ersteigert bei Ebay, wieder zurück.
Nach dem Gewährleistungsrecht brauchen wir Ihnen keine Angabe zur Rücksendung geben - der Widerruf allein reicht aus.
Wir übersenden Ihnen hiermit anbei Ihr Gemälde und möchten Sie auffordern unseren Geldbetrag auf .............
Das war es !
Wahrscheinlich: Einweihungsfeier vorbei, zurück mit der Deko.
- artes-kunst
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"Wir übersenden Ihnen hiermit anbei Ihr Gemälde und möchten Sie auffordern unseren Geldbetrag auf"
Versucht definitiv den Kauf zu wiederrufen und hat Nix mit Gewährleistung/Garantie zu tun.
Ist das Bild noch in Ordnung und kannst es verkaufen?
Wenn ja, mach Ihm einen Vorschlag mit 20% Abzug und dann verkauf das Teil wieder.
Ansonsten teil Ihm mit das er nicht als Gewerbetreibender Käufer/Händler anspruch auf das gesetzliche Wiederrufsrecht hat. Und die Sache müsste sich für dich erledigt haben, da er selbst wenn er einen Anwalt einschaltet keine Möglichkeit hat dagegen anzufechten.
Versucht definitiv den Kauf zu wiederrufen und hat Nix mit Gewährleistung/Garantie zu tun.
Ist das Bild noch in Ordnung und kannst es verkaufen?
Wenn ja, mach Ihm einen Vorschlag mit 20% Abzug und dann verkauf das Teil wieder.
Ansonsten teil Ihm mit das er nicht als Gewerbetreibender Käufer/Händler anspruch auf das gesetzliche Wiederrufsrecht hat. Und die Sache müsste sich für dich erledigt haben, da er selbst wenn er einen Anwalt einschaltet keine Möglichkeit hat dagegen anzufechten.
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