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Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 7. Mär 2015 20:06
von Andre (KM)
Ist ja bestimmt für einige Elektroverkäufer interessant:
Verbraucher sollen künftig alle ausrangierten Elektrogeräte einfach im nächsten Einkaufszentrum abgeben können. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will große Fachhändler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern verpflichten, sämtliche Elektrogeräte zurückzunehmen, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, welcher der "Rheinischen Post" vorliegt. Wo das Gerät gekauft wurde, spielt keine Rolle – ein Kassenzettel muss nicht vorgelegt werden.

Kleine Elektrogeräte wie Handys oder Rasierer können laut Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll, auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes beim Handel abgegeben werden. Große Geräte wie Fernseher, Wasch- oder Spülmaschinen muss der Händler dagegen nur annehmen, wenn der Kunde ein neues Gerät kauft. Die Bestimmungen gelten auch für Online-Händler.
Ist übrigens eine EU-Richtlinie.

Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article13 ... eufer.html

Bin ja mal auf die Umsetzung gespannt. Ich habe eine Waschmaschine und brauche eine neue und kaufe diese online. Wer trägt da die Versandkosten für meine alte Maschine? :gruebel:

btw: ich kenn das nur so, dass man die Geräte bereits jetzt überall an den jeweiligen Stellen kostenfrei abgeben kann - alternativ gibts den (hier kostenlosen) Sperrmüll.

Gruß,
André

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 7. Mär 2015 20:38
von Technokrat
Wenn die stationären Händler an der Ladenfläche bemessen werden, bin ich gespannt, welche Kriterien für Online-Händler gefunden werden..

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 7. Mär 2015 20:55
von Kaluna
Mal wieder ein völlig unüberlegter Entschluss - die beiden Fragen, die ihr da stellt, fielen mir eben auch direkt ein, als ich die Info im TV gehört habe...

Wird sicher nicht uninteressant, wie das gelöst wird...

LG Birgit

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 7. Mär 2015 21:19
von wolle
Dann kommt einer und misst euer Lager aus :)

Im Ernst: So schlecht ist die Idee ja nicht. Und für Onlinehändler wird sich was finden. Wenn man Waschmaschinen verkauft, wird man ja auch einen Logistiker haben, der sie abholen kann. Da ich berufsbedingt des öfteren mal Waschmaschinen kaufe (so 2-3x pro Jahr), kann ich übrigens sagen, dass ich die aktuell genau deshalb bei Amazon kaufe, weil ich da für 15 Euro die Entsorgung der alten mit beauftragen kann. Dauert keine 5 Sekunden extra.

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 8. Mär 2015 10:42
von Charon
Passend zum Thema Waschmaschienen, wir benötigten gerade vor 4Wochen eine neue:

Das grosse rote Doppel MM verlangt je Gerät 20EURO , die Schwester aus dem Weltall nimmt es kostenlos mit. Jeweils natürlich bei Kauf eines neuen Gerätes.

Wir haben aktuell das günstigste Gerät beim Weltraumhändler gefunden inkl Altgeräteentsorgung. Da kam kein Onlinehändler mit oder A*azon.

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 8. Mär 2015 10:44
von wolle
"Privat" mag das was anderes sein. Da entwickeln manche ja einen sportlichen Ehrgeiz. Und wenn MM oder Saturn ein Angebot haben, geht auch Amazon preislich die Puste aus, ganz klar. Aber auch hier gilt: Bei Amazon ist die gesamte Bestellung inkl. Abholung des alten Gerätes in 3 Minuten erledigt. Ich bekomme ein 4h-Zeitfenster, in dem das alte Gerät abgeholt und das neue gebracht wird. So soll das sein.

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 9. Mär 2015 15:31
von Gersdorfer
Das wäre eigentlich ein guter Zeitpunkt die EAR abzuschaffen........ wegrenn

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 9. Mär 2015 16:07
von new100
das wird doch eine eigene Lobby für sich !
Mit Müll ist noch keiner Arm geworden...
Ich bin für eine Abgabestelle in der Region und fertig, alles andere geht in die Hose.

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 10. Mär 2015 00:34
von fossi
new100 hat geschrieben: Ich bin für eine Abgabestelle in der Region und fertig, alles andere geht in die Hose.
Und genau das gibts ja eigentlich schon, bezahlt durch die stiftung ear. :gruebel:

Frage mich echt was und wie die da dem Onlinehandel noch aufzwängen wollen.

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 10. Mär 2015 03:48
von Hörfreak
Wenn ich jeden Monat sehe, was ich für die Entsorgung meiner für die Umwelt hochgefährlichen Lautsprecherboxen aus MDF ablatzen darf - wird mir übel.

30 Kilo Eifon sind preislich (Entsorgung) gleichgestellt mit 30 Kilo Holzkiste, die evtl. 1-2 Gramm relevante Stoffe enthält. Der Rest Metall + "Elektronik" ist Kupferdraht, Alu-Druckguss und Eisen - Alles zusammen eventuell 10% des Gesamtgewichtes einer Box. Halbleiter - Fehlanzeige.
Vielen Dank EAR! /-(x)

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 10. Mär 2015 10:01
von Gersdorfer
fossi hat geschrieben:
new100 hat geschrieben: Frage mich echt was und wie die da dem Onlinehandel noch aufzwängen wollen.
Da ist schon noch genug Spielraum.....

Gerade bei Elektromüll ist es leider so dass man einerseits zwar an die EAR zahlt, das meiste allerdings für Verwaltung drauf geht. Andererseits prügeln sich Entsorger fast darum dass sie einen Container mit Elektroschrott abholen dürfen weil der schließlich Geld bringt.....

Bei unserem Schrotthändler bekommen wir immer Geld wenn wir Elektroschrott bringen. Schon deshalb ist die EAR eigentlich absoluter Schwachsinn....

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 10. Mär 2015 15:23
von Gersdorfer
Irgendwie überlege ich gerade wie das im Onlinehandel eigentlich funktionieren soll.

Zum einen ist da das Thema Versandkosten für das Altgerät. Und was passiert dann eigentlich wenn der Kunde wiederruft? Bekommt der dann seinen alten Toaster gegen Zahlung der Versandkosten wieder zurück???

Das klingt mal wieder nach einem bürokratischem Monster welches weit entfernt von der Praxis ist.

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 8. Apr 2020 16:33
von MirandaR
Hallo,

dies wäre denke ich das richtige Thema, aber eine Antwort finde ich leider nicht.
Weiß jemand, was bedacht werden soll, wenn ich gelegentlich mal ein Elektrokleinstgerät verkaufe? Habe auch kein Riesen Lager.
Muss ich mich dann überhaupt eine Weee Registrierung beantragen?
Bisher habe ich so verstanden, dass es reicht das man überprüft, ob der Hersteller registriert ist. Stimmt das so?

Gibt es auch was bei den AGB oder Impressum zu beachten? z.B. Hinweis auf den Werstoffhof oder so? Wo finde ich entsprechende Mustertexte?

Vielen Dank für Hilfe.

Beste Grüße
Miranda

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 9. Apr 2020 08:14
von Woody-HH
Welche Mengen von Elektroschrott Du in Umlauf bringst spielt keine Rolle für die Anwendbarkeit der Vorschriften.
Wenn Du nur Online verkaufst und dein Lager unter 400m² groß ist musst Du keinen Elektroschrott zurücknehmen.
Du musst bei der Stiftung EAR anmelden, regelmässig Mengen melden und zahlen, wenn das für Deine Ware noch nicht passiert ist - nicht für die Produkte allgemein, sondern ganz konkret für die von Dir verkauften Exemplare. Alternativ musst Du nachweisen können, wer (Hersteller / Importeur / Großhändler) die von Dir angebotene Ware dort gemeldet hat. Wenn in der Ware Batterien oder Akkus sind gelten weitere Vorschriften, auch zu den Informationspflichten.

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 12. Apr 2020 15:17
von MirandaR
Danke für die Antwort.

Ganz klar ist es aber noch nicht. Meine Info ist, dass bei ear keine einzelne Produkte registriert werden, und das ich als onlineshop mit unter 400qm nur prüfen muss, ob der der Großhändler generell bei ear angemeldet ist. Mehr kann ich dort ja auch nicht sehen.
Batterien oder Akkus sind nicht in den von mir verkauften Geräte. Also habe ich nach jetztigem Verständnis keinerlei Informationspflicht?
Oder muss ich da doch noch was machen, wenn der Großhändler nachgeprüft bei ear registriert ist? Brauche ich von ihm da noch extra eine Erklärung und reicht das dann?

Und was ist der Unterschied zu WEEE?

Beste Grüße
Miranda

Re: Neues Gesetz zur Rücknahmepflicht von Elektromüll

Verfasst: 13. Apr 2020 14:05
von Woody-HH
Der EAR-Eintrag muss beinhalten:
- den korrekten Anmelder, z.B. Dein Großhändler
- die korrekte Marke, die Du verkaufst
- die korrekte Klasse z.B. kleine Elektrogeräte unter 50cm
Bei uns ist in der WaWi für jeden Artikel die zugehörige Registernummer der EAR hinterlegt, so kann ich es bei Bedarf (hatte ich schon) nachweisen, dass das Zeug registriert ist.
Soweit mir bekannt hast Du im Online-Shop dazu keine Informationspflichten.
WEEE2 ist die zugrunde liegende Europäische Direktive.