Liebe Foristi,
was meint ihr zu folgendem Fall:
Ein silbernes Parfümfläschchen reist gut verpackt im Karton per GLS zum Kunden. Der Kunde schickt es zurück, im Luftpolsterumschlag und als Einschreiben. Das Parfümfläschchen kommt zerdrückt an.
Nun besteht der Kunde darauf das der Schaden über die Post reguliert wird (ist meiner Meinung nach aussichtslos weil es ja wirklich nicht ausreichend verpackt war).
Kann man als Händler hier dem Kunden die Arbeitszeit der Mitarbeiter berechnen um zur Post zu laufen und den ganzen Papierkram zu machen (würde bei 15,- Euro/Stunde auf jeden Fall schon den Warenwert übersteigen)?
Was würdet ihr machen?
Rücksendung unzureichend verpackt - beschädigt
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Rücksendung unzureichend verpackt - beschädigt
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Re: Rücksendung unzureichend verpackt - beschädigt
Habe zu einer ähnlichen Frage u.a. folgende Antwort im Forum gelesen:
a) zum einen hat es m.E. keinen Zweck, denn auch deren Transportrichtlinien sagen klar aus, dass Sendungen geeignet verpackt sein müssen - was wohl keinesfalls gegeben war, den Nachweis hälst Du ja in Händen.
b) daraus folgend setzt Du auch keine Gebühren für "irgendwelche" Tätigkeiten Deinerseits an, sondern berechnest den Wertabzug und zahlst die Differenz (wenn eine bleibt, weiß ja nicht, ob der Flakon komplett unbrauchbar ist) an den Kunden zurück.
Sicherlich kommen hierzu noch mehr Antworten
Für mein nicht-juristisches Verständnis brauchst Du Dich nicht an die Post zu wenden.jessikaxxl hat geschrieben:...dem Käufer obliegt zwar die Sorgfaltspflicht, aber beim Widerruf des Verbrauchers liegt das Transportrisiko beim Verkäufer.
Lediglich dann, wenn er nicht hinreichend verpackt, greift die Wertersatzpflicht. Nachweispflichtig ist der Verkäufer.
a) zum einen hat es m.E. keinen Zweck, denn auch deren Transportrichtlinien sagen klar aus, dass Sendungen geeignet verpackt sein müssen - was wohl keinesfalls gegeben war, den Nachweis hälst Du ja in Händen.
b) daraus folgend setzt Du auch keine Gebühren für "irgendwelche" Tätigkeiten Deinerseits an, sondern berechnest den Wertabzug und zahlst die Differenz (wenn eine bleibt, weiß ja nicht, ob der Flakon komplett unbrauchbar ist) an den Kunden zurück.
Sicherlich kommen hierzu noch mehr Antworten
Viele Grüße
Strubbel
Strubbel
Re: Rücksendung unzureichend verpackt - beschädigt
Und grundlegend: Es kann immer nur der mit dem Frachtführer über einen Transportschaden streiten, der den Auftrag gegeben hat > also einen Vertrag mit dem Frachtführer.
Immer prüfen - wer mit wem einen Vertrag hat:
In den Fällen in denen wir was zum Kunden schicken, sind wir das. Deshalb ist es auch falsch den Kunden dann darauf zu verweisen, dass man erstmal eine Stellungnahme der Post etc abwarten müsse. Wir müssen dem Kunden den Schaden ersetzen, denn er hat einen Vertrag mit uns. Wir klären dann noch Ansprüchen gegen die Post. Aber gut, darum ging es hier nicht.
Umgekehrt ist es also genauso. Du stellst dem Kunden von mir aus eine Schadensrechnung aus bzw die Gutschrift aus der die Differenz ersichtlich wird. Das ist dann der Schaden den der Kunde hat und bei der Post als Transportschaden reklamieren darf. Viel Spaß kann man ihm dabei wünschen...
Immer prüfen - wer mit wem einen Vertrag hat:
In den Fällen in denen wir was zum Kunden schicken, sind wir das. Deshalb ist es auch falsch den Kunden dann darauf zu verweisen, dass man erstmal eine Stellungnahme der Post etc abwarten müsse. Wir müssen dem Kunden den Schaden ersetzen, denn er hat einen Vertrag mit uns. Wir klären dann noch Ansprüchen gegen die Post. Aber gut, darum ging es hier nicht.
Umgekehrt ist es also genauso. Du stellst dem Kunden von mir aus eine Schadensrechnung aus bzw die Gutschrift aus der die Differenz ersichtlich wird. Das ist dann der Schaden den der Kunde hat und bei der Post als Transportschaden reklamieren darf. Viel Spaß kann man ihm dabei wünschen...
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 11983.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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