ich habe duckys thread über den Kauf beim Mitbewerber gelesen. darf ein mitbewerber eigentlich in seinen bei ebay hinterlegten AGB folgendes schreiben?
"Der Kaufvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung ( per E-Mail, Fax oder Post) der Bestellung seitens uns/Firmenname zustande. Die Verkaufsmengen erfolgen nur in haushaltsüblichen Mengen. Wir behalten uns vor, Bestellungen offensichtlicher Wiederverkäufer zu stornieren, insbesondere bei Sonderangeboten."
damit wird doch die ebay-AGB ausgehebelt? lt. Ebay kommt der Kaufvertrag mit Kauf (Sofortkauf, Höchstgebot) zustande und nicht erst durch Bestätigung des Verkäufers. ist das schon ein rechlicher Verstoß oder nur einer gegen die ebay AGB?
Ausschluss erlaubt?Zustandekommen des Kaufvertrags über eBay
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Re: Ausschluss erlaubt?Zustandekommen des Kaufvertrags über eBay
Bei Ebay kommt der Kaufvertrag mit erfolgreicher Ersteigerung/erfolgreichem Sofortkauf zustande.
Daran ändert auch der o.g. Auschluss nichts.
Im Shop reicht:
Daran ändert auch der o.g. Auschluss nichts.
Im Shop reicht:
Die Wiederverkäufer zu erwähnen ist überflüssig, da Du die Bestellung je eh erst bestätigen musst und somit vor Bestellbestätigung bereits ablehnen kannst.Der Kaufvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung ( per E-Mail, Fax oder Post) der Bestellung seitens uns/Firmenname zustande
Re: Ausschluss erlaubt?Zustandekommen des Kaufvertrags über eBay
Bei Ebay gibt es nur zwei Einschränkungsmöglichkeiten:
1. Sperrliste
Was da alles passieren kann, sieht man ja aktuell hier: http://www.sellerforum.de/viewtopic.php?f=3&t=2400
2. Kunde hat bereits Haus- und Kaufverbot erhalten
Das dann aber EBay klarzumachen, wenn der Kunde nicht auf der Sperrliste steht und Unstimmigkeiten hat, ist ein anderes Problem...
1. Sperrliste
Was da alles passieren kann, sieht man ja aktuell hier: http://www.sellerforum.de/viewtopic.php?f=3&t=2400
2. Kunde hat bereits Haus- und Kaufverbot erhalten
Das dann aber EBay klarzumachen, wenn der Kunde nicht auf der Sperrliste steht und Unstimmigkeiten hat, ist ein anderes Problem...
Re: Ausschluss erlaubt?Zustandekommen des Kaufvertrags über eBay
Dort geht es aber nicht um die Sperrliste, sondern um die Mengenbeschränkung.Leicos hat geschrieben:1. Sperrliste
Was da alles passieren kann, sieht man ja aktuell hier: http://www.sellerforum.de/viewtopic.php?f=3&t=2400
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