Uns hat ein Kunde einen Artikel zurückgeschickt, da anscheinend ein Defekt vorliegt. (Es handelt sich um einen Kopfhörer mit eingebautem Akku). Der Hersteller gibt auf dieses Produkt 6 Monate Garantie.
Den Kopfhörer hatten wir mit der Reklamationsbeschreibung des Kunden an den offiziellen Distributor geschickt von dem wir die Ware auch bezogen haben, und dann unrepariert zurückbekommen, da der Einkauf dort länger als 6 Monate her ist (und somit ausserhalb der Garantiezeit).
Der Kunde wiederum, hat den Artikel noch ganz knapp innerhalb von 6 Monate (ab seinem Kaufdatum) zu uns geschickt.
Muss ich jetzt dem Kunden einen neuen Artikel kaufen, oder wie wird soetwas gehandhabt.
Mit dem Hersteller habe ich bereits gesprochen. Keinerlei Kulanz von seiner Seite.
Der Artikel ist leider auch recht teuer, und zudem auch garnichtmehr lieferbar.
Was würdet ihr da machen ?
Garantie vom Hersteller abgelehnt
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Re: Garantie vom Hersteller abgelehnt
Das Ding mal aufschrauben und schaueb ob vielleicht ein Kabel einfach nur festgelötet werden muss (oder ähnlich kleiner Defekt welchen man ohne Probleme selbst reparieren kann)
Re: Garantie vom Hersteller abgelehnt
Dann wärst du doch normalerweise noch gewährleistungspflichtig?
Re: Garantie vom Hersteller abgelehnt
Verstehe ich nicht: seit wann beginnt denn die Laufzeit der Garantie des GH, wenn der gewerbl. Kunde den Artikel kauft? Die beginnt doch erst, wenn das Gerät an den Endkunden verkauft wird, oder? Die Bedingungen dazu müßten doch eindeutig vom Hersteller definiert sein.
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Re: Garantie vom Hersteller abgelehnt
JaFrank D. hat geschrieben:Verstehe ich nicht: seit wann beginnt denn die Laufzeit der Garantie des GH, wenn der gewerbl. Kunde den Artikel kauft? Die beginnt doch erst, wenn das Gerät an den Endkunden verkauft wird, oder? Die Bedingungen dazu müßten doch eindeutig vom Hersteller definiert sein.
Re: Garantie vom Hersteller abgelehnt
Garantie hin oder her, der Defekt trat innerhalb der Gewährleistungsfrist auf - Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate, der Distributor soll mal schön selbst nachweisen, dass der Defekt durch den Kunden verursacht wurde.030 hat geschrieben:
Den Kopfhörer hatten wir mit der Reklamationsbeschreibung des Kunden an den offiziellen Distributor geschickt von dem wir die Ware auch bezogen haben, und dann unrepariert zurückbekommen, da der Einkauf dort länger als 6 Monate her ist (und somit ausserhalb der Garantiezeit).
Der Kunde wiederum, hat den Artikel noch ganz knapp innerhalb von 6 Monate (ab seinem Kaufdatum) zu uns geschickt.
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Re: Garantie vom Hersteller abgelehnt
Die Beweislastumkehr gilt aber nur im B2B wenn ich mich jetzt nicht täusche.Leicos hat geschrieben:Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate, der Distributor soll mal schön selbst nachweisen, dass der Defekt durch den Kunden verursacht wurde.
Ungeachtet dessen sollte man sich überlegen ob man wirkllich mit dem richtigen Distributor zusammenarbeitet. Wir bekommen bei all unseren GH Artikel innerhalb von 2 Jahren problemlos getauscht.
Re: Garantie vom Hersteller abgelehnt
Du meinst B2C, oder?Gersdorfer hat geschrieben: Die Beweislastumkehr gilt aber nur im B2B wenn ich mich jetzt nicht täusche.
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Re: Garantie vom Hersteller abgelehnt
Bitte mal den §478 BGB lesen, insbesondere Absatz 3 und 5.
Da wäre mir die Garantie des Herstellers völlig egal. Dieser ist nicht mein Vertragspartner.
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