Rechtliches für den Anfang

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
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Jens T.
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Rechtliches für den Anfang

Hallo,

für den Anfang, reicht es aus wenn man im Webshop eure Muster WRB, Muster AGB, Batterieverord, Verpack-Muster nimmt?

Warum ist die Frist bei der WRB auf ein Monat? Hieß es nicht mal, dass das nur bei Ebay wäre? Warum nicht mehr 14 Tage?


Was haltet ihr von diesem Updateservice wie es http://www.it-recht-kanzlei.de/index.ph ... hutzpakete" target="_blank" target="_blank anbietet.

Jens


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piddelpum
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Re: Rechtliches für den Anfang

Soweit reicht das. Natürlich gibt es zusätzliches je nach Produkten wie z.B. die Grundpreisangabe. Richte ruhig mal alles soweit ein und stelle Deinen Shop hier zur Beschau. Dann schauen wir da gerne drüber.

Du kannst 14 Tage nehmen, wenn Du vor Vertragsschluss belehrst. Da das nicht immer klar ist und man bei ebay eh 1 Monat (genau deswegen) anbieten muss, sind die meisten hier generell bei 1 Monat. Bei einem korrekten Shop musst Du das aber nicht.

Den Update Service hast Du günstiger, wenn Du diese Foren hier abonnierst. Neueste Gerichtsurteile und sich daraus (wenn überhaupt) anbahnende Abmahnungen (oder "wellen") werden hier im Forum i.d.R. schneller gepostet, als die Anwälte selber davon erfahren. It-Kanzlei, Interent-Rostock, Dr. Bahr und die Lampmänner haben sowieso ganz schnell eine rechtliche Einschätzung des Urteils auf den Seiten.
Also ist das Forum-Abo i.V.m. diesen Seiten und unserem Dieter hier der beste Updateservice...
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piddelpum
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Re: Rechtliches für den Anfang

Was kostet das bei der it-Kanzlei eigentlich?
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Vio
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Re: Rechtliches für den Anfang

piddelpum hat geschrieben: Also ist das Forum-Abo i.V.m. diesen Seiten und unserem Dieter hier der beste Updateservice...
Was denn für ein Forum-Abo?
Hab ich was verpasst oder steh ich mal wieder dumm auf der Leitung rum?
user-gelöscht

Re: Rechtliches für den Anfang

Er meint, hier einmal die Woche reingucken und schon ist man auf dem aktuellen Stand...
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piddelpum
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Re: Rechtliches für den Anfang

Oder halt im Rechtsbereich oben links auf "beobachten" klicken. Dann bekommst Du ja ne Mail, sobald es was neues gibt...
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Jens T.
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Re: Rechtliches für den Anfang

vielen Dank. Ein Frage zur Preisangabe habe ich noch. Wenn man der Differenzbesteuerung unterliegt. Was sollte man dazu schreiben. Könnte man das eventuell so formulieren?:

"der wird Artikel differenzbesteuert gem. Par. 25a UstG. Es wird somit keine MwSt. ausgewiesen."

Sollte das bei jedem Artikel stehen oder kann man das in den Infos beim Shop platzieren?

Bei Ebay hatte ich mit der Formulierung eher schlechte Erfahungen, da es scheinbar mißverständlich ist. Hatte etliche Anfrage wie "was bedeutet das ? Kommt dann noch 19% MwSt hinzu?". Mir fällt aber auch keine "idiotensichere" Formulierung ein.
Ralf
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Re: Rechtliches für den Anfang

Man könnte z.B. schreiben: Die im Verkaufspreis enthaltene MwSt. wird wegen der Differenzbesteuerung nach §25a UStG nicht auf der Rechnung ausgewiesen.

Muss man aber nicht und schon gar nicht direkt beim Preis bzw. im Artikel. Der PAngV kommt man nach, wenn man angibt, dass die MwSt. im Preis enthalten ist.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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besta
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Re: Rechtliches für den Anfang

Jens T. hat geschrieben:vielen Dank. Ein Frage zur Preisangabe habe ich noch. Wenn man der Differenzbesteuerung unterliegt. Was sollte man dazu schreiben. Könnte man das eventuell so formulieren?:

"der wird Artikel differenzbesteuert gem. Par. 25a UstG. Es wird somit keine MwSt. ausgewiesen."
Ja, geht. Ich schreibe es seit vier Jahren so auf jede Rechnung:

"Der Betrag enthält keine Mehrwertsteuer, da der Artikel als Kommissionsware im Kundenauftrag unter Anwendung der Differenzbesteuerung nach UStG 1980 § 25a verkauft wurde."
Ralf hat geschrieben:
Jens T. hat geschrieben:Sollte das bei jedem Artikel stehen oder kann man das in den Infos beim Shop platzieren?
Muss man aber nicht und schon gar nicht direkt beim Preis bzw. im Artikel. Der PAngV kommt man nach, wenn man angibt, dass die MwSt. im Preis enthalten ist.
Das schon. Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass viele Gewerbetreibende sehr genau darauf achten, ob man Vorsteuer ziehen kann oder nicht. Wenn einer im Angebot den Eindruck erweckt ("MwSt. wird ausgewiesen") und dann erst hinterher mit dem Hinweis auf Differenzbesteuerung oder Kleinunternehmer kommt, werde ich sauer.
Jens T. hat geschrieben:Bei Ebay hatte ich mit der Formulierung eher schlechte Erfahungen, da es scheinbar mißverständlich ist. Hatte etliche Anfrage wie "was bedeutet das ? Kommt dann noch 19% MwSt hinzu?". Mir fällt aber auch keine "idiotensichere" Formulierung ein.
Mach halt im Angebot deutlich, dass du Verkaufsagent oder Kleinunternehmer bist. Dann hast Du diesen Ärger vermieden.

Übrigens sehe ich bei eBay viele Angebote von Neuwaren (mehrfach vom selben Händler), die unter Hinweis auf die Differenzbesteuerung keine MwSt. ausweisen. Das ist natürlich Quatsch. Die Differenzbesteuerung greift nur, wenn die Ware von einem privaten Verkäufer kommt. Und den Privatmann, der mal eben 50 Stück MS Office verkauft, soll mir mal einer zeigen ...
niela
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Re: Rechtliches für den Anfang

piddelpum hat geschrieben:Was kostet das bei der it-Kanzlei eigentlich?
http://openpr.de/news/101835/SchutzPake ... -Shop.html" target="_blank" target="_blank"
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piddelpum
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Re: Rechtliches für den Anfang

Nicht schlecht, irgendwie muss das Zusammenspiel aus Sicherheitsbrot und Panikpeitsche ja funktionieren...
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user-gelöscht

Re: Rechtliches für den Anfang

Man muss sich halt nur rechtzeitig entscheiden, auf welcher Seite der Abmahnindustrie man sich schlägt. Wahrscheinlich ist das in der Abmahnindstrie genauso wie bei den Computer-Viren. Wenn da aktuell keine Computer-Viren im Umlauf sind, dann programmiert man sich einen, setzt den in den Umlauf, sorgt dafür, dass Panik entsteht und bietet gleichzeitig den passenden Virenfilter an.
Erotikmailorder
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Re: Rechtliches für den Anfang

Hallo,
ich habe das Rechts-Abonnement bei der IT-Recht-Kanzlei.
Und bin sehr zufrieden. Die sind schneller als dieses Forum hier und vorallem geben Sie genauen Rat, wie das Problem zu lösen ist. Leider wird hier im Forum oftmals üiber die richtige Umsetzung diskutiert, was nicht falsch ist. Bis dann eine saubere Lösung gefunden ist, kann es unter Umständen zu spät sein. Unabhängig von den Informationen, welche ich hier im Forum oder bei der IT-Recht-Kanzlei erhalte, finde ich es super, dass wenn ich die Empfehlungen der Kanzlei umsetze und dennoch abgemahnt werde, ich keine Kosten zu tragen habe. Das ist dann Sache der Kanzlei.

Darüber hinaus gibt es ein Kundenportal in dem zusätzliche Hinweise, Hilfstexte etc. angeboten werden.

Was die Schnelligkeit des Forums betrifft: Im Forum wurde z.B. nicht auf die rechtliche Unsicherheit bei Yatego-Shops hingewiesen. Dort wurde informiert. Jetzt kommt sicherlich die Aussage: "Die wollen doch nur Kunden an Land ziehen, mit Panikmache". Sicherlich wollen Sie durch solche Veröffentlichungen Kunden gewinnen. Da Rechtsanwälte keine klassische Werbung machen dürfen, ist dies ein probater Weg. Und jeder von uns mache auf die eine oder andere Art Werbung für sein Geschäft.

Thomas

P.S. Die Rechtsunsicherheit bei Yatego besteht übrigens immer noch, auch wenn Yatego entsprechende Mails verschickt, das dem nicht so ist. Wer mehr wissen will dazu, kann mich gerne privat anmailen.
Ralf
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Re: Rechtliches für den Anfang

Ja, geht. Ich schreibe es seit vier Jahren so auf jede Rechnung:

"Der Betrag enthält keine Mehrwertsteuer, da der Artikel als Kommissionsware im Kundenauftrag unter Anwendung der Differenzbesteuerung nach UStG 1980 § 25a verkauft wurde."
Wenn es jetzt hier um den §19 ginge, wäre ich mir absolut sicher. Aber es würde mich wundern, wenn bei Anwendung des §25a im Verkaufspreis keine MwSt enthalten wäre und dann wäre diese Aussage falsch.
Das schon. Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass viele Gewerbetreibende sehr genau darauf achten, ob man Vorsteuer ziehen kann oder nicht. Wenn einer im Angebot den Eindruck erweckt ("MwSt. wird ausgewiesen") und dann erst hinterher mit dem Hinweis auf Differenzbesteuerung oder Kleinunternehmer kommt, werde ich sauer.
Ich habe nicht geschrieben "ausgewiesen" sondern "enthalten". Das ist der entscheidende Unterschied, auch wenn das viele verwechseln und daraus die falschen Schlüsse ziehen. Natürlich ist das für einen Vorsteuerabzugsberechtigten ärgerlich und daher ein Hinweis auf die Nichtausweisung hilfreich. Wer aber aus der Nichtausweisung einen Nichtenthalt macht, liegt falsch.
Mach halt im Angebot deutlich, dass du Verkaufsagent oder Kleinunternehmer bist. Dann hast Du diesen Ärger vermieden.
Wenn einem das sonst keine Nachteile einbringt, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Während der §19 für alle Verkäufe gilt, kann der §25a je nach Verkauf angewendet werden und bedeutet auch nicht, dass der Unternehmer nur ein "kleiner" ist.
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besta
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Re: Rechtliches für den Anfang

Ralf, Deine Ausführugen in dem anderen Beitrag über den Ausweis von MwSt. bzw. den Unterschied zwischen "ausweisen" und "enthalten" habe ich gelesen und (zumindest glaube ich das) auch verstanden.

Der Normalsterbliche macht diese Unterscheidung aber nicht - und braucht sie auch im Alltag nicht.

Wir können uns gerne darauf einigen, dass formal-sprachlich sowohl beim § 19 wie auch beim § 25a weiterhin MwSt. enthalten ist, man diese aber nicht ausweist. Nur: Wenn man solche Haarspaltereien mit Kunden treibt, braucht man sich über entsprechendes Feedback nicht wundern. Und darum ging es hier.
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piddelpum
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Re: Rechtliches für den Anfang

@erotikmailorder: Klar, wer es sich leisten will - warum nicht. Der Artikel der Lampmänner geht natürlich auch in eine falsche Richtung, weil es der it-Kanzlei ja nicht unbedingt darum geht als abmahnsicher zu gelten, sonder die Vertretung im Fall der Fälle übernimmt. Das ist aus Marketingüberlegungen schon ein Knaller-Angebot. Die haben sicher viele viel viele neue Mandanten gewonnen. Insofern - why not.
Es ist wie eine Versicherung zu betrachten. Und da fragt man sich:
1) Wann brauch ich sie mal?
2) Was deckt sie überhaupt ab?
3) Was kostet sie im Verhältnis dazu?

Ich bin ja kein Mandant der Kanzlei. Aber wie ist das denn, wenn Du das Paket abschließt und später einmal aus Versehen ein Produkt aufnimmst, welches unter Gebrauchsmusterschutz läuft, oder einen Markennamen, oder z.B. Alkohol. Das hast Du Anfangs alles nicht verkauft und die it-Kanzlei konnte demnach das nicht als fälschlich erkennen.
Bist Du sicher, dass die auch dann "zahlen" wenn Du später auf eigene Faust Mist baust?

Was das Yatego Beispiel angeht: Hier im Forum wurde noch am selben Tag über die it-Kanzlei Meldung zu Yatego berichtet:
http://www.sellerforum.de/viewtopic.php ... ego#p17535" target="_blank" target="_blank

Allerdings hätte die Kanzlei mit dem "Sellerforum-Abo" schon ein paar Monate früher darüber berichten können:
http://www.sellerforum.de/viewtopic.php ... yatego+agb" target="_blank" target="_blank

juhu juhu gewonnen applaus applaus
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Ralf
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Re: Rechtliches für den Anfang

Der Normalsterbliche macht diese Unterscheidung aber nicht - und braucht sie auch im Alltag nicht.
Der Normalsterbliche braucht auch keine PAngV und den ganzen anderen Quark.
Wir können uns gerne darauf einigen, dass formal-sprachlich sowohl beim § 19 wie auch beim § 25a weiterhin MwSt. enthalten ist, man diese aber nicht ausweist.
Du meinst hoffentlich formal-rechtlich. Wenn du in deinen Angeboten den Eindruck erweckst, dass die MwSt nicht enthalten wäre, sie das aber tatsächlich ist, verstößt du gegen die PAngV.
Nur: Wenn man solche Haarspaltereien mit Kunden treibt, braucht man sich über entsprechendes Feedback nicht wundern. Und darum ging es hier.
Man kann das doch ausreichend deutlich gestalten, ohne gegen die PAngV zu verstoßen. Dazu bedarf es keiner Haarspaltereien und dazu habe ich auch nicht aufgefordert. Was nützt dir die Eindeutigkeit gegenüber dem Kunden, der den Unterschied zwischen "enthalten" und "ausgewiesen" nicht kennt, wenn ein findiger Mitbewerber dich deswegen abmahnt (unabhängig davon, ob er damit durchkommt)?
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Re: Rechtliches für den Anfang

Ralf hat geschrieben:es würde mich wundern, wenn bei Anwendung des §25a im Verkaufspreis keine MwSt enthalten wäre und dann wäre diese Aussage falsch.
Hast Recht, formal-rechtlich ist MwSt. enthalten(, die man nicht ausweisen darf).
Ralf hat geschrieben:Während der §19 für alle Verkäufe gilt, kann der §25a je nach Verkauf angewendet werden und bedeutet auch nicht, dass der Unternehmer nur ein "kleiner" ist.
Stimmt, hatte aber auch niemand behauptet.
user-gelöscht

Re: Rechtliches für den Anfang

Gibt es zu dieser Problematik nicht schon einen Thread? Und kann man den nicht wieder hochholen und dort weiterdiskutieren?
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