...da würde sich auch ein übernächtigter Amtsrichter kaum beeindrucken lassen.vom Grundsatz stimme ich uneingeschränkt zu, nur wenn dann die Frau Reibach dem Richter unter Tränen erzählt, dass sie ja gar nicht gewußt hat, dass sie die Lieferanschrift von der Rechnungsanschrift hätte trennen müssen.....
Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?
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