Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

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datenpilot
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Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

Kund hat heute einen Artikel zurück geschickt, und macht vom Widerruf gebrauch. Die Rechnung wurde ausdrücklich auf eine Firma ausgestellt. Ob sie ihm gehört, kann ich mir nicht vorstellen. Hat er jetzt ein Widerrufsrecht nach §13 BGB oder nicht? Habe ja laut Rechnung an eine Firma geliefert.

Gruß
Datenpilot


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regalboy
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

Ich würde sagen, dass du an eine Firma (Rechnung) geliefert hast => kein Wiederrufsrecht.

Wenn er sagt, er hätte privat gekauft dann netten Bericht ans Finanzamt

Dumm ist's nur wenn er sich rausredet (falls das geht) und sagt, dass er es ja einfach nur an die Firmenanschrift geliefert haben wollte.
datenpilot
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

Der Verkauf erfolgte über AMAZON, dort steht auch die Firma als Versandadresse. Wenn er im nachhinein eine andere Liefer anschrift gewählt hätte, wäre das was anderes.
croco
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

in meinen augen, zählt das rückgaberecht nicht!
sonst hätte er bei amazon eine andere adresse angeben müssen!
gruß croco
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aristo-bs
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

solche menschen kann ich nicht verstehen.
auch gestern bei mir, eine rücksendung und das noch Unfrei (12,00 Euro) mit einem widerruf und in dem schreiben steht noch vor seinem namen Vermögensberater als titel.
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

Verstehe ich das FernabsG falsch?

Wenn ich als PC Händler nun auf meine Firma ein Gut kaufe, welches nicht zu meinem Handelssortiment gehört, sonden der BGA dient [beispielsweise ein Bürostuhl] bin ich doch im rechtlichen Sinne Verbraucher für diesen Kauf und habe auch ein Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht ... ?!
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piddelpum
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

Ja, Du verstehst es falsch. :)

§14 BGB:
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Wenn Du einen Bürostuhl oder Heftklammern kaufst, handelst Du beim Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Du kaufst ja etwas für die Firma ein. Auch wenn Du Girlanden für die Firmen interne Weihnachtsfeier kaufst, bist Du Unternehmer nach §14 BGB.

Andersrum bist Du Privatmann, wenn Du ein XXL Girlanden Paket mit 150 Luftschlangen kaufst, wenn Du das für die Hochzeit Deines Kumpels machst. Auch wenn Du als Lieferanschrift vielleicht Deinen Arbeitsplatz angibst, weil Du sonst GLS nicht erreichen kannst.

Schwierig wird es immer, wenn der Kunde sagt, er habe die Rechnungsanschrift nur deshalb auf die Firma geändert, weil er es nur dort hingeliefert haben wollte und er nicht wusste, dass es noch ein Feld "Lieferanschrift" gab bzw das für nicht relevant gehalten hat.

Da könnte ein Amtsrichter natürlich schon sagen, dass er beim Abschluss des Kaufvertrages nicht als Unternehmer gehandelt hat. Noch klarer wird es, wenn das z.B. ein Bankangestellter ist, der einen Cocktail Shaker kauft. Dass der nicht im Auftrag seiner Bank gehandelt hat, ist klar.

Bestellt er dagegen auf Briefpapier der Bank oder über den geschäftlichen Account, dann könnte man wieder mit Anscheinsvollmacht etc kommen und er müsste sich die Folgen seiner "Täuschung" zurechnen lassen.

Der obige Fall riecht für mich aber auch sehr privat...
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

Aber wenn ein Unternehmer Waren zum privaten Gebrauch kauft, wird er auch dabei als Privatmann behandelt. JessicaXxl hatte dazu schon mal was hier oder im AB Forum geschrieben, nur finde ich es nicht mehr.

Es kommt nicht nur drauf an WER etwas kauft, sondern auch WAS er kauft.
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aristo-bs
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

bei mir war es ein fax gerät. und auch als rechnungsanschrift ist es als firma hinterlegt.
ich muss mal da mal wieder ein mail formulieren. und unverschämt, das der jenige uch Unfrei zurück schickt.

hat eventuell jemand schon ein gut formuliertes mail für so ein fall?
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

Leider musst du unfreie Sendungen annehmen, sicherlich kanmnst du deinen Kunden bitten es nicht unfrei zu senden und ihm die Kosten für den Versand zu erstatten.. wenn du es jedoch formulierst, kann es soweit ich weiß auch abmahnfähig sein...

Unsere Kunden schreiben meist erst oder rufen an wenn Sie etwas zurück senden wollen und wir können dann reagieren und eine unfreie Sendung vermeiden.

Zu dem Widerrufsrecht denke ich, dass wenn er als Firma einkauft kein Widerrufsrecht hat aber sicher bin ich mir da auch nicht... das muss doch irgendwo festgehalten sein...
datenpilot
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

Würde gerne mal Dieters Meinung zu diesem Thema hören. Vielleicht gibt es da schon Urteile die eine grobe Richtung vorgeben. Wie schon gesagt, wenn jemand im nachhinein eine andere Lieferanschrift (Firma) wünscht ist das o.k. Generel mit Firmenadresse bei Amazon einkaufen, ist was anderes.
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Ramrod
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

Von welchem Bankkonto hat er bezahlt?
Wenn Firmenkonto, dann ist die Sache wohl mehr als eindeutig.

Sollte er vom angeblichen Privatkonto bezahlt haben, Rückfrage bei seiner Bank, ob es sich um ein hauptsächlich gewerbliches Konto handelt. Wenn nicht dann wird er wohl Privat gekauft haben, und hat im eifer des gefechtes vergessen die Rechnungsadresse zu korrigieren.
_______________________________
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jessikaxxl
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

...wenn die Firma kauft und die Rechnungsstellung zudem auf Wunsch des Käufers auf die Firma erfolgt, besteht kein Widerrufsrecht.
regalboy
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

Dass auf den gekauften Artikel ankommt sehe ich (mit ganz wenigen Ausnahmen) nicht so.

Warum sollte nicht eine Bank einen Coctailshaker kaufen?

Oder eine Privatperson einen Industriestaubsauger?

Ist mir sogar schon passiert, dass ich >> privat << einen 800,- Euro Industriestaubsauger gekauft habe, der aber nicht für mich passend war und ihn wieder zurück gesendet habe.

Verkäufer sagt: So etwas würde nur von Fimen gekauft werden und deshalb will er ihn nicht zurück haben.

Man wird sich wohl vor Gericht sehen...
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piddelpum
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

Ok, also wenn ein Bankangestellter in einem Online Shop einen Cocktail Shaker bestellt und ihn zur Bank liefern lassen will, weil er sonst für GLS nicht da sein kann: Dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Amtsrichter ein WR bejaht extrem hoch. Es kommt nämlich nicht auf den Artikel an sich an - das stimmt schon. Aber es kommt darauf an, ob er zum Zeitpunkt des Vertragsschluss als Unternehmer oder als Privatmann gekauft hat.
Und da kommt der Artikel wieder ins Spiel. Denn zur Beurteilung der Frage wird man sagen: "Ok, in der Bank war keine Feier geplant, hier liegt noch eine EV des Chefs, dass es keinen Auftrag zum Cocktailshaker kauf gab...dann war er bei Vertragsschluss privat und es besteht das WR"

Genauso ist doch einem Kollegen ergangen hier....ich glaub SChwarzlicht - bin mir aber nicht sicher.
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jessikaxxl
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

...um im Beispiel zu bleiben:

Wenn der Besteller "Volksbank Hintertupfingen" z.Hd. Frau Reibach ist, besteht kein Widerrufsrecht.

Wenn der Besteller Frau Reibach ist mit der Versandanschrift Volksbank Hintertupfingen, z.Hd. Frau Reibach, besteht ein Widerrufsrecht.
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

danke, das hilft mir weiter. Schönes Wochenende. :winken:
regalboy
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

jessikaxxl hat geschrieben:...um im Beispiel zu bleiben:

Wenn der Besteller "Volksbank Hintertupfingen" z.Hd. Frau Reibach ist, besteht kein Widerrufsrecht.

Wenn der Besteller Frau Reibach ist mit der Versandanschrift Volksbank Hintertupfingen, z.Hd. Frau Reibach, besteht ein Widerrufsrecht.

Hallo,

vom Grundsatz stimme ich uneingeschränkt zu, nur wenn dann die Frau Reibach dem Richter unter Tränen erzählt, dass sie ja gar nicht gewußt hat, dass sie die Lieferanschrift von der Rechnungsanschrift hätte trennen müssen.....
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office-care
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

und dann gibt es da noch die Privatkunden, denen der Chef eine Kamera schenken und eshalb die Rechnung auf die Firma haben will. Der Beschenkte kauft aber über seinen Account ein und lässt dann die Rechnung auf die Firma ausstellen. Und dann gefällt ihm das Teil nichjt.

Das wird im Einzelfall so kompliziert und undurchsichtig, dass man da nur kulant sein kann.

Bei einem Faxgerät sehe ich das heute anders: Wer kauft sowas denn noch als Privatmann? Kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Habe ja nicht mal als Gewerbetreibender eines. Lohnt auch kaum, für die 5 Faxe im Monat. Ein MFC, okay, da hat man ja noch einen wirklichen Nutzen, mit Drucker und Scanner.

Klaus-Dieter
regalboy
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Re: Widerrufsrecht -> Endverbraucher oder nicht?

Warum sollte sich ein Privatmann kein Faxgerät kaufen dürfen / sollen / müssen ??????
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