Da ich in naher Zukunft mit einigen "Anschlägen" ortsansäßiger Händler rechnen muss, folgende Frage:
Kunde kauft im Shop / per Telefon als Beispiel 100 x TFT Monitore zum Gesamtwert von ~ 20k €.
Die Ware würde ÜBERGEBEN werden, durch zB Anlieferung/Abholung.
Hat der Kunde wenn der Vertrag per Fernkommunikation geschlossen wurde, jedoch persönlich abgeholt würde, ein Widerrufsrecht?
Wenn ja - könnte man dies mit einer Unterschrift unter dem Satz "Ware am xx erhalten, auf Mängel geprüft, und verbindlich gekauft" umgehen? (Wobei für "verbindlich gekauft" mir noch ein anderer Satz einfallen müsste ... )
Frage zum Widerrufsrecht
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Re: Frage zum Widerrufsrecht
Kein Widerrufsrecht bei B2B.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Frage zum Widerrufsrecht
Ansonsten kommt es auf den Vertragsschluss an. Wenn online gekauft, dann Widerrufsrecht, wenn halt b2c. Wenn es aber um so große Mengen geht und das Ärgerpotential groß ist, dann kannste ja den Vertrag versuchen mit einer List zu erneuern. Sag halt, dass Du Dich über die Abholung freust und daher Rabatt gibst, einen Blumenkorb mit dabei oder was weiß ich.
"Buchhalterisch nur grad einen neuen Auftrag dafür unterschreiben, meine Steuerberaterin bekommt sonst wieder nen Rappel bla bla. "
Der Auftrag enthält dann sinngemäß "Der Kaufvertrag vom xx.xx.xxxx über die Plattform Ebay mit der Nummer xx.xx.xxxx" wird rückabgewickelt und als nichtig betrachtet. An seine Stelle tritt folgender neuer Kaufvertrag:
bla bla bla
Preis bla
Übergabe
Ware übergeben bla
Unterschrift, Trickstadt den, xx.xx.xxxx"
Schön hat mich auch ein Autoverkäufer mal übers Ohr hauen wollen, dem ich erzählt habe, dass ich Gewerbetreibender bin. Das Auto wollte ich natürlich privat. Kaufvertrag abgeschlossen. Zu Hause stelle ich doch fest, dass der Hund oben im Adressfeld das Kringelchen bei Firma gemacht hat. Dort wo man Name usw einträgt ist ja oft im Formular vorgedruckt
"Herr / Frau / Firma"
So wollte der sich aus der Gewährleistung mogeln. Hab ich aber später mit seiner Sekretärin unter viel bla bla wieder geändert.
So geht's also...
"Buchhalterisch nur grad einen neuen Auftrag dafür unterschreiben, meine Steuerberaterin bekommt sonst wieder nen Rappel bla bla. "
Der Auftrag enthält dann sinngemäß "Der Kaufvertrag vom xx.xx.xxxx über die Plattform Ebay mit der Nummer xx.xx.xxxx" wird rückabgewickelt und als nichtig betrachtet. An seine Stelle tritt folgender neuer Kaufvertrag:
bla bla bla
Preis bla
Übergabe
Ware übergeben bla
Unterschrift, Trickstadt den, xx.xx.xxxx"
Schön hat mich auch ein Autoverkäufer mal übers Ohr hauen wollen, dem ich erzählt habe, dass ich Gewerbetreibender bin. Das Auto wollte ich natürlich privat. Kaufvertrag abgeschlossen. Zu Hause stelle ich doch fest, dass der Hund oben im Adressfeld das Kringelchen bei Firma gemacht hat. Dort wo man Name usw einträgt ist ja oft im Formular vorgedruckt
"Herr / Frau / Firma"
So wollte der sich aus der Gewährleistung mogeln. Hab ich aber später mit seiner Sekretärin unter viel bla bla wieder geändert.
So geht's also...
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 11983.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Frage zum Widerrufsrecht
Hallo,
andererseits wäre doch noch fraglich, in wie weit eine Privatverson 100 Stück Monitore benötigt.
Wenn klar ist, dass es ein Handler ist, der gekauft hat ist das Widerrufsrecht doch eh über den Tisch....
Viele Grüße
Johannes
andererseits wäre doch noch fraglich, in wie weit eine Privatverson 100 Stück Monitore benötigt.
Wenn klar ist, dass es ein Handler ist, der gekauft hat ist das Widerrufsrecht doch eh über den Tisch....
Viele Grüße
Johannes
Re: Frage zum Widerrufsrecht
Ja, wenn es klar ist. Je nach Artikel können auch private hohe Stückzahlen brauchen für ihren Geburtstag, Polterabend, Urlaub, Karnevalsumzug usw usf...Wenn klar ist, dass es ein Handler ist, der gekauft hat
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
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Re: Frage zum Widerrufsrecht
Da muß man doch erstmal sagen : neidisches Deutschland. Sachade das man mit so etwas immer rechnen mußMGrothe hat geschrieben:Da ich in naher Zukunft mit einigen "Anschlägen" ortsansäßiger Händler rechnen muss, folgende Frage:
Re: Frage zum Widerrufsrecht
Ich hatte mal was ähnliches, wenn auch umgekehrt.Leicos hat geschrieben:Völliger Blödsinn, wer kauft 100 TFT zum Geburtstag? *kopfschüttel*
Privat bei einer Firma einen Industriestaubsauger für viel Geld gekauft, den mein Vater ebenso privat brauchte. Staubsauger entsprach aber nicht dem, was der Verkäufer versprochen hatte (er hatte sich mit der Modellbezeichnung geirrt).
Das ganze zurückgesendet mit der Mitteilung, dass der Artikel nicht dem Verkaufsgespräch entsprach. Verkäufer konnte sich "natürlich" nicht mehr an das Telefonat erinnern und behauptete felsenfest, dass es doch der richtige Artikel gewesen sei.
Dann hifsweise widerrufen (waren schon > 2 Wochen vergangen, aber er hatte auch nicht belehrt). Reaktion vom Händler: es könne gar nicht sein, dass so ein Gerät von privat gekauft werden würde. Hätte noch nie jemand gemacht, das Gerät wird für 1,50 Euro am Tag bei ihm eingelagert und liegt zur Abholung bereit.
Naja. Wird wohl mein erstes Kaufgeschäft mit Anwalt werden...
Viele Grüße
Johannes
Re: Frage zum Widerrufsrecht
Ruhig bleiben - hatte überlesen, dass es um TFTs geht. Dachte es seien unbestimmte Artikel gemeint...Völliger Blödsinn, wer kauft 100 TFT zum Geburtstag? *kopfschüttel*
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
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Re: Frage zum Widerrufsrecht
Ich weiß ja, dass es als allgemeines Beispiel gedacht warRuhig bleiben - hatte überlesen, dass es um TFTs geht. Dachte es seien unbestimmte Artikel gemeint...
- office-care
- Beiträge: 454
- Registriert: 2. Nov 2007 10:46
- Land: Deutschland
Re: Frage zum Widerrufsrecht
Also sorry:
Fernabgabegesetz - Widerufsrecht - Versand.
Bestellung über Telefon/Internet und Abholung - kein Fernabgabegesetz, kein Widerruf: die Ware wurde ja vor Kauf geprüft, also auch kein Widerrufsrecht.
Klaus-Dieter
Fernabgabegesetz - Widerufsrecht - Versand.
Bestellung über Telefon/Internet und Abholung - kein Fernabgabegesetz, kein Widerruf: die Ware wurde ja vor Kauf geprüft, also auch kein Widerrufsrecht.
Klaus-Dieter
Re: Frage zum Widerrufsrecht
Verständlich. Es zählt aber der Vertragsschluss. Und wenn der Vertrag fernmündlich geschlossen wird (also auch Telefon, Fax usw), dann gilt das Widerrufsrecht. Mit der Abholung hat das nicht zu tun.Bestellung über Telefon/Internet und Abholung - kein Fernabgabegesetz, kein Widerruf:
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Re: Frage zum Widerrufsrecht
Andersherum ist es aber auch so, dass der lokale Kunde, der anstatt wie sonst immer ins Ladendgeschäft kommt, aber jetzt mal per Telefon bestellt, kein Widerrufsrecht hat.
Viele Grüße
Johannes
Viele Grüße
Johannes
Re: Frage zum Widerrufsrecht
Ist das so schwer zu verstehen? Fernabsatz ist alles was fern ist wie Fax, Internet, Brieftauben, Kataloge und (!) Telefon. Bestellt er am Telefon, hat ein ein Widerrufsrecht.aber jetzt mal per Telefon bestellt, kein Widerrufsrecht hat.
In der Praxis kannst Du hinterher vielleicht sagen, dass er nur reserviert hat und vor Ort kaufte, wenn er es denn abholt. Trotzdem ist es rechtlich so, dass jeder Telefonverkauf dem Fernabsatz unterliegt...
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
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Re: Frage zum Widerrufsrecht
niela hat geschrieben:Da muß man doch erstmal sagen : neidisches Deutschland. Sachade das man mit so etwas immer rechnen mußMGrothe hat geschrieben:Da ich in naher Zukunft mit einigen "Anschlägen" ortsansäßiger Händler rechnen muss, folgende Frage:
Es geht wohl weniger um neid, sondern mehr darum, das ansäßige Ladengeschäfte, die PC Systeme (und Zubehör) zu extrem überhöhten Preisen verkaufen, ein Internetanbieter vor Ort, der mit Discountpreisen arbeitet - Selbstabholung anbietet - ein "Dorn im Auge" ist ...
Aber mal schauen ob Sie wirklich "zuschlagen"
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