Ich denke, man kann den gesperrten und festgepinnten Beitrag so nicht mehr stehen lassen. Es stellen hier dauernd verunsicherte Händler Fragen bzgl Vertragsschluss, Vertragssprache, Datenschutz usw. Da einiges durchaus als zwingend bestätigt wird, ergibt sich in der Praxis ja durchaus die Notwendigkeit AGB zu erstellen - nämlich über genau die Punkte. Alle Punkte seperat aufzulisten, werden die meisten Shop Betreiber aus Gründen der Übersichtlichkeit wohl nicht wollen.
Wie wäre es, wenn man einen Beitrag festpinnt a la "Informationspflichten in Shops & AGB". Dort kurz erklärt, dass man diese langen AGB weglassen soll, aber Vertragsschluss... zwingend mit folgenden Mustern im Shop haben sollte...
Würde vielleicht mehr Klarheit schaffen - gerade für fremde und seltene Gäste.
re: AGB-Vorlage für den Verkauf gegenüber Verbrauchern
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re: AGB-Vorlage für den Verkauf gegenüber Verbrauchern
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 11983.html" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 11983.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: re: AGB-Vorlage für den Verkauf gegenüber Verbrauchern
Ich bin schon am Überlegen, ob ich mir eine "Anwalt Flat" nehme. Um etwas sicherer zu sein. Aber die Frage ist, was das kostet und ab welchen Umsatz sich das lohnt. Hat jemand Erfahrung damit ? Aber vielleicht finden sich ja auch für o.g. Punkte von piddelpum einfache Lösungen. Z.b. wie bei der Verpackungsverordnung. Man was habe ich mir für Gedanken gemacht. Aber die Regestrierung beim DSD war einfach und ist auch recht preiswert.
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Re: re: AGB-Vorlage für den Verkauf gegenüber Verbrauchern
Den Punkt zu ändern habe ich auch schon überlegt;
bin mir aber nicht sicher "wie".
Mal schauen was unser Dieter dazu sagt
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Re: re: AGB-Vorlage für den Verkauf gegenüber Verbrauchern
...auf allgemeine Geschäftsbedingungen zu verzichten, ist nach wie vor vernünftig. Das heißt (und hieß) natürlich nicht, daß Belehrungs- und Informationspflichten nicht erfüllt werden müssen.
In einem Shop muß z.B. über das Zustandekommen des Vertrags, darüber, wie Fehleingaben vor Absendung der Bestellung korrigiert werden können, über die Vertragssprache usw. informiert werden. Allein die Entscheidung des LG Leipzig überzeugt nicht und wird nach meiner meinung auch keinen bestand haben, denn bei eBay-Angeboten wird durch die zwingend zu akzeptierenden eBay-AGB ausführlich über das Zustandekommen des Vertrags usw. informiert. Dazu wird bei der bestellung selbst unmißverständlich auf das Zustandekommen des vertrags hingewiesen.
In einem Shop muß z.B. über das Zustandekommen des Vertrags, darüber, wie Fehleingaben vor Absendung der Bestellung korrigiert werden können, über die Vertragssprache usw. informiert werden. Allein die Entscheidung des LG Leipzig überzeugt nicht und wird nach meiner meinung auch keinen bestand haben, denn bei eBay-Angeboten wird durch die zwingend zu akzeptierenden eBay-AGB ausführlich über das Zustandekommen des Vertrags usw. informiert. Dazu wird bei der bestellung selbst unmißverständlich auf das Zustandekommen des vertrags hingewiesen.
Re: re: AGB-Vorlage für den Verkauf gegenüber Verbrauchern
Ok, dann hast Du alles bis auf zwei Sachen ausgeschlossen . Wie sieht Deine persönliche Meinung aus bei Ebay, Amazon usw. mit Datenschutzinfo und wie die Bestellung vor dem Absenden geändert werden kann ? Sollte das mit rein oder weglassen sollen/können ?
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Re: re: AGB-Vorlage für den Verkauf gegenüber Verbrauchern
Dieter...könntest Du für Onlineshop eine Art "wichtigste Punkte" AGB zusammenschustern?
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Re: re: AGB-Vorlage für den Verkauf gegenüber Verbrauchern
...mache ich im Laufe der Woche.sotel_de hat geschrieben:Dieter...könntest Du für Onlineshop eine Art "wichtigste Punkte" AGB zusammenschustern?
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