Wen sollte man Probelesen lassen?

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
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Andreas71
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Wen sollte man Probelesen lassen?

Ein freundliches "Hallo" in die Runde!

Mich quält die Frage, wen ich damit beauftragen sollte, sich meinen Shop auf Fehler und/oder fehlende Punkte im Bereich des Aufbaus und Inhalt von Anbieterkennzeichnung, Widerrufsrechtsformulierung und all den anderen möglichen Quellen für Abmahnung oder Schlimmeres zu kontrollieren.

Gleich einen Anwalt suchen? Oder gibt es andere seriöse Möglichkeiten?


Viele Grüße --Andreas--


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Gardenandmore
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Re: Wen sollte man Probelesen lassen?

gibt es. --> uns <-- ;)
Euer Gärtner Michael
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Gardenandmore
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Re: Wen sollte man Probelesen lassen?

Ich hab mal ein paar sachen rausgesucht, die zu problemen führen könnten. Die Liste wird sicher von anderen noch erweitert:

1. Bei der Anmeldung muss der Kunde deine Datenschutzbestimmungen akzeptieren - ein Modul hierfür gibts. z. B. auf xt-service.de
2. In den Datenschutzbestimmungen steht nix von Afterbuy (falls du das verwendest) und google analytics (falls du das verwendest).
3. Geltungsbereich in den AGB ist nicht nötig.
4. Vertragsschluss. Wenn du die automatische Bestätigungsemail nicht als Auftragsbestätigung deklarierst sondern erst die Zusendung der Ware als Annahme des Auftrags, dann könntest du dir damit ein hintertürchen offen halten, falls du mal lieferengpässe hast.
Euer Gärtner Michael
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dance
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Re: Wen sollte man Probelesen lassen?

...die Steuernummer ist im Impressum überflüssig, wenn man eine USt-Id. hat. Diese muss man jedoch angeben.
Zuletzt geändert von dance am 6. Feb 2008 10:55, insgesamt 2-mal geändert.
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MGrothe

Re: Wen sollte man Probelesen lassen?

dance-discount hat geschrieben:...die Steuernummer ist im Impressum überflüssig, wenn man eine USt-Id. hat. Diese muss man jedoch angeben.
Oder kurz gefasst: Du musst nur eine der Nummern angeben, wobei die UST ID von Vorteil wäre ;)
Andreas71
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Re: Wen sollte man Probelesen lassen?

Dankeschön für die regelrecht "pfeilschnellen" Antworten und Hinweise!

@gardenandmore:
- um das Modul werde ich mich schnellstmöglichst bemühen

- Afterbuy und Google Analytics nutze ich nicht

- den Geltungsbereich kann ich dann also bedenkenlos entfernen ?

- in meiner automatischen Bestätigungsmail steht folgender Wortlaut:

Betreff: Ihre Bestellung Nr: xxx vom xxxxxxxxxx

Sehr geehrte(r) xxxxxxxxxxxxxxxxx

Vielen Dank für Ihre Bestellung! Einzelheiten zur Bestellung sind unten aufgeführt.

Rechnungs - und Versandinformationen:
Bitte beachten Sie - diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.................

Das meinst Du doch, oder?

@dance-discount:

- Steuernummer kann also definitiv entfernt werden?

Nochmals Danke für die schnelle Reaktion!

Gruß
Andreas
Leicos
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Re: Wen sollte man Probelesen lassen?

Für alles ein "Ja"

:daumenhoch:
Ralf
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Re: Wen sollte man Probelesen lassen?

Oder kurz gefasst: Du musst nur eine der Nummern angeben, wobei die UST ID von Vorteil wäre ;)
Das ist falsch. Man muss nur die UStIDNr angegeben, wenn man eine hat. Die "normale" Steuernummer ist niemals erforderlich. Ich zitiere aus §5 TMG:
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
Es gibt für das Impressum einen Assistenten: http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
gegangen

Re: Wen sollte man Probelesen lassen?

Bei der Anmeldung muss der Kunde deine Datenschutzbestimmungen akzeptieren - ein Modul hierfür gibts. z. B. auf xt-service.de
oder hier: http://www.blogpotato.de/2007/02/08/dat ... tcommerce/" target="_blank mit Anleitung.
Download dazu: http://www.blogpotato.de/wp-content/upl ... policy.zip" target="_blank
Leicos
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Re: Wen sollte man Probelesen lassen?

Danke ;-)
gsxrracer

Re: Wen sollte man Probelesen lassen?

Hallo

Gerade gelesen, Frage ist das rechtens?
2. Zustandekommen des Vertrages
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebotes. Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, den Vertrag mit Ihnen zu schließen. Die Bestellung nehmen Sie vor, wenn Sie sämtliche Angaben während des Bestellprozesses eingeben und schließlich unter "Bestellung aufgeben" das Bestellformular durch Betätigen des Buttons "Bestellen" an uns versenden. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
beste Grüsse
Ralf
Beiträge: 25617
Registriert: 5. Okt 2007 21:11

Re: Wen sollte man Probelesen lassen?

Ich sehe dort kein Problem, wundere mich aber über die Konstruktion. Wenn man den Anfang liest, sollte man meinen, dass dort jemand unter allen Umständen einen sofortigen Vertragsschluss vermeiden will. Und deklariert dann die automatisierte(!) Bestätigung als eben diesen.
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Leicos
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Registriert: 5. Okt 2007 23:40
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Re: Wen sollte man Probelesen lassen?

Da hat der Herr K. aber Schrott gebaut und baut einen mehrsätzigen Unsinn ein. Im Prinzip hebt sich der ganze Abschnitt gegenseitig auf und ist damit mehr als überflüssig.
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