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E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 12. Jan 2021 20:59
von TuckerCarlson
Hallo!

Bin noch relativ frisch hier im Forum, ich erhoffe daher ein bisschen Gnade, wenn ich bestimmte Sachen falsch verstehe bzw. durcheinander bringe.

Das Forum ersetzt sicherlich kein Gespräch mit dem Steuerberater, aber liefert bestimmt paar gute Argumente hierfür:

Wie verhält es sich dann allerdings bei den heftig bezuschussten E-Autos ?

Konkretes Beispiel:

Hyundai Kona Electro Style Ausstattung BLP ~45k,
Leasingrate 150€ brutto (bei 10tkm Laufleistung p.a.)
BaWü E-Gutschein i.H.v. 1000 € (netto/brutto?) über 3 Jahre Leasingdauer sollte die Überführungskosten decken, also effektiv bleiben wir bei 150€ brutto monatlich.

Es gilt laut meines Wissenstandes folgendes:

Ich kann das E-Auto auch privat nutzen, unter der 0.25 % Privat-Versteuerung, d.h. monatlich wird meinem Brutto-Einkommen bei einem BLP von 45k also 115 € "zugeschlagen", aber alle anderen Kosten, die mit dem KFZ zusammenhängen:

Vollkasko - Versicherung
(keine Steuer)
Strom
Inspektion
usw.

kann ich dann als Kosten für mein Gewerbe geltend machen & absetzen ?

D.h. für die private UND gewerbliche Nutzung des Autos habe ich dann in drei Jahren mind. 5.4k € brutto (4.5k € netto) + Versicherung + weitere Kfz relevante Kosten, die alle samt meinen zu versteuernden Gewinn beim Gewerbe mindern

+ 4140 € geldwerten Vorteil, über 3 Jahre (1.4k €/p.a.) ?

Ist das eine (halbwegs) korrekte Rechnung oder nur eine Milchmädchen-Rechnung?

Danke für eure Geduld & Aufmerksamkeit!

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 12. Jan 2021 21:22
von sendiX
ich weiss nicht, ob die 1000 EUR (BaWü) und auch die Förderung, die bem Leasing wohl als Anzahlung verbucht (von Dir aber vorab bezahlt und dann vom Bafa ausgezahlt) wird, gebucht werden müssen.

Ansonsten sehe ich die Rechnung als realistisch an.

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 12. Jan 2021 21:30
von Eat The Rich
Zuallererst musst du nachweisen, dass du den Wagen zu mehr als 50% gewerblich nutzt. NUR dann gehört er zum notwendigen Betriebsvermögen und die 1% Regelung ( bzw. 0,5 oder 0,25% Regelung) findet überhaupt Anwendung. Das fliegt vielen um die Ohren bei einer Prüfung.
Ausserdem muss für die 0,25% Regelung eine gewisse Reichweite voll elektrisch erreicht werden, weiss nicht wieviel das zur Zeit ist.
Du musst den geldwerten Vorteil für die Fahrten von Wohnung zur Arbeitstätte noch versteuern.

Wenn du von Gehalt sprichst und trotzdem von Kosten für dein Gewerbe gehe ich davon aus, du bist geschäftsführender Gesellschafter?
In dem Fall wäre noch zu beachten, dass eine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung geschlossen sein sollte. Ansonsten handelt es sich eventuell um eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 12. Jan 2021 21:41
von TuckerCarlson
Eat The Rich hat geschrieben: 12. Jan 2021 21:30 Zuallererst musst du nachweisen, dass du den Wagen zu mehr als 50% gewerblich nutzt. NUR dann gehört er zum notwendigen Betriebsvermögen und die 1% Regelung ( bzw. 0,5 oder 0,25% Regelung) findet überhaupt Anwendung. Das fliegt vielen um die Ohren bei einer Prüfung.
Ausserdem muss für die 0,25% Regelung eine gewisse Reichweite voll elektrisch erreicht werden, weiss nicht wieviel das zur Zeit ist.
Du musst den geldwerten Vorteil für die Fahrten von Wohnung zur Arbeitstätte noch versteuern.

Wenn du von Gehalt sprichst und trotzdem von Kosten für dein Gewerbe gehe ich davon aus, du bist geschäftsführender Gesellschafter?
In dem Fall wäre noch zu beachten, dass eine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung geschlossen sein sollte. Ansonsten handelt es sich eventuell um eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Danke für den Input.

Die 50% geschäftlich sollten machbar sein.
Nur aus Interesse, wie soll das nachgewiesen werden?
Mittels Fahrtenbuch in den ersten Monaten?

Das die 0.25 % Regelung auch noch an einen gefahrenen km Stand gebunden ist, ist mir neu, aber danke für den Hinweis.

Bei mir handelt es sich um ein Einzelunternehmen :durchdreh:

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 12. Jan 2021 21:59
von Eat The Rich
TuckerCarlson hat geschrieben: 12. Jan 2021 21:41 Das die 0.25 % Regelung auch noch an einen gefahrenen km Stand gebunden ist, ist mir neu, aber danke für den Hinweis.
Hat nix mit dem gefahrenen km- Stand zu tun, sondern ob der laut Herstellerangaben (glaube es waren) 40km rein elektrisch schafft. Das sollte ja bei einem rein elektrischen kein Problem sein, bei einigen Plug- In Hybride fällt dann die 0,25% Regelung schon weg.

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 12. Jan 2021 22:01
von marcibet
In Österreich ist es ein elektroauto für arbeitnehmer sehr effektiv da es vom sachbezug zu 100% befreit ist. Somit kriegt das auto eben der angestellte ehemann bzw die angestellte ehefrau (oder im fall einer gmbh der Geschäftsführer der gesellschaft), dann bleiben alle vorteile aufrecht,selbst bei 100prozentiger Privatnutzung (wir fahren 0proz betrieblich und haben mehrere elektroautos).

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 13. Jan 2021 12:39
von lallekalle
TuckerCarlson hat geschrieben: 12. Jan 2021 21:41
Nur aus Interesse, wie soll das nachgewiesen werden?
Mittels Fahrtenbuch in den ersten Monaten?
Mein Steuerberater hatte mir tatsächlich auch gesagt, dass ich ein Fahrtenbuch über 3 Monate machen soll oder muss. Das hatte ich auch erledigt. Bei einer Betriebsprüfung war das auch ein Thema und es wurden doofe Fragen dazu gestellt...

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 13. Jan 2021 13:36
von webstar
Eat The Rich hat geschrieben: 12. Jan 2021 21:59
TuckerCarlson hat geschrieben: 12. Jan 2021 21:41 Das die 0.25 % Regelung auch noch an einen gefahrenen km Stand gebunden ist, ist mir neu, aber danke für den Hinweis.
Hat nix mit dem gefahrenen km- Stand zu tun, sondern ob der laut Herstellerangaben (glaube es waren) 40km rein elektrisch schafft. Das sollte ja bei einem rein elektrischen kein Problem sein, bei einigen Plug- In Hybride fällt dann die 0,25% Regelung schon weg.
Es gibt eine Liste der förderfähigen Fahrzeuge, die ist entscheidend:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Download ... File&v=142

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 14. Jan 2021 15:53
von TuckerCarlson
lallekalle hat geschrieben: 13. Jan 2021 12:39 Mein Steuerberater hatte mir tatsächlich auch gesagt, dass ich ein Fahrtenbuch über 3 Monate machen soll oder muss. Das hatte ich auch erledigt. Bei einer Betriebsprüfung war das auch ein Thema und es wurden doofe Fragen dazu gestellt...
Sehe dem jetzt schon pessimistisch entgegen, falls ich tatsächlich mir einen Geschäftswagen in Anspruch nehme.

Den größten Teil der gewerblichen Nutzung dürfte bei mir wahrscheinlich Pakete verschicken ausmachen und Lieferantenbesuche bzw. Einkauf von Ware.

Wie reagiert da der Prüfer auf Warenversand?
Ich verschicke größtenteils über die Packstation (beim LIDL/Aldi/etc) und/oder beim örtlichen Schreibwarenladen, der AUCH NOCH DAZU im Einkaufszentrum liegt.
Wenn ich mir da die bisherigen Aussagen über die über-eifrigen Prüfer zu Gemüt führe, hört sich das nach vorprogrammierten Stress an.
Könnte ja auch extra nur für den Prüfer zwecks eindeutiger Belegbarkeit die Pakete direkt zum Sortierzentrum bringen (20km), aber das wäre mit mehr zeitlichem Aufwand verbunden.

Außerdem:
Nicht das ich an deiner Aussage zweifle, aber wäre das Fahrtenbuch nicht übertrieben leicht zu "optimieren" in den ersten 3 Monaten der Nutzung ?
Man könnte ja dann ziemlich leicht all seine Lieferanten in den ersten 3 Monaten abklappern (bei mir jeder locker 500km, einfache Strecke, entfernt) und hat dann im Fahrtenbuch gleich über 50% gewerbliche Nutzung stehen, oder ist das zu naiv betrachtet?

Danke auch den anderen Foren-Mitgliedern für die bisherigen Beiträge.

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 14. Jan 2021 17:01
von sendiX
die Fahrten zur nächstgelegenen bzw. wegen Abholzeiten am geeignetesten Packstation lassen sich doch absolut einfach nachweisen (Einlieferungsbelege), und auch Kaffee und Plätzchen für die Mitarbeitenden müssen gekauft werden?!

Und wenn Du auch entsprechende km mit Lieferantenbesuchen nach den 3 Monaten....... :D

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 14. Jan 2021 19:27
von fonprofi
Muss man die Einlieferungsbelege aufheben? Ich scanne sie ein nach ein paar Wochen und entsorge den Sack.
Die werden nicht chronologisch gescannt, denn mir ist nur die Sendungsnummer wichtig und über das OCR finde ich den Scan in 1min.

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 14. Jan 2021 22:24
von sendiX
naja, wenn Du die Scans hast, kannst Du die ja ggf. in einer Prüfung vorlegen/-zeigen... Und per OCR findest Du sicher auch die passenden Daten - oder im eMail-Archiv, wenn der Packstation-Einlieberungsbeleg per eMail kam :)

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 15. Jan 2021 11:26
von Tij-Power
0.25% sind nur anzusetzen, wenn das Auto unter 40k BLP hat, so weit ich weiß. Ansonsten sind es 0.5%
Für meinen EGolf habe ich 1500,-- mehr bekommen, als ich in 3 Jahren dafür zahlen muss. Für mich natürlich super, aber vom Grundsatz her, ist das die Perversion der ganzen Förderung von dem Elektroschrott

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 16. Feb 2021 00:04
von dipling
Bitte die aktuelle Förderung bis zu 900€ für die Wallbox nicht vergessen und den per PV-Anlage erzeugten Strom, den ihr (natürlich mit freiwilliger Optierung zum Umsatzsteuerausweis) dann an Euer Unternehmen verkauft. Dann lohnt sich die 0,25 bzw. 0,5%-Pauschale auch beim "Tanken" zum vollen Abzug.

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 16. Feb 2021 06:45
von Bene
dipling hat geschrieben: 16. Feb 2021 00:04 Bitte die aktuelle Förderung bis zu 900€ für die Wallbox nicht vergessen.
Die gilt aber nur für Private Personen oder Wohnungsbesitzer.
Zitat aus dem Zuschuss 440:
"Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges)."

Wollte mir nämlich auch noch eine für die Firma holen.
Jetzt wird sie eben zu Hause verbaut für das Fahrzeug meiner Eltern.

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 18. Feb 2021 21:29
von dipling
Bene hat geschrieben: 16. Feb 2021 06:45
dipling hat geschrieben: 16. Feb 2021 00:04 Bitte die aktuelle Förderung bis zu 900€ für die Wallbox nicht vergessen.
Die gilt aber nur für Private Personen oder Wohnungsbesitzer.
Zitat aus dem Zuschuss 440:
"Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges)."

Wollte mir nämlich auch noch eine für die Firma holen.
Jetzt wird sie eben zu Hause verbaut für das Fahrzeug meiner Eltern.
Geladen wird natürlich zu Hause, klar. Oder dein Betriebsgebäude ist in unmittelbarer Nähe ...

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 19. Feb 2021 07:04
von Bene
Ich lade zu 99% in der Firma. Da bin ich sowieso immer. :wink:
Da sind 30KW auf dem Dach und das reicht auch im Winter. Zumindest wenn nicht gerade 30cm Schnee auf den Platten liegen wie es z.B. heuer der Fall war.
Die installierte Wallbox ist PV geführt und lädt somit nur den PV Überschuss in den Wagen.

Hat zwar knapp 2000€ mit der Installation gekostet, aber jetzt kann ich für ca. 3€ gute 100km mit dem E-Tron fahren.
Mit einem ID3 würde man vielleicht sogar unter 2€ raus kommen.
Aber das wird noch ein langer weg bis ich meine Frau dazu überredet habe. :lol:

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 19. Feb 2021 07:28
von marcibet
Bene hat geschrieben: 19. Feb 2021 07:04 Mit einem ID3 würde man vielleicht sogar unter 2€ raus kommen.
Aber das wird noch ein langer weg bis ich meine Frau dazu überredet habe. :lol:
Darf ich fragen wieso man sie dazu überreden muss? Meine Holde war auch sehr skeptisch vor dem ersten ModelX, aber nach wenigen Wochen war sie schon so weit zu sagen "nie mehr wieder was anderes als elektrisch".

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 19. Feb 2021 08:24
von Bene
marcibet hat geschrieben: 19. Feb 2021 07:28

Darf ich fragen wieso man sie dazu überreden muss? Meine Holde war auch sehr skeptisch vor dem ersten ModelX, aber nach wenigen Wochen war sie schon so weit zu sagen "nie mehr wieder was anderes als elektrisch".
Wenn ich das nur wüsste. :durchdreh:
Mit dem E-Golf, Tesla Model S und meinem GTE Passat ist sie damals gerne gefahren.
Nur der E-Tron ist ihr zu unübersichtlich. Da streubt Sie sich.
Sie hat einen Arbeitsweg von 35km einfach. Also 70km am Tag.
Danach steht das Auto bei mir in der Firma.
Streng genommen Ideale Bedingungen fürs elektrische fahren. Im Sommer reicht auch Abends der Strom um das Fahrzeug für den nächsten Tag ausreichend zu laden.
In der Übergangszeit zum Winter kann sie auch mal einen Tag mit meinem Auto fahren und in dieser Zeit wird ihres wieder voll aufgeladen.
Meine Frau ist aber extrem selbstständig und hat Ihren eigenen Kopf. Was natürlich super ist. Arbeit muss man ihr nicht zeigen. Sie sieht es. Sie haut mir auch auf die Finger wenn ich mal was liegen lasse. Und was Fleiß angeht könnte ich mir auch noch ne Scheibe abschneiden mittlerweile.
Aber der Kopf sagt ihr eben auch. Nööööö, ich habe angst mit dem e-Auto liegen zu bleiben.
Weil sie einmal im Jahr (vor Corona) mit ihren Mädels einen Ausflug macht und ca. 200km fahren muss. (100km einfach)

Als verständnisvoller Ehemann respektiere ich das so.
Daher werde ich ihr dieses Jahr ganz nebenbei einen ID3 hinstellen, und mitteilen, das Ihr Auto 1 Woche in den Service muss. applaus
Hoffentlich regelt sich der Rest dann von alleine. juhu

Ich habe es sogar geschafft das mein Vater mit 65 Jahren jetzt einen PlugIn Hybriden fährt und eine PV auf dem Dach hat.
Da wäre das andere doch ein Klacks. :wink:

Re: E-Auto als Geschäftswagen - ein Rechenbeispiel (?)

Verfasst: 26. Feb 2021 13:16
von Tony
Habt Ihr eine Empfehlung für eine Wallbox für den gewerblichen Bereich? Tanken nur für GF + Mitarbeiter.
Zwingend mit RFID, so daß ich dann in einer Software nachsehen kann, wer wieviel geladen hat.