Hallo,
tja, der Betreff sagt es schon.
Ein Guthof, in dem seit ca. 15 Jahren keine Landwirtschaft mehr betrieben wird, bietet viel Lagerfläche die auch recht günstig ist.
Ist es problematisch, hier einen Raum anzumieten um von dort aus Textilien einzulagern und zu versenden? Es soll kein Verkauf dort stattfinden sondern nur Lagerung, Kommissionierung und Versand.
Dann gleich die nächste Frage hinterher. Möglicherweise ist es nicht erlaubt.
Wenn es dann aber doch gemacht wird, was sind die möglichen Folgen?
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruss,
Bernd
Darf ich einen ehemaligen Bauernhof als Lagerraum nutzen ?
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Re: Darf ich einen ehemaligen Bauernhof als Lagerraum nutzen ?
hängt auch vom Bundesland etwas ab - aber:
klären ob der Hof trotz nicht mehr landwirtschaftlicher Nutzung aus der Höferolle raus ist (heißt vielleicht nur in Niedersachsen so)
und dann gucken was der Flächennutzungsplan sagt - Dorfgebiete sind eigentlich Mischgebiete
im Aussenbereich kann es schwieriger werden.
Grundsätzlich soll aber wohl für den Eigentümer eine vertretbare wirtschaftliche Nutzung möglich sein - und Lagerfläche ist ja kein Wohnraum. Die Baugesetze sind auch schon vor etlichen Jahren deshalb für den Aussenbereich gelockert worden.
klären ob der Hof trotz nicht mehr landwirtschaftlicher Nutzung aus der Höferolle raus ist (heißt vielleicht nur in Niedersachsen so)
und dann gucken was der Flächennutzungsplan sagt - Dorfgebiete sind eigentlich Mischgebiete
im Aussenbereich kann es schwieriger werden.
Grundsätzlich soll aber wohl für den Eigentümer eine vertretbare wirtschaftliche Nutzung möglich sein - und Lagerfläche ist ja kein Wohnraum. Die Baugesetze sind auch schon vor etlichen Jahren deshalb für den Aussenbereich gelockert worden.
- fossi
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Re: Darf ich einen ehemaligen Bauernhof als Lagerraum nutzen ?
Hast du mal bei der Gemeinde / Bauamt angerufen?
Als was ist die Fläche im Bebauungsplan beschrieben?
Falls das Gewerbeamt oder Bauamt Probleme macht, sollte eventuell an eine
"Umnutzung" gedacht werden.
Googel mal danach oder lies z.B. hier (Abschnitt 5)
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/lf ... /530_5.pdf" target="_blank
Ansonsten: Der Gruppenmoderator von Recht & Gesetz (jessikaxxl) kann dir bestimmt eine genauere Antwort geben (er hat beruflich mit solchen Dingen zu tun)...
Als was ist die Fläche im Bebauungsplan beschrieben?
Falls das Gewerbeamt oder Bauamt Probleme macht, sollte eventuell an eine
"Umnutzung" gedacht werden.
Googel mal danach oder lies z.B. hier (Abschnitt 5)
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/lf ... /530_5.pdf" target="_blank
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